Die Woche 13.07.–17.07.2020 im Überblick
Pandemie +++ Coronavirus +++ Warnzustand +++ Einschränkungen +++ Bürgerinitiative
Corina Cristea, 18.07.2020, 14:42
Warnzustand wird in Rumänien verlängert
Angesichts der steigenden Zahl von COVID-19-Fällen in Rumänien verlängerte das Land den Warnzustand ab dem 17. Juli um weitere dreißig Tage. Die Behörden erklärten, dass eine Lockerung nicht in Frage komme, dass sie aber auch keine weiteren Einschränkungen einführen würden. Nach wie vor gelten Maßnahmen wie die Maskenpflicht und die soziale Distanz in geschlossenen öffentlichen Räumen, in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Auch Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel sind verboten. Innerhalb von Ortschaften ist es verboten, sich in Gruppen von mehr als 6 Personen, die nicht zur selben Familie gehören, zu bewegen. Bei privaten Veranstaltungen in Innenräumen dürfen sich nicht mehr als 20 Personen am selben Ort aufhalten, im Freien dürfen es nicht mehr als 50 sein. Restaurants bleiben geschlossen, es sei denn, sie verfügen über Sitzplätze im Freien. Geschäfte in Einkaufszentren bleiben geöffnet, aber Kinos und Spielplätze sind weiterhin geschlossen. Die Messe in der Kirche ist erlaubt, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Gläubigen Masken tragen und den empfohlenen Abstand einhalten. Gleichzeitig werden für alle Flüge immer noch Flugverbot erteilt, und einige Grenzübergänge sind geschlossen. Im Vorfeld der Teilnahme am Gipfel des Europäischen Rates in Brüssel, auf dem ein Haushalt für die nächsten sieben Jahre für die EU und ein Haushalt zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft verabschiedet werden soll, sagte Präsident Klaus Iohannis, Bukarest werde weiterhin Maßnahmen ergreifen, die zu einer wirtschaftlichen Erholung führen sollen. Am Donnerstag wurden mehrere Gesetzesvorlagen zur wirtschaftlichen Erholung von der Exekutive gebilligt. Darunter sind Mittel für die Digitalisierung und die Ausbildung von Arbeitnehmern, die Unternehmen aller Größenordnungen zugute kommen sollen. Junge Menschen würden Unterstützung für Existenzgründungen erhalten, und 200 Milliarden Euro würden für die Gründung von Unternehmen im ländlichen Raum bereitgestellt. Ein weiterer Gesetzentwurf sieht Geld für die Unterstützung neuer, von Studenten gegründeter Unternehmen vor.
Die Pandemie-Situation und Einschränkungen für Rumänen im Ausland
Mit Hunderten von COVID-19-Fällen, die täglich bestätigt werden, befindet sich Rumänien in der bisher schlimmsten Situation seit Beginn der Pandemie. Die Zahl der Fälle begann zu steigen, als vor einigen Wochen eine teilweise Entspannung einsetzte, eine Situation, die dadurch verschlimmert wurde, dass viele Menschen die Sicherheitsvorschriften nicht vollständig einhielten. Darüber hinaus entschied das Verfassungsgericht, dass Hausisolation, Quarantäne und Krankenhausaufenthalte wie bisher nur per Ministerialerlass verhängt werden können, selbst wenn die betroffenen Menschen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert sind. Kurz nach dem Urteil haben sich viele der Menschen mit bestätigter Infektion durch Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über die persönliche Verantwortung aus der Pflege entlassen. Um die Situation in den Griff zu bekommen, brachte die Exekutive einen Gesetzentwurf ein, der im Eilverfahren durch das Abgeordnetenhaus gepeitscht wurde, den Senat aber mit vielen Änderungen kaum passierte. Das daraus resultierende Gesetz über Quarantäne und Isolation ist nach Ansicht der Fraktionen im Oberhaus ein Kompromiss, bietet aber den notwendigen Rahmen für das Gesundheitssystem. Aufgrund der epidemiologischen Situation ihres Landes sind Rumänen im Ausland mit verschiedenen Arten von Einschränkungen konfrontiert. In einigen Ländern müssen sie an den Grenzübergängen ein negatives Testergebnis vorlegen, um zirkulieren zu können, während andere Länder eine Selbstisolation oder Quarantäne verhängen, um den Rumänen den Aufenthalt im Land zu ermöglichen. Die von den einzelnen Staaten auferlegten Bedingungen können auf der Website des rumänischen Außenministeriums unter der Rubrik Reisebedingungen eingesehen werden, die speziell für die Pandemie eingerichtet wurde. Die von diesen Staaten auferlegten Restriktionen gelten nicht nur für Rumänien, sondern auch für andere Länder mit hohem Epidemie-Risiko, mit regelmäßigen Aktualisierungen.
Die Bürgerinitiative gegen öffentliche Ämter für vorbestrafte Personen
Die Abgeordnetenkammer in Bukarest verabschiedete in dieser Woche mit breitem Konsens ein auf Bürgerinitiative basierendes Notstandsgesetz zur Änderung der Verfassung, um Personen mit Vorstrafen von öffentlichen Ämtern zu verbannen. Dieses Gesetz würde Personen, die wegen Verbrechen ersten Grades vorbestraft sind und zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, von Ämtern in der Kommunalverwaltung, von gewählten Positionen im Parlament und von der Präsidentschaft ausschließen, sofern sie nicht entlastet werden. Der Gesetzentwurf wird im Senat erörtert, aber laut Verfassung muss er, um ein Gesetz zu werden, innerhalb von 30 Tagen nach Verabschiedung im Senat durch ein Referendum gebilligt werden.
Entscheidung der Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft zum Dossier der Diasporaproteste
Fast zwei Jahre nach den weit verbreiteten Protesten der rumänischen Diaspora gegen die damals regierende sozialdemokratische Regierung haben Staatsanwälte der Abteilung für organisierte Kriminalität ein Teilurteil über die während der Proteste vom 10. August 2018 verübten Gewalttaten erlassen. Ihrer Entscheidung zufolge stützen die Beweise nicht die Annahme, dass es sich bei den Protesten um einen Staatsstreichversuch handelte, wie die rumänische Gendarmerie behauptete. Gleichzeitig sagten sie, sie hätten keine Beweise dafür gefunden, dass es ihrerseits fortgeschrittene Pläne zur gewaltsamen Unterdrückung der Kundgebungen gab, wie einige Protestierende behaupteten. Die rumänische Generalstaatsanwältin Gabriela Scutea sagte, sie verstehe die starken Emotionen rund um dieses Thema, die eine so starke Reaktion der Öffentlichkeit ausgelöst hätten, und fügte hinzu, dass alle vorliegenden Beweise genau geprüft würden. Nach dem Eingreifen der Sicherheitskräfte während der Kundgebung vom 10. August 2018 reichten 700 Personen bei der Militärstaatsanwaltschaft Beschwerde ein, weil sie Tränengas ausgesetzt waren, und über 100 reichten Beschwerden mit forensischen Dokumenten ein, die auf Körperverletzung nach dem Eingreifen von Gendarmen hindeuteten. Die Staatsanwälte stellten fest, dass es Situationen gegeben hat, in denen Sicherheitskräfte ungerechtfertigte Gewalt gegen Demonstranten angewandt haben, und übertrugen die Zuständigkeit an die militärische Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft.