Waldgesetz überarbeitet: Illegal erwirtschaftetes Holz nicht mehr vermarktbar
Innerhalb der EU ist der Vertrieb von Holz aus illegalen Quellen verboten. Wer den Rohstoff oder Holzprodukte erstmals auf den EU-Markt bringt, muss den Nachweis erbringen, dass das Holz nicht aus illegalen Quellen stammt.
Ștefan Baciu, 21.09.2020, 18:00
Der rumänische Staatschef Klaus Johannis hat vor kurzem das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des rumänischen Waldgesetzes verabschiedet. Obwohl es seit fast 12 Jahren in Kraft ist, reichte das genannte Gesetz bislang nicht, um die illegale Abholzung der Waldgebiete Rumäniens zu stoppen. Die vorgeschlagenen Änderungsanträge wurden vorab vom Parlament verabschiedet. Einer davon betraf die Entwendung von Bäumen aus dem Wald, die nun als Straftat einzustufen ist. Außerdem sollen die Fahrzeuge, mit denen illegal abgeholzte Bäume befördert werden, beschlagnahmt werden.
Kurz davor, im Monat Juli des laufenden Jahres, wurde darüber hinaus das integrierte IT-System für die Rückverfolgbarkeit des Holzes, SUMAL, aktiviert. Über das IT-System kann derzeit Holz nachvollziehbar rückverfolgt werden, vom Wuchsort im Wald bis zur Ankunft im Verarbeitungsbetrieb. Somit wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass ein Transportmittel, das über einen einzigen Begleitschein der Holzware verfügt, mehrmals genutzt wird. Außerdem wird die Holzmenge in den Lagerhäusern über das IT-System SUMAL 2.0 automatisch aktualisiert. Somit wird vermieden, dass gewisse Holzmengen illegal gehandelt werden und unerklärlich aus dem System verschwinden. Die Declic-Gemeinschaft, eine Online-Gruppe, die zahlreiche Petitionen einleitete, manche im Umweltsektor, ist der Ansicht, die Verabschiedung des neuen Waldgesetzes sei: ein wichtiger Schritt für die Rettung der Wälder. Wenn aber gewünscht wird, dass die Umwelt-Verbrechen im Wald zurückgehen, dann müssen die Vorschriften des erneuerten Gesetzes unmittelbar umgesetzt werden.“
Die Mitteilung der gemeinnützigen Organisation Declic betonte, dass es unbedingt notwendig sei, Holz genauer zu definieren, wenn gewünscht wird, Holzdiebstahl zu reduzieren. Laut dem neuen, überarbeiteten Waldgesetz umfasst die aktuelle Definition von Holz neben den Baumstämmen auch Sägemehl, Baumrinde und Totholz. Seit dem Inkrafttreten des neuen Wald-Gesetzes ist auch für die Beförderung derartig sekundärer Holzerzeugnisse ein Begleitschein notwendig. Die Holztransporte werden über das integrierte Rückverfolgungssystem entsprechend begleitet. Anderseits ersucht World Wide Fund of Nature Rumänien bereits die rumänische Exekutive, eine Verordnung zu verabschieden, um die Mängel des erneuerten Waldgesetzes zu beheben. Eine Vorschrift sieht nämlich eine Höchstmenge von 10 Kubikmetern Holz vor, bei der, falls gestohlen, die Holzdiebe mit einer Geldbuße davon kommen und sich nicht mehr strafbar machen.
Im Februar dieses Jahres leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien ein — als Grund wurde das große Ausmaß an illegalen Abholzungen angegeben. Die europäische Institution betonte bei dieser Gelegenheit, die rumänische Gesetzgebung beinhalte zahlreiche Widersprüche, die eine nachvollziehbare Kontrolle der Forstwirtschaft erschweren würden. Gleichzeitig forderte die Europäische Kommission Rumänien auf, die EU-Holzverordnung entsprechend umzusetzen. Die EU-Holzverordnung untersagt den Unternehmen, Holzerzeugnisse aus illegal erwirtschaftetem Holz herzustellen und in der EU zu vermarkten.