Streitfrage Mikro-Wasserkraftwerke: Gebirgsflüsse unter Schutz gestellt
Um einem von der EU angehängten Infringement-Verfahren im Umweltschutz entgegenzuwirken, hat die rumänische Regierung ein Verbot für den Bau von Mikro-Wasserkraftwerken an Flüssen in Höhe von über 1500 m verhängt. Doch Umweltschützern reicht das nicht.
România Internațional, 16.03.2020, 18:00
Gebirgsflüsse, die in einer Höhe von über 1500 m fließen, werden künftig unter Schutz gestellt — das teilten die zuständigen Behörden in Rumänien mit. Die rumänische Regierung erstellte vor kurzem eine Liste der geschützten Gebirgsflüsse. Die Initiative soll dem von der Europäischen Kommission im Jahr 2015 gegen Rumänien eröffneten Infringement-Verfahren ein Ende setzen. Das Verfahren anvisierte die 27 Mikro-Wasserkraftwerke, die in Schutzgebieten gebaut wurden und die Ökosysteme mehrerer Gebirgsflüsse vermutlich beeinträchtigt hätten. Die Umweltschützer erachten aber den genannten Beschluss als unzulänglich und warnen davor, dass die Maßnahme die unumkehrbare Zerstörung der Natur keineswegs verhindern würde. Mehr dazu erfahren wir von Diana Cosmoiu, Leiterin der Abteilung für öffentliche Politik bei WWF Rumänien:
Ab einer Höhe von 1500 m darf man theoretisch ab jetzt nicht mehr in den Lauf der Flüsse eingreifen. Doch dies betrifft weniger als 1% aller Flüsse in Rumänien. Problematisch ist allerdings, was mit den Flüssen passiert, die sich in einer niedrigeren Lage befinden. Denn diese Flüsse sind gleich wertvoll. Unserer Ansicht nach hätte der verabschiedete, lang ersehnte Beschluss sämtliche Flusssegmente schützen müssen, die immer noch in einem gesunden Zustand sind. Also alle Flusssegmente, die bislang nicht eingedämmt wurden, die durch Schutzgebiete fließen, die den dort lebenden Fischen ein natürliches Habitat anbieten. Nicht nur die Flusssegmente, die in einer Höhe von mehr als 1500 fließen, hätten unter Schutz gestellt werden sollen, sondern die Flüsse in ganz Rumänien. Das hätten wir von diesem Gesetz erwartet.“
Der Regierungsbeschluss ist keine Überraschung für die Naturschützer. Zwischen 2010 und 2013 wurden eine Reihe von Genehmigungen für den Bau mehrerer Mikro-Wasserkraftwerken an verschiedenen Gebirgsflüssen erlassen. WWF Rumänien veranstaltete damals eine öffentliche Informationskampagne und ersuchte die zuständigen Behörden, einen Beschluss zu verabschieden, durch den die Nichtintervention-Segmente festgelegt werden sollten. Darüber hinaus hätte der Beschluss auch die Eingriffszonen anerkennen sollen — also die Flusssegmente an denen es erlaubt wäre, verschiedene Aktivitäten durchzuführen. Zu dem Zeitpunkt gab es Anträge zur Genehmigung von mehr als 500 Mikro-Wasserkraftwerken. Mehr als ein Viertel davon befanden sich in Schutzgebieten oder direkt an der Grenze zu einem Schutzgebiet.
Nun wollen Umweltschützer die Regierung davon überzeugen, die Bestimmungen zu ergänzen, damit sich die Restriktionen auch auf diejenige Flüsse auswirken, die im Natura-2000-Netz eingeschlossen sind oder durch andere Naturparks fließen. Außerdem beantragen sie, das Kriterium der Höhe — also die 1500-m-Schwelle — auszuschließen.