Keine neuen Steuern im Jahr 2025
Rumänien wird keine neuen Steuern einführen, solange die strikte Kontrolle der öffentlichen Ausgaben beibehalten wird, erklärt der zuständige Minister.

Corina Cristea und Florin Lungu, 11.03.2025, 18:46
Die derzeitige Strategie des Finanzministeriums in Bukarest besteht darin, den Ausgaben der öffentlichen Einrichtungen monatliche und vierteljährliche Obergrenzen aufzuerlegen, damit das Ziel eines Haushaltsdefizits von 7% eingehalten wird. Dies erklärte der zuständige Minister Tánczos Barna in einer Sendung des öffentlichen Fernsehsenders TVR-Info, in der er erklärte, dass dies eine schwierige, aber notwendige Aufgabe sei. Der Minister räumte ein, dass von Seiten der Institutionen Druck ausgeübt wird, mehr Finanzmittel bereitzustellen, betonte jedoch, dass die Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts von wesentlicher Bedeutung ist.
In diesem Zusammenhang sandte er eine klare Botschaft aus und beendete damit Spekulationen über die Einführung neuer Steuern oder zusätzlicher Gebühren in Rumänien: „Wenn wir diesen Trend beibehalten, haben wir alle Chancen, dass wir keine weiteren Pläne für neue Steuern brauchen. Nein, absolut nicht“, so der Minister. Tánczos Barna erklärte auch, dass der Februar in Bezug auf die Staatseinnahmen ein „akzeptabler“ Monat war, aber es ist wichtig, dass dieser Trend das ganze Jahr über beibehalten wird. „Der Weg ist lang, wir haben noch 10 Monate vor uns, aber wenn wir diesen Trend beibehalten, haben wir alle Chancen, dass wir keine zusätzlichen fiskalischen Maßnahmen brauchen“, fügte er hinzu.
Tánczos Barna diskutierte kürzlich auf einer Veranstaltung mit Vertretern aus dem Finanz-, Industrie-, Gesundheits-, Bau-, Kreislaufwirtschafts-, Umwelt- und Automobilsektor über die wichtigsten Themen zur Sicherung des makroökonomischen Gleichgewichts, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei dieser Gelegenheit teilte er mit, dass die Vorschriften über die „Maststeuer“, die auf Sonderkonstruktionen erhoben wird, in der letzten Märzwoche veröffentlicht werden sollen. Die Ausarbeitung der Vorschriften ist bereits im Gange, und bis Ende des Monats werden die einzelnen Wirtschaftssektoren zu Gesprächen eingeladen, so der Minister. Die Schritte stehen im Einklang mit der Ende letzten Jahres verabschiedeten Verordnung über steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen, die auch die so genannte „Säulensteuer“ umfasst, d.h. die Berechnung einer Steuer von 1 % auf den Wert von Sonderbauten, die im Vermögen der Steuerzahler vorhanden sind, mit Ausnahme von Gebäuden, für die bereits eine Gebäudesteuer gezahlt wird. Die neue Steuer gilt auch für Gebäude in Industrie-, Wissenschafts- und Technologieparks, die nach dem Gesetz nicht von der Gebäudesteuer befreit sind.
„Ich verstehe die Besorgnis einiger Unternehmen, aber die meisten Unternehmen zahlen bereits Steuern auf Gebäude, Produktionshallen und andere Vermögenswerte, die der Geschäftstätigkeit dienen. Es ist normal, dass diese besonderen Bauten, die praktisch den Kern des Unternehmens darstellen, ebenfalls berücksichtigt werden“, so der Minister. Man geht davon aus, dass einige Unternehmen zwar versuchen werden, die Kosten der neuen Steuer auf die Verbraucher abzuwälzen, dass aber die Auswirkungen im Vergleich zu denen einer Mehrwertsteuererhöhung nicht signifikant sein werden.