Gesetzesverschärfung: Zuhälterei soll härter bestraft werden
Der Gesetzgeber in Bukarest will die einschlägige Gesetzgebung gegen Menschenhandel und Zuhälterei verschärfen. Der Vorstoß kam infolge einer Initiative von zwei Parlamentsabgeordneten der sozialliberalen Koalition.
Leyla Cheamil und Sorin Georgescu, 11.09.2024, 16:45
Der Senat (die Oberkammer des rumänischen Parlaments) hat im Plenum einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches einstimmig angenommen, der künftig eine ähnliche Rechtspraxis für Menschenhandel und Zuhälterei durch Zwang vorsieht. Zuhälter würden somit in gleicher Weise bestraft wie Menschenhändler, d.h. sie könnten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Gegenwärtig können Zuhälter in einigen Fällen der Verbüßung ihrer Strafe hinter Gittern entgehen, wenn die Opfer beispielsweise behaupten, zu sexuellen Dienstleistungen gegen Geld nicht gezwungen worden zu sein.
Die Gesetzesänderung wurde vom sozialdemokratischen Abgeordneten Florin Manole und dem liberalen Abgeordneten Cristian-Tudor Băcanu initiiert. Florin Manole sagte, dass alle Menschenhändler ohne Ausnahme hinter Gitter gehören. In der Begründung heißt es, dass die Bekämpfung des Menschenhandels für die rumänischen Behörden aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Betroffenen, des komplexen und grenzüberschreitenden Charakters dieses Phänomens, der Mobilität und Flexibilität der organisierten kriminellen Vereinigungen sowie der Professionalisierung der Kriminellen, die sich auch neuer Technologien bedienen, um ihre Ziele zu erreichen, eine Priorität darstellt.
Dem Abgeordneten Florin Manole zufolge sei der Entwurf notwendig, weil das derzeitige Strafgesetzbuch Menschenhandel und Zuhälterei in ihrer erschwerten Form, die durch Zwang verwirklicht wird, nicht gleich behandle. Er fügte hinzu, dass es in der Praxis keinen Unterschied zwischen den beiden Straftaten gibt, da beide durch Nötigung ausgeführt werden und beide den gleichen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte und die körperliche Unversehrtheit der Opfer darstellen. „Je nach Einstufung können die Täter mehr oder weniger streng zur Verantwortung gezogen werden. Die Rechenschaftspflicht muss jedoch in beiden Fällen gleich hart sein“, betonte der sozialdemokratische Abgeordnete.
Alle parlamentarischen Fraktionen haben die Initiative unterstützt. Der vom Senat angenommene Gesetzesvorschlag wird nun der Abgeordnetenkammer zur Verabschiedung vorgelegt. Justizministerin Alina Gorghiu kündigte ihrerseits an, dass der Rechtsbeistand für Opfer verschiedener Straftaten, darunter sexuelle Belästigung, Kinderpornografie, Folter und Sklaverei, kostenlos werden soll.
Indessen wurde die Liste der in Rumänien verbotenen psychotropen Substanzen kürzlich aktualisiert. Vierzehn neue Wirkstoffe wurden in die Liste aufgenommen. Davon fallen 13 Substanzen in die Kategorie der Hochrisikodrogen und eine weitere wird in der herkömmlichen Risikokategorie eingestuft. Experten haben festgestellt, dass die neuesten auf dem Markt befindlichen psychotropen Substanzen bereits nach der ersten Einnahme süchtig machen, und raten Eltern, auf das Verhalten junger Menschen in ihrer Umgebung zu achten. In naher Zukunft sollen in den Schulen Kampagnen zur Drogenprävention und -beratung durchgeführt werden.