Die Woche 16.07.-20.07.2018 im Überblick
Die wichtigsten Meldungen der Woche im Überblick
Newsroom, 21.07.2018, 15:00
Das neue Gesetz zum Aufbau der Gerichtsbarkeit ist in Kraft getreten
Präsident Klaus Iohannis musste am Donnerstag klein beigeben – er setzte das neue Gesetz zum Aufbau der Gerichtsbarkeit in Kraft, nachdem er sämtliche Behelfe erschöpft hatte. Das Paket der von der parlamentarischen Mehrheit angestrebten Justizverwaltungsreform besteht aus drei Gesetzen – das eine regelt den Stand von Richtern und Staatsanwälten, ein anderes die Arbeit des Richterrates, ein drittes wiederum den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Rumänien. Alle drei sind umstritten und verursachten Proteste und Kritik von Berufsvereinigungen der Juristen, der Opposition, europäischen Institutionen und vom Präsidenten selbst. Präsident Klaus Iohannis sprach über den Transparenzmangel der Regierungskoalition PSD-ALDE bei der Erarbeitung und Annahme der Gesetze. In einer Fernsehansprache, in der er die intransparente Vorgehensweise der Mehrheit erneut kritisierte. sagte der Präsident:
„Im Moment habe ich leider sämtliche konstitutionelle Beschwerdemöglichkeiten erschöpft und muss also kraft Verfassung das Gesetz über den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Kraft setzen. Das heißt aber nicht, dass der Rechtsetzungsprozess am Ende ist. Davon kann nicht die Rede sein! In Bezug auf das geänderte Gesetz über den Status der Richter und Staatsanwälte, das neulich im Parlament besprochen wurde, werde ich gleichzeitig mit meiner Verfassungsklage das Verfassungsgericht auffordern, den Standpunkt der Venedig-Kommission zu berücksichtigen.“
Iohannis forderte das Parlament auf, im Herbst die Justizverwaltungsgesetze wieder auf die Tagesordnung zu setzen und sie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Venedig-Kommission zu berichtigen. Darauf reagierten die Vertreter der Regierungskoalition mit der Behauptung, dass die Änderungen an den Justizverwaltungsgesetzen erfolgten, um Entscheidungen des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Ihnen zufolge würde es keinen Sinn machen, die Gesetze wieder im Parlament zu diskutieren. Die Opposition will dem Antrag des Präsidenten stattgeben und die Empfehlungen der Venedig-Kommision berücksichtigen – das Beratungsgremium des Europarats in Rechtsfragen war in einem vorläufigen Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Novellen die Unabhängigkeit des Justizwesens zu unterminieren riskieren und somit die Bekämpfung der Korruption erschweren.
Der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen ist verfassungswidrig
Der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen soll durch Regierungsbeschluss gegründet werden, hat Finanzminister Eugen Teodorovici erklärt. Wie das Verfassungsgericht vorher mitgeteilt hatte, sei die Gründung des besagten Fonds per Gesetz nicht möglich. Am Mittwoch hatte das Gericht drei Verfassungsklagen des Präsidialamtes bzw der Opposition stattgegeben, laut denen die Gründung des besagten Fonds zu den Befugnissen der Regierung und nicht des Parlaments gehöre, ansonsten sei dies ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Laut dem besagten Gesetz, sollten 33 Unternehmen an denen der Staat als Hauptaktionär gilt, zum Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen gehören, dessen soziales Kapital sich auf 9 Milliarden Lei (rund 2 Milliarden Euro) beziffern soll. Laut der Regierungspartei PSD sei der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen ein Mittel zur Entwicklung der Infrastruktur im Bereich Landwirtschaft, zur Industrialisierung Rumäniens und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Opposition bezeichnete ihn hingegen als einen weiteren Weg zur Korruption.
Rumänien braucht EU-Unterstützung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Rumänien hat von der Europäischen Union Geld für die Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben gefordert, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen wurden. Den Antrag stellte am Dienstag Landwirtschaftsminister Petre Daea bei seinem Treffen mit den EU- Amtskollegen in Brüssel. Das Geld würde direkte Verluste der Landwirte decken, die kranke Tiere töten mussten, aber auch Ausfälle durch die Einstellung der Produktion von Schweinefleisch und Verluste durch den Preisverfall von Schweinefleisch in den betroffenen Gebieten. Die Beihilfe deckt zudem Kosten für Desinfektion, Vernichtung von Futtermitteln und Entsorgung der Tierkadaver, so das Ministerium für Landwirtschaft in Bukarest. Rumänien ergreift weiterhin Maßnahmen, um Ausbrüche zu begrenzen. Derzeit befinden sich die meisten Seuchenherde in der Nähe der Grenze zur Ukraine. Betroffen sind vor allem die Bezirke im nordwestlichen Teil des Landes wie Satu Mare, dazu der Südosten in Tulcea. Fälle von Afrikanischer Schweinepest meldeten auch die Kreise Constanta und Braila, Prahova und Bihor. Betroffen wurden mehr als 300 Unternehmen. Die Verluste sind signifikant. In einer Schweinefarm mit 50.000 Tieren wurde fast die Hälfte geschlachtet. Diese verbindliche Vorgehensweise gefährdet den normalen Betrieb so stark, dass etwas eine Hälfte der Beschäftigten bereits entlassen wurde.