Einwanderung: Neue Studie zur Integration der Migranten in Rumänien
Das Zentrum für Forschung und Dokumentation im Bereich der Eingliederung der Migranten hat in Zusammenarbeit mit der Open Society Foundation einen Jahresbericht zur Lage der Migranten in Rumänien veröffentlicht.
Monica Chiorpec, 24.06.2015, 17:56
Durch das allgemeine Programm Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ der Europäischen Gemeinschaft hat das Zentrum für Forschung und Dokumentation im Bereich der Eingliederung der Migranten in Zusammenarbeit mit der Stiftung für eine Offene Gesellschaft (Open Society Foundation) den Barometer 2015 erarbeitet. Das Team, das von Camelia Mihalache koordiniert wird, hat die Integrationsphasen der Einwanderer in 13 Schritte eingeteilt, von der Freizügigkeit bis zur tatsächlichen Integration durch die Erlangung der Staatsbürgerschaft.
Um die rumänische Staatsbürgerschaft zu erlangen, muss sich ein Einwanderer acht Jahre lang legal in Rumänien aufhalten oder fünf, falls dieser mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet ist. Während dieser ganzen Zeit haben die Migranten kein Recht, zu wählen oder gewählt zu werden, Parteien zu gründen oder Petitionen einzureichen. Die Änderung der Bedingungen, unter denen sich die Einwanderer am politischen Leben aktiv beteiligen können, mit Ausnahme des Wahlrechts, was eine Verfassungsnovelle voraussetzen würde, erfordert nur eine moderne Vision über die positive Rolle der Vielfalt im Leben einer Gesellschaft. Bianca Floarea, Forscherin der Stiftung für eine Offene Gesellschaft, erläutert die Ergebnisse des Barometers:
Die Freizügigkeit ist eine erste Dimension der Integration. Es handelt sich um die Einreise- und Aufenthaltsrechte in Rumänien. Außerdem haben wir uns auf die Mobilität innerhalb Rumäniens bezogen. Für diesen Zweck wurden drei Kennzahlen in Betracht gezogen: die freizügigen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen, die Binnenfreizügigkeit und die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnisse für Einwanderer. Was die Bewertung der Freizügigkeit anbelangt, schnitt diese ganz gut ab, obwohl schlechter als letztes Jahr. Diese erhielt 7 Punkte und belegt somit den dritten Platz. Die Höchstzahl von 10 Punkten erhielten die öffentliche Meinung und die Familienzusammenführung. Den dritten Platz belegen also die Freizügigkeit und die Arbeitserlaubnis und die wirtschaftliche Eingliederung. Was den ersten Indikator anbelangt, muss man noch sagen, dass ein Bürger eines Drittlandes eine Reihe von Anforderungen erfüllen muss, um nach Rumänien einreisen zu können oder eine lang- oder kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Ein Teil dieser Anforderungen sind allgemein. Z.B. muss er über einen gültigen Reisepass verfügen, kein Einreiseverbot in Rumänien haben und keine Gefahr für die Sicherheit der anderen darstellen. Es gibt aber auch eine Reihe von spezifischen Bedingungen, die mit dem Einreisezweck in Verbindung stehen, sei es die Wiedervereinigung der Familie oder ein Studienaufenthalt.“
Verglichen mit dem vorjährigen Barometer zur Integration der Einwanderer, führte die Verabschiedung der Verordnung 24/2014 dazu, dass einige Kategorien von Personen keine Arbeitserlaubnis mehr erlangen müssen, wenn sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis erlangt haben. Es handelt sich um die Leiter der Filialen, Niederlassungen oder Vertretungen ausländischer Unternehmen in Rumänien, aber auch um Personen, die in Rumänien studieren wollen. Was die Antidiskriminierung anbelangt, stellt Daniela Tarnovschi, Forscherin der Stiftung für eine Offene Gesellschaft, die Ergebnisse des Berichtes vor.
Die Rumänen erachten sich als tolerant und akzeptieren Einwanderer. Was Diskriminierung anbelangt, haben wir in dem Bericht die Definition aus der Gesetzgebung verwendet. Wir haben vier Indikatoren in Betracht gezogen: die Anerkennung der Grundrechte, den Rechtsschutz der Ausländer gegen die Diskriminierung, effiziente Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung und die Frage nach dem gefühlten Eindruck, ob sich die Einwanderer tatsächlich nicht diskriminiert fühlen. Die Auswertung stellt fest, dass es im Vergleich zu 2014 eine Verschlechterung gibt, was Nichtdiskriminierung anbelangt. Die Grundrechte werden zwar anerkannt, doch es gibt keine Mechanismen zur Umsetzung und Überwachung der Antidiskriminierungsrichtlinien. Was den Rechtsschutz der Ausländer gegen Diskriminierung angeht, gibt es einen allgemeinen Rechtsrahmen, doch keinen speziellen für die Ausländer oder dieser wird mangelhaft umgesetzt. In puncto effiziente Politik zur Diskriminierungsbekämpfung zeigt das Ergebnis, dass es keine effizienten Gesamtrichtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung gibt.“
Wie ist der Zugang der Ausländer zur staatlichen Unterstützung und zu den Sozialsystemen? Luciana Lăzărescu erläutert die Ergebnisse der Stiftung für eine Offene Gesellschaft:
Das Wohlstandsniveau ist eigentlich kennzeichnend für alle anderen Parametern. Wir haben uns insbesondere auf die Qualität des Wohnraums bezogen. Es handelt sich um Sozialwohnungen, aber wir haben auch über Privatwohnungen berichtet. Wir haben über den Zugang zum Sozialhilfesystem, zu dem Gesundheitswesen und zu Sozialversicherungen gesprochen. Eine wichtige Rolle in der Gewährung von Hilfeleistungen spielt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anstalten und nicht zuletzt die Kontrolle und Evaluierung der Auswirkung der Programme und Dienstleistungen auf die Einwanderer.“
Die Bewertung des Wohlstandes der Einwanderer weist eine Punktzahl über den Durchschnitt der anderen überprüften Parameter auf, die Gegenstand des Berichts der Stiftung für eine Offene Gesellschaft 2015 waren.