Innenrevision des Premierministers: Leihvorschriften für Kulturgüter lückenhaft
Im Fall des Kunstraubs aus der Ausstellung dakischer Goldschätze im niederländischen Assen stellen rumänische Kontrollbehörden Mängel beim Umgang mit Museumsleihgaben fest.

Ştefan Stoica, 10.02.2025, 11:51
Die niederländische Polizei sucht nach den Artefakten aus dem rumänischen Schatz, die am 25. Januar aus dem Drents Museum in Assen gestohlen wurden. Drei festgenommene Verdächtige weigern sich, den Verbleib der gestohlenen Objekte – eines Helms und dreier Goldarmreifen – preiszugeben, während ein vierter identifizierter Verdächtiger noch flüchtig ist. Ein niederländischer Kunstdetektiv schätzt das Risiko, dass die Diebe die Goldartefakte bereits eingeschmolzen haben, auf 50 %, was in Rumänien Besorgnis über den Ausgang des Falls auslöst. Die schnelle Festnahme der Verdächtigen gibt dem Detektiv Hoffnung, dass die Stücke noch existieren, aber deren hartnäckiges Schweigen beunruhigt ihn, berichten niederländische Medien.
In Bukarest überprüfte die Innenrevision des Premierministers den Leihvorgang der Artefakte vom Nationalen Geschichtsmuseum Rumäniens an das Drents Museum und den Ablauf der Ausstellung. Der Bericht deckte sowohl gesetzliche Lücken im Schutz des Kulturerbes als auch Verstöße gegen Vorschriften für den vorübergehenden Export eingestufter Kulturgüter auf. So wurden die von den ausländischen Institutionen vorgeschlagenen Sicherheits- und Einbruchschutzmaßnahmen nicht fachlich geprüft. Dies lag unter anderem an fehlenden Vorschriften und unklaren Zuständigkeiten innerhalb der beteiligten Institutionen.
Ein Vergleich der für die Ausstellung in Assen akzeptierten Sicherheitsmaßnahmen mit denen der gleichen Ausstellungen in Madrid und Rom ergab, dass letztere strenger waren, insbesondere wird darauf hingewiesen, das Fachpersonal die Objekte rund um die Uhr bewachte.
Zudem wurde die Ausstellung in den Niederlanden nicht formell vom Verwaltungsrat des Nationalen Geschichtsmuseums geprüft und genehmigt, was einen Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen darstellt.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die letzte Wertüberprüfung einiger Leihgaben für Versicherungsszwecke mehr als 14 Jahre zurückliegt, obwohl eine Neubeurteilung alle zehn Jahre vorgeschrieben ist. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt.
Vor diesem Hintergrund kündigte Kulturministerin Natalia Intotero an, eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für internationale Ausstellungen vorzuschlagen.