Nachrichten 18.09.2019
Das
rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch zum Teil die Benachrichtigung der
Regierung zugegeben, die einen Rechtskonflikt verfassungsrechtlicher Natur
forderte, als der rechtsgerichtete Präsident Klaus Iohannis sich weigerte, die
von sozialdemokratischen Ministerpräsidentenin Viorica Dăncilă vorgeschlagenen
Interimsminister zu ernennen. Der Gerichtshof entschied unter anderem auch,
dass der Präsident im Rahmen einer von der PSD beschlossenen Regierungsumbildung
verpflichtet war, das Dekret über den Widerruf von Anna Birchall aus der Justiz
zu unterzeichnen. Nach Angaben des Verfassungsgerichtes ist die Entlassung
der Minister und die Einrichtung des Interimsreferats die Aufgabe des
Premierministers. Der Präsident muss die diesbezüglichen Dekrete unterzeichnen.
Er hat die Ablehnung der Umbildung unverzüglich zu begründen, ist jedoch nicht
verpflichtet, die Minister zu benennen. Andererseits muss die Premierministerin
Viorica Dăncilă nach dem Rückzug von ALDE aus der Regierung, was die politische
Struktur der Exekutive verändert hat, ins Parlament zu einem Vertrauensvotum
für das Regierungsteam kommen. Gleich nach der Bekanntgabe der Entscheidung des
Verfassungsgerichts erklärte Viorica Dăncilă, das Staatsoberhaupt habe einen
Missbrauch begangen, mit Zynismus und Nachlässigkeit gegen die Verfassung
verstoßen und eine Regierungsblockade ausgelöst. Sie fügte hinzu, sie werde mit
einem neuen Regierungsvorschlag ins Parlament gehen, für den sie ein
Vertrauensvotum fordern werde. Präsident Klaus Iohannis erklärte seinerseits in
einer Pressemitteilung, dass er seine Entscheidungen zur Umsetzung der Antwort
des Verfassungsgerichts nach der Veröffentlichung der Motivation
des Gerichtshofes treffen werde.
Newsroom, 18.09.2019, 18:00
Das
rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch zum Teil die Benachrichtigung der
Regierung zugegeben, die einen Rechtskonflikt verfassungsrechtlicher Natur
forderte, als der rechtsgerichtete Präsident Klaus Iohannis sich weigerte, die
von sozialdemokratischen Ministerpräsidentenin Viorica Dăncilă vorgeschlagenen
Interimsminister zu ernennen. Der Gerichtshof entschied unter anderem auch,
dass der Präsident im Rahmen einer von der PSD beschlossenen Regierungsumbildung
verpflichtet war, das Dekret über den Widerruf von Anna Birchall aus der Justiz
zu unterzeichnen. Nach Angaben des Verfassungsgerichtes ist die Entlassung
der Minister und die Einrichtung des Interimsreferats die Aufgabe des
Premierministers. Der Präsident muss die diesbezüglichen Dekrete unterzeichnen.
Er hat die Ablehnung der Umbildung unverzüglich zu begründen, ist jedoch nicht
verpflichtet, die Minister zu benennen. Andererseits muss die Premierministerin
Viorica Dăncilă nach dem Rückzug von ALDE aus der Regierung, was die politische
Struktur der Exekutive verändert hat, ins Parlament zu einem Vertrauensvotum
für das Regierungsteam kommen. Gleich nach der Bekanntgabe der Entscheidung des
Verfassungsgerichts erklärte Viorica Dăncilă, das Staatsoberhaupt habe einen
Missbrauch begangen, mit Zynismus und Nachlässigkeit gegen die Verfassung
verstoßen und eine Regierungsblockade ausgelöst. Sie fügte hinzu, sie werde mit
einem neuen Regierungsvorschlag ins Parlament gehen, für den sie ein
Vertrauensvotum fordern werde. Präsident Klaus Iohannis erklärte seinerseits in
einer Pressemitteilung, dass er seine Entscheidungen zur Umsetzung der Antwort
des Verfassungsgerichts nach der Veröffentlichung der Motivation
des Gerichtshofes treffen werde.
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Die rumänisch-polnische Zusammenarbeit
hat sich zu einer starken, tragfähigen und zukunftsorientierten strategischen
Partnerschaft entwickelt – erklärte die rumänische Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă in einer gemeinsamen
Erklärung mit dem polnischen Amtskollegen Mateusz Morawiecki in Bukarest. Die
rumänische Hauptstadt war Gastgeber der zweiten Runde bilateraler
Regierungskonsultationen nach der im Mai in Warschau. Die Runde am Mittwoch
fand anlässlich des Jubiläums eines Jahrzehnts strategischer Partnerschaft,
drei Jahrzehnten demokratischen Regimes und eines Jahrhunderts diplomatischer
Beziehungen statt. Die Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen Rumänien
und Polen wurden überprüft und die Richtwerte für die künftige Zusammenarbeit
festgelegt. Es wurden Absichtserklärungen zu den Themen Infrastruktur, Verkehr,
Energie, Kommunikation und Digitalisierung, Unternehmertum, Verwaltung
europäischer Mittel und Zusammenarbeit der Polizeiakademien unterzeichnet.
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass die zwischenstaatlichen Treffen
fortgesetzt und die rumänisch-polnische Koordinierung auf regionaler,
europäischer und euro-atlantischer Ebene vertieft werden soll. Ebenfalls am
Mittwoch wurde Ministerpräsident Mateusz Morawiecki vom rumänischen Präsidenten
Klaus Iohannis empfangen.
Ein vom Finanzminister Eugen
Teodorovici vorgelegtes Gesetz über die Besteuerung von Sonderrentenleistungen ist
am Mittwoch vom Senat verabschiedet worden, nachdem es am Dienstag vom
Haushaltsausschuss genehmigt wurde. Das Dokument betrifft einen Steuersatz von
30% auf Sonderrenten zwischen ca. 1.480 und 2.115 Euro und einen Steuersatz von
50% auf Renten über diesem Schwellenwert. Die Senatoren beschlossen auch, dass
Vergütungen des Staatspräsidenten,
die rund 1.480 Euro übersteigen, steuerpflichtig sein sollten. Der Gesetzentwurf
wird an die Abgeordnetenkammer, das diesbezügliche Entscheidungsgremium,
weitergeleitet.
Die meisten EU-Bürger, die im
vergangenen Jahr in Teilzeit arbeiteten (26% der Gesamtzahl), haben angegeben,
keine Vollzeitstelle zu finden, während weitere 24% sich für Teilzeitarbeit
entschieden haben, weil sie sich um Kinder oder behinderte Erwachsene
kümmerten, wie aus heute vom Europäischen Statistikamt, Eurostat,
veröffentlichten Daten hervorgeht. Der höchste Prozentsatz der Personen, die
2018 Teilzeit arbeiteten, weil sie keine Vollzeitstelle fanden, wurde in
Griechenland (70%), Italien (66%), Zypern (65%), Bulgarien (59%), Spanien
(56,5%) und Rumänien (54,9%) gemeldet. Die niedrigsten Quoten wurden in Estland
(6%), Belgien, der Tschechischen Republik und Slowenien (je 7%) sowie in den
Niederlanden (8%) gemeldet. Rund ein Fünftel der Gesamtzahl der erwerbstätigen
EU-Bürger war im vergangenen Jahr in Teilzeit beschäftigt, was 31,2 Millionen
Frauen und 9,5 Millionen Männern entspricht.
Der israelische Premierminister
Benjamin Netanyahu und sein Herausforderer Benni Gantz stehen Schulter an
Schulter, mit je 32 Sitzen im neuen Parlament, so das Wahlergebnis vom
Dienstag, nachdem über 92% der Stimmen gezählt wurden. Die israelischen Medien stellen jedoch fest, dass
keiner von ihnen genügend Verbündete für eine Regierungsmehrheit hat. Die
Partei Israel unser Zuhause, deren 9 Sitze in der Knesset sie für
eine regierende Koalition unentbehrlich machen, schlug eine Regierung der
nationalen Einheit vor, aber ihr Führer Avigdor Lieberman ist einer der Gegner
Netanyahus. Laut dem Korrespondenten von Radio Rumänien würden israelische Bürger
einem neuen Wahlkampf nicht zustimmen, und der Präsident des Landes versprach, eine dritte vorgezogene Wahl
zu vermeiden.