Strafgesetzbuch: Verschärfung der Strafen für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei
Die Abgeordnetenkammer des rumänischen Parlaments in Bukarest will die Opfer von Menschenhandel, Sklaverei und Vergewaltigung besser unterstützen und gleichzeitig die Strafen für die Täter verschärfen.
Sorin Iordan und Sorin Georgescu, 09.10.2024, 17:25
Das rumänische Parlament will die Strafen für Menschenhandel verschärfen, da dieses Phänomen immer häufiger vorkomme. Der von der Abgeordnetenkammer angenommene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vermittlung von oder Beihilfe zur Prostitution oder die Erzielung eines finanziellen Gewinns aus der Prostitution durch eine oder mehrere minderjährige Personen mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren geahndet wird. Als erschwerende Umstände gelten, wenn der Täter zuvor die sexuelle Freiheit und die sexuelle Integrität seines Opfers verletzt oder sich wegen Kinderpornographie, Menschenhandel oder Zuhälterei schuldig gemacht hat. In diesen Fällen drohen Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren.
Zusätzlich zur im Strafgesetzbuch verankerten Straftat der Ausbeutung einer Person wurde auch die Nötigung einer Person zu strafbaren Handlungen in den Straftatbestand aufgenommen. So wird der Menschenhandel, der von einem Amtsträger in Ausübung seines Amtes oder von einer Person begangen wird, die sich zuvor einer der oben genannten Straftaten schuldig gemacht hat, mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren geahndet. Die Initiatoren des Gesetzes wiesen darauf hin, dass es derzeit eine uneinheitliche Praxis in Bezug auf die Straftatbestände des Menschenhandels und der Zuhälterei in ihrer erschwerten Form unter Zuhilfenahme von Nötigung gibt. Der neue normative Akt würde diesen Mangel beseitigen und eine einheitliche rechtliche Praxis in der Bestrafung von Tätern bringen, die antisoziale Straftaten von ähnlicher Schwere begehen.
Die rumänischen Abgeordneten richteten ihre Aufmerksamkeit auch auf die Opfer dieser Straftaten. Sie verabschiedeten einen Gesetzentwurf, wonach der Staat den Opfern von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, Menschenhandel, Minderjährigenhandel und Zwangsarbeit kostenlosen Rechtsbeistand und finanzielle Entschädigung gewähren wird. Als besonders schutzbedürftig gelten minderjährige Opfer von Nötigung, sexueller Verführung und Grooming.
Unentgeltlicher Rechtsbeistand wird auch den Familienangehörigen von Personen gewährt, die an den Folgen von Tötungsdelikten oder vorsätzlichen Straftaten mit Todesfolge ums Leben gekommen sind. Der Zuschuss beträgt fünf Bruttogrundgehälter und wird auf der Höhe des Jahrs berechnet, in dem die Angehörigen des Opfers den Beistand beantragt haben.
Im Jahr 2022 belegte Rumänien beim Menschenhandel den besorgniserregenden ersten Platz in der Europäischen Union. Nach Angaben der Europäischen Kommission waren von den rund 7 000 Frauen, die jährlich in der EU der Ausbeutung in unterschiedlichen Formen zum Opfer fallen, etwa 3 000 Rumäninnen. Auch die Nationale Agentur für die Bekämpfung des Menschenhandels zeigte auf, dass von 2005 bis Ende 2023 in Rumänien rund 19 000 Opfer von Menschenhandel verzeichnet wurden.