Nachrichten 14.11.2013
BUKAREST: Das Bukarester Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Beschwerde des Staatspräsidenten Traian Basescu betreffend die Änderung des Referendumsgesetzes mit der Senkung der Beteiligungsschwelle auf 30% der auf den Listen eingetragenen Wähler abgelehnt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist endgültig und in der Regel obligatorisch. Das Referendumsgesetz soll nun vom Staatschef promulgiert werden. Ende Mai hatte die Abgeordnetenkammer als Entscheidungsgremium den Gesetzentwurf über die Senkung der Beteiligungssschwelle am Referendum von 50% auf 30% angenommen. Der rumänische Staatschef sagte, der Gesetzentwurf enhalte Vorschriften, welche einige in der Verfassung verankerte Grundsätze betreffend die Ausübung der Souveranität des Volkes verletzen. Die 50% Schwelle für die Gültigkeit eines Referendums sorgte für einen politischen Disput im Sommer 2012, anläßlich des Referendums zur Suspendierung des Staatspräsidenten. Das Referendum wurde damals wegen unausreichender Beteiligung für nicht gültig erklärt, obwohl die überwiegende Mehrheit der Bürger, die zu den Urnen gekommen waren, für die Suspendierung des Staatspräsidenten abgestimmt hatten.
România Internațional, 14.11.2013, 19:58
BUKAREST: Das Bukarester Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Beschwerde des Staatspräsidenten Traian Basescu betreffend die Änderung des Referendumsgesetzes mit der Senkung der Beteiligungsschwelle auf 30% der auf den Listen eingetragenen Wähler abgelehnt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist endgültig und in der Regel obligatorisch. Das Referendumsgesetz soll nun vom Staatschef promulgiert werden. Ende Mai hatte die Abgeordnetenkammer als Entscheidungsgremium den Gesetzentwurf über die Senkung der Beteiligungssschwelle am Referendum von 50% auf 30% angenommen. Der rumänische Staatschef sagte, der Gesetzentwurf enhalte Vorschriften, welche einige in der Verfassung verankerte Grundsätze betreffend die Ausübung der Souveranität des Volkes verletzen. Die 50% Schwelle für die Gültigkeit eines Referendums sorgte für einen politischen Disput im Sommer 2012, anläßlich des Referendums zur Suspendierung des Staatspräsidenten. Das Referendum wurde damals wegen unausreichender Beteiligung für nicht gültig erklärt, obwohl die überwiegende Mehrheit der Bürger, die zu den Urnen gekommen waren, für die Suspendierung des Staatspräsidenten abgestimmt hatten.
BUKAREST: Das rumänische Regierungskabinett hat am Donnerstag den Haushaltsentwurf für 2014 angenommen. Die mitte-rechts orientierte Exekutive hatte als wichtigste makroökonomische Indikatoren für nächstes Jahr ein eingeschätztes Wirtschaftswachstum von 2,2%, eine Inflation von 2,2% und eine Investitionsstruktur von 6% des Bruttoinlandsproduktes vorgeschlagen. Bedeutende Haushaltserhöhungen erhalten unter anderen die Ministerien für Gesundheit, Regionalentwicklung und Öffentliche Verwaltung, Finanzen und Landwirtschaft. Gekürzt werden die Budgets des Kulturministeriums, Wirtschaftsministeriums, Außenministeriums und Justizministeriums. Ebenfalls am Donnerstag hat das Bukarester Regierungskabinett das umstrittenene Gesetzentwurf über Dezentralisierung angenommen. Nächste Woche wird die rumänische Regierung die Verantwortung für das Dezentralisierungsgesetz übernehmen.
BUKAREST: Die Angestellten vom rumänischen Gesundheitssystem werden am 25. November einen Warnstreik und am 28. November einen Generalstreik antreten – so die Gewerkschaften aus diesem Sektor. Die Regierung hat keine Lösungen gefunden, was zu Unzufriedenheiten führte. Die Angestellten fordern den Rucktritt des Gesundheitsministers Eugen Nicolaescu, die Zuweisung von 6% des BIP für das Gesundheitssystem, ein neues Entlohnungsgesetz, spezifisch für diesen Bereich und bessere Arbeitsbedingungen. In den letzten Wochen organisierten die Gewerkschaften vom Gesundheitssystem mehrere Protestdemonstrationen und Mahnwachen vor dem Sitz der Regierung und des Gesundheitsministeriums.
BUKAREST: Der rumänische Außenminister, Titus Corlatean, unternimmt am Freitag einen Arbeitsbesuch in Athen, auf Einladung seines griechischen Amtskollegen, Evangelos Venizelos. Am 1. Januar 2014 übernimmt Griechenland die turnusmäßige EU-Ratspräsidentschaft. Ebenfalls ab Januar 2014 übernimmt Rumänien für ein Jahr die Präsidentschaft des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP). In Athen werden der rumänische und der griechische Außenminister den Stand der bilateralen Kooperation untersuchen und neue Kooperationsprojekte identifizieren, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Investitionen, Energie, Transport und Infrastruktur, regionale Entwicklung, Tourismus und Kultur.
BRÜSSEL: Rumänien erreichte im 3. Quartal dieses Jahres das größte Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union – um 1,6% höher als im 2. Quartal 2013 und um 4,1% höher als im 3. Quartal 2012. Dies gab am Donnerstag das Europäische Statistikamt EUROSTAT bekannt. Die Behörden in Bukarest schätzen einen Wirtschaftsanstieg von 2,2% sowohl für 2013 als auch für 2014. Die Vertreter des IWFs erklärten nach den Gesprächen mit den rumänischen Behörden, der reale Anstieg des BIPs sei dank der guten landwirtschaftlichen Produktion und der positiven Entwicklung der Exporte konsolidiert worden.