Abfallwirtschaft: getrennte Müllentsorgung bei schlechter Infrastruktur
Ab nächstes Jahr sollen Bioabfälle auch in Rumänien getrennt erfasst werden. Die verantwortlichen Amtsträger in Rumänien verabschiedeten endlich das Gesetz, das schon seit vielen Jahren von der EU vorgeschrieben wurde – die getrennte Müllentsorgung.
Ștefan Baciu, 24.08.2020, 18:00
Die territorialen Verwaltungen in Rumänien müssen ab dem 1. Januar 2021 die biologisch abbaubaren Abfälle getrennt erfassen. Bioabfälle müssen künftig von allen Stadtbewohnern getrennt entsorgt werden. Nach Jahren folgewidriger Initiativen im Hinblick auf die Gesetzgebung über die Sammlung und das Recycling von Abfällen — was sogar die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission nach sich zog — sind die rumänischen Behörden nun scheinbar auf dem richtigen Weg. Das Parlament verabschiedete vor kurzem das Gesetz über das Management von nichtgefährlichen Bioabfällen. Das Gesetz wird das Recycling von Siedlungsabfällen in entscheidender Weise anregen, so dass die Ziele über das Recycling von Siedlungsabfällen, zu denen sich Rumänien vor der Europäischen Kommission verpflichtet hatte, endlich erreicht werden.
Laut offiziellen Angaben recycelt Rumänien derzeit lediglich 14% der gesammelten Abfälle. Darüber hinaus hat Rumänien seit dem Beitritt 2007 das Problem der Müllhalden, wo alle Arten von Abfällen gemischt deponiert werden, noch nicht gelöst. Die Anwendung des neuen Gesetzes soll demnach zur Erreichung der Ziele im Bereich des Abfallmanagements beitragen. Künftig sollen nämlich mindestens 50% der Siedlungsabfälle fürs Recyceln oder für die Wiederverwertung vorbereitet werden. Eine ähnliche Vorschrift kam schon im Gesetz über das Abfallmanagement vor, das im Jahr 2011 verabschiedet wurde, doch sie wurde niemals umgesetzt.
Die Bürger und Wirtschaftsbeteiligten, die ab 2021 ihre Bioabfälle nicht getrennt erfassen, werden Geldstrafen zwischen 400 und 800 Lei (ungerechnet zwischen 81 und 162 Euro) zahlen müssen. Rechtspersonen, die das Gesetz nicht beachten, drohen höhere Geldbußen, zwischen 10.000 und 20.000 Lei (umgerechnet etwa 2000 bis 4000 Euro). Die Betreiber von Kompostieranlagen können mit einer Geldstrafe zwischen 15.000 und 30.000 Lei (umgerechnet zwischen 3000 und 6100 Euro) geahndet werden, falls der von ihnen erzeugte Kompost giftige, umweltverschmutzende oder radioaktive Substanzen enthält. Geldstrafen sollen auch im Falle der Nutzung des ungeeigneten Komposttyps verhängt werden. Kompost von höchster Qualität wird nämlich in der Landwirtschaft und im Gartenbau verwendet, wobei weniger hochwertiger Kompost für Grünanlagen im städtischen und ländlichen Raum eingesetzt wird. Was den minderwertigen Kompost betrifft, der nirgendwo Anwendung findet, weil er die Bedingungen von reinem Kompost nicht erfüllt, haben die Behörden 6 Monate Zeit, um technische Normen für seine Entsorgung zu erfassen.
Die erfolgreiche Anwendung des neu verabschiedeten Gesetzes hängt in hohem Maße von der vorhandenen Infrastruktur für die getrennte Erfassung ab. Leider wird diese meistens weder von den örtlichen Behörden noch von den Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt. In Bukarest zum Beispiel wurde bislang nur wenig Wert auf die getrennte Abfallsammlung gelegt. Daher waren die Bürger, die ihr Müll getrennt entsorgen wollten, gezwungen, lange Strecken zurückzulegen, um zu den Deponiestellen zu gelangen, die die getrennte Erfassung von Papier, Kunststoff und Metall ermöglichten.