Plädoyer für die Würde – zur Situation der psychisch Kranken in Rumänien
Die Problematik der Personen mit psychischen Störungen wurde bislang in Rumänien nicht aus der Perspektive der Menschenrechte diskutiert. Dank der Initiative einer NGO könnte sich das in Zukunft ändern.
Ana-Maria Cononovici, 27.11.2013, 15:40
Einige internationale Organisationen äußerten ihre Besorgnis gegenüber der Art und Weise, in der diese Menschen in Rumänien in den psychiatrischen Anstalten behandelt werden, die unter der Verwaltung des Gesundheitsministeriums, der Nationalen Behörde für den Schutz behinderter Personen oder der Nationalen Behörde für den Schutz der Kinderrechte stehen. Die Gesetzgebung bietet nach wie vor keine Garantien für den Schutz dieser Personen. In Wirklichkeit werden ihre Rechte und Freiheiten nicht eingehalten.
In diesem Kontext hat das Zentrum für Rechtliche Ressourcen das Programm Plädoyer für die Würde“ eingeleitet. Dieses nimmt sich vor, einen unabhängigen Monitorisierungs-Mechanismus der freiheitseinschränkenden Institutionen (auch der psycho-sozialen Zentren) zu schaffen. Zudem verfolgt das Programm die Verbesserung des gesetzlichen und institutionellen Rahmens im Bereich des Schutzes der Rechte der Personen mit psychischen Störungen. Auch die Integrations- und Akzeptanz-Kapazität der psychisch gestörten Personen in der Gesellschaft soll verbessert werden.
Warum man über die Nichteinhaltung der Menschenrechte im Fall der Personen, die in unterschiedlichen Anstalten untergebracht sind, sprechen kann, erklärt uns Georgiana Marinescu, Geschäftsführerin des Zentrum für Rechtliche Ressourcen:
Freiheitsentzug bedeutet nicht nur Arrest oder Strafvollzugsanstalt. Es bedeutet die Unterbringung in einer Anstalt, die man nicht nach eigenem Willen verlassen kann, die Unterbringung in einem Zentrum für behinderte Personen, in der Psychiatrie, in einem Zentrum für neuropsychische Rehabilitation. Mann kann diese nicht nach Belieben verlassen, man wird daran gehindert. Du weißt, wann Du reingehst, du weißt aber nie, wann Du wieder rauskommst, es ist also eine freiheitsentziehende Einweisung. Und wenn diese Unterbringung freiheitsentziehend ist, müssen diese Menschen dieselben Garantien bekommen wie die Personen in einer Strafvollzugsanstalt oder im Arrest und sogar mehr, weil man davon ausgeht, dass es sich um eine gefährdete Gruppe handelt, die geschützt werden muss.“
Seitdem es eingeleitet wurde, hat das Programm Plädoyer für die Würde“ auf mehrere Fälle von Menschenrechts-Verletzungen in unterschiedlichen Anstalten aufmerksam gemacht. Manche dieser wurden sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) vorgetragen. Das Zentrum für Rechtliche Ressourcen möchte nicht nur solche Fälle lösen, sondern kämpft auch für die Lösung einiger Probleme im System. Ein Fall, der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersucht wurde, ist der eines jungen geistlich zurückgebliebenen Roma, der bei der Geburt verlassen wurde, mit HIV infiziert wurde und an Tuberkulose leidete. Dieser starb mit 19 Jahren, nachdem er aus einem Jugendheim in ein Zentrum für geistig gestörte Personen transferiert wurde. Er hieß Valentin Câmpeanu. Details hat Constantin Cojocariu, Anwalt bei der Nichtregierungsorganisation Interights:
Wir haben uns über die Verletzung vieler Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention beschwert: das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit, das Recht auf Privatleben, das Recht, nicht diskriminiert zu werden, das Recht auf wirksame Behandlung. Câmpeanu wurde allein der Willkür der Behörden überlassen und die Behörden haben alle seine Rechte verletzt, sie haben ihn nicht geschützt. Diese Menschen sind irgendwie unsichtbar und werden dank dieses Falls sichtbar. Es gibt Strukturprobleme und man muss Lösungen finden.“
Georgiana Pascu, Managerin des Programms Plädoyer für die Würde“ hat damals, in 2004, diesen Fall persönlich unter die Lupe genommen. Sie erklärt uns, warum der Fall zum Symbol wurde, mit dessen Hilfe man den Teufelskreis brechen möchte:
Der Fall betrifft einen Jugendlichen, der im Februar 2004 19 Jahre alt wurde. Dieser Fall bringt alle Elemente zusammen: psychische Krankheit, jung und ohne Schutz, ohne Eltern. Es zeigt uns das Problem im System und zwar, dass jeder Mensch aus dem Gesundheitswesen eine wichtige Rolle hat. Wir müssen die Rolle des Sozialarbeiters, der Anträge geschickt hat, nicht herunterspielen, die Rolle des Landkreisrates, die Rolle des Erziehers, der Valentin vielleicht hätte begleiten müssen. Er wurde aber anhand von Papieren tranferiert. Im Dokument wurde erwähnt: Die Ausrüstung und das Kind werden transferiert. Die Sache ist mehr als dramatisch.“
Die Berichterstatter des Zentrums für Rechtliche Ressourcen haben viele Heime besucht und auf gravierende Missstände aufmerksam gemacht. Sie haben zudem nach dem Ursprung der Probleme gesucht. In den meisten Fällen zeigten die Ermittlungen, dass die Missstände aus einigen Gründen nicht ohne weiteres ausgeräumt werden können. Ein Grund wäre die Struktur der Zentren, die den Habilitations- und Rehabilitations-Bedürfnissen dieser Jugendlichen nicht entsprechen. Es handelt sich um Minderjährige, die unterschiedlich gefährdet sind und die unterschiedliche Aufmerksamkeit brauchen. Zudem mangelt es an Personal und an Qualität des Personals.
Ein weiterer Grund ist das Fehlen einer finanziellen Motivation und einer ständigen Fortbildung aller Berufskategorien, die in solchen Zentren arbeiten. Ein letzter Grund ist das Fehlen von Instrumenten, mittels derer die Jugendlichen Missbräuche anzeigen können und die den Jugendlichen den Zugang zur Justiz ermöglichen würde. Das hat auch das Zentrum für Rechtliche Ressourcen dazu gebracht, für das Recht zu kämpfen, diese Jugendlichen vor dem Staat zu vertreten.
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