Nachrichten 25.04.2017
Die wichtigsten Meldungen des Tages im Überblick
Newsroom, 25.04.2017, 18:44
Die Haftbedingungen in den rumänischen Gefängnissen widersprechen der Europäischen Menschenrechtskonvention und weisen strukturelle Mängel auf, die generelle Maßnahmen vom Staat efordern. Dies hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die europäische Instanz präzisierte, dass Rumänien sechs Monate zu Verfügung hat, einen klaren Maßnahmenkalender zur Behebung der Überbelegung der Haftanstalten und der nicht entsprechenden Haftmaßnahmen festzulegen. Durch diesen Pilotbeschluss hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR eine Geldstrafe von 17.850 Euro gegen Rumänien erlassen. Dabei hat der EGMR aber keine Maßnahme betreffend Begnadigung oder Entspannung der Strafpolitik auferlegt. Die Richter des EGMR beschlossen außerdem ähnliche Verfahren gegen Rumänien aufzuheben, bis der Staat den Maßnahmenplan vorlegen wird. Unterdessen begann der Rechtsausschuss des rumänischen Senats die Beratungen über die Änderungsvorschläge zum Begnadigungsgesetz. Das besagte Gesetz wird von der politischen Mehrheit als Lösung für die Überbelegung der rumänischen Haftanstalten angesehen. Die Juristen-Senatoren haben 15 Tage zu Verfügung, um einen Bericht zum betreffenden Gesetzentwurf vorzulegen, nachdem die Unterlage zur Debatte und zur Abstimmung im Plenum vorgegelegt wird.
Der rumänische Staatspräsident, Klaus Iohannis, hat am Dienstag erklärt, Rumänien könne durch hohe Leistungen, Glaubwürdigkeit und Weitblick einen Ehrenplatz in Europa gewinnen. Dies erklärte Präsident Iohannis bei dem Treffen mit dem Titel Rumäniens Prasident in Dialog mit den Unternehmern“, das am Sitz der Rumänischen Industrie- und Handelskammer stattgefunden hat. Die Entwicklung Rumäniens sollte nicht getrennt vom heutigen europäischen Kontext betrachtet werden, der zu diesem Zeitpunkt Bekräftigung benotigt. Mit seinem Bildungssystem sollte Rumänien eine ernsthafte, tiefe Entscheidung in puncto Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist treffen, sagte noch Präsident Iohannis.
Die Richter des Obersten Gerichts Rumäniens haben am Dienstag entschieden, am 23. Mai die Anhörungen der Angeklagten im Verfahren wiederaufzunehmen, in dem der Vorsitzende der mitregierenden Sozialdemokratischen Partei, Liviu Dragnea, wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt ist. Laut Antikorruptionsstaatsanwälten habe Dragnea in seiner Eigenschaft als Kreisratsvorsitzender im südlichen Landkreis Teleorman interveniert, damit zwei Angestellte des Kinderschutzes Teleorman im Amt bleiben und ihr Gehalt erhalten, während diese eigentlich für die Lokalvertretung der Sozialdemokratischen Partei PSD arbeiteten. Unterdessen bleibt Dragneas zweijährige Haftstrafe zu Bewährung im Verfahren des Referendums von 2012 in Kraft. Das Oberste Gericht lehnte den Antrag Liviu Dragneas zur Aufhebung des Urteils ab. Das Urteil ist endgültig und kann nicht widerrufen werden.
Die rumänischen Transporteure werden am Mittwoch und Donnerstag Protestaktionen vor dem Regierungssitz organisieren und keine Aufträge ausführen. Sie klagen über das Fehlen einer klaren Gesetzgebung, die die nichtgenehmigte Tätigkeit im Transportbereich regeln soll. Die Transporteure fordern, dass alle technische online-Plattformen, die nicht genehmigte, nicht besteuerte und nicht zugelassene Taxi-Dienstleistungen auf Routen anbieten, für die sie an keinen Ausschreibungen teilgenommen haben, für rechtswidrig erklärt werden. Die protestierenden Transporteure verweisen darauf, dass in allen europäischen Staaten solche rechtliche Maßnahmen zum Schutz der zugelassenen Transportdienstleister existieren.