Die Woche 31.10.2016 – 04.11.2016 im Überblick
Der Generalstreik der Beschäftigten der Staatskrankenhäuser wurde für illegal erklärt
Newsroom, 05.11.2016, 19:59
Der Generalstreik der Beschäftigten der Staatskrankenhäuser wurde für illegal erklärt
Das Bukarester Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Generalstreik der Beschäftigten der Bukarester Staatskrankenhäuser illegal war. Die Gerichtsentscheidung ist nicht endgültig, aber vollstreckbar. Somit haben die Richter in dieser Sache für das Gesundheitsministerium entschieden. Das Gesundheitsministerium hatte unter anderen darüber geklagt, dass die Gewerkschaften die legalen Bedingungen für das Starten eines Arbeitskonfliktes nicht erfüllt hätten. Am 31. Oktober hatten die Beschäftigten im Gesundheitsbereich einen Generalstreik angetreten; sie forderten höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Am 1. November hat der Gewerkschaftsverband Sanitas den Generalstreik in den rumänischen Krankenhäusern aufgehoben. Der Beschluss wurde infolge der Versprechen getroffen, dass die Lohnerhöhungen kommende Woche im Parlament verabschiedet werden sollen. Die Lohnerhöhungen, die am Montag und Dienstag von den Arbeits- und Haushaltsausschüssen der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurden, sollen nächste Woche dem Plenum vorgelegt werden. Durch die geplanten Änderungen sollen die Löhne im Bildungs- und Gesundheitswesen im Schnitt um 15% steigen. Die Last auf den Haushalt beliefe sich dabei auf rund 300 Millionen Euro. Arbeitsminister Dragoş Pâslaru warnte vor bedeutenden Auswirkungen auf die rumänische Wirtschaft.
Die Exekutive kritisiert geplante Gehaltserhöhungen und Aufhebung von Gebühren
Die Bukarester Regierung ist der Meinung, dass die Lohnerhöhungen und die Aussetzung von über 100 verschiedener Gebühren, die vom Parlament vorgeschlagen oder angenommen wurden, verheerende Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben werden. Der politisch unabhängige Premierminister Dacian Cioloş dazu:
Mit all dem, was in den letzten Monaten als Wahlkampfvorbereitung verabschiedet wurde – es ist schon eine Gewohnheit des Parlaments, vor den Wahlen Lohnerhöhungen in allen Richtungen, ohne konsistente Haushaltsrechnungen zu verabscgieden – hat sich schon eine Belastung von rund 9 Milliarden Lei angesammelt, was 1% des BIP entspricht.“
Ferner präzisierte Cioloş, dass diese prozentuellen Steigerungen der Löhne für gewisse Kategorien die Ungleichgewichte in der Behandlung der Arbeitnehmer nur vertiefen würden. Außerdem wäre das Problem der Entlohnung dadurch nicht gelöst. Die Erklärungen finden statt, nachdem die Abgeordneten des Arbeits- und des Haushaltsausschusses etliche Lohnerhöhungen für die Angestellten der Nationalen Gesundheitskasse, des Bildungswesens sowie die Anhebung der Zulagen der Ärzte beschlossen hatten. Dies geschah, obwohl Arbeitsminister Dragoş Pîslaru und das Finanzministerium mit den Erhöhungen nicht einverstanden waren. Diese sagten, es handele sich dabei nur um Wahlgeschenke und Versprechungen ohne Haushaltsgrundlage. Die Entscheidung über besagte Lohnerhöhungen erfolgte kurz nachdem die Abgeordnetenkammer in Bukarest den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten über die Abschaffung von 102 Abgaben und Gebühren gebilligt hatte. Darunter fallen etwa die Kfz-Umweltgebühr oder die Gebühr für die Ausstellung vorläufiger Reisepässe oder die Erteilung eines Anglerausweises. Entgegen der Stellungnahme ihres Haushaltsausschusses und trotz heftiger Kritik der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Medienanstalten stimmten die Abgeordneten auch für die Aufhebung der Rundfunkgebühr, über die sich die öffentlich-rechtlichen Sender größtenteils finanzieren.
Die Exekutive hat beschlossen, die Beiträge für Haftpflichtversicherungen (RCA) per Eilverordnung für sechs Monate einzufrieren
Die Entscheidung der rumänischen Regierung, die Beiträge für Haftpflichtversicherungen (RCA) per Eilverordnung für sechs Monate einzufrieren, hat verschiedene Reaktionen hervorgerufen, je nach Interessen der jeweiligen Betroffenen. Der Nationale Verband der Versicherungs- und Wiederversicherungsanstalten in Rumänien (UNSAR) richtete sich mit einer Klage an die Europäische Kommission in Bezug auf das 6-monatige Einfrieren der Beiträge für Haftpflichtversicherungen. Die Maßnahme verstöße gegen den Grundsatz des freien Marktes und des freien Wettbewerbs, der in der rumänischen Verfassung verankert ist, so die rumänischen Versicherungsanstalten. Im Gegenzug haben die Arbeitgeberverbände der rumänischen Transporteure die neue Regierungsmaßnahme begrüßt. Ferner forderten die Transporteure das Parlament auf, in den sechs Monaten, bis der Eilbeschluß der Exekutive über das Einfrieren der RCA abläuft, ein neues Haftpflichtversicherungsgesetz zu verabschieden, welches vollkommene Transparenz bei der Berechnung der Tarife für alle Kategorien von Fahrzeugen bieten sollte. Versicherungsanstalten, welche Haftpflichtversicherungen über die von der Exekutive festglegten Maximalpreise verkaufen, werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Die Maßnahme des Kabinetts von Dacian Cioloş betrifft alle Kategorien von Fahrern, nicht nur Speditionsunternehmen, und wurde infolge der Proteste der Transporteure getroffen. Die Transportunternehmen protestierten mehrmals gegen die rasant gestiegenen Beiträge für KFZ-Haftpflichtversicherungen, vor allem für LKWs, die jedes Jahr höher wurden.
Im Strafverfahren Revolution von 1989“ wurde die Strafanzeige gegen Unbekannt erweitert
Fast 27 Jahre nach dem Fall des Ceauşescu-Regimes haben die Staatsanwälte der Militärstaatsanwaltschaft im Verfahren zur Revolution von 1989“ die Strafanzeige gegen Unbekannt erweitert. Die Anklage bezieht sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die nach dem 22. Dezember 1989 begangenen Taten. Der bewaffnete Konflikt, der in jenen Tagen in zahlreichen Ortschaften des Landes stattfand, lässt auf einen vorsätzlichen Plan schließen. Damit wollten die neuen Anführer die Macht ergreifen und ihrer Position Legitimität verleihen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft, die von Staatsanwalt Marian Lazăr vorgetragen wurde:
Aus dieser Strafakte geht hervor, dass die neue politische und militärische Führung des Landes nach dem 22. Dezember 1989 durch die angeordneten Maßnahmen die Tötung, Verletzung durch Schusswunden und die Beeinträchtigung der psychischen und körperlichen Gesundheit, bzw. die Freiheitsberaubung einer hohen Anzahl von Personen veranlasst hat. Das Ziel war es, die Machtposition zu behalten. Es sind die typischen Merkmale für die Einordnung in die Kategorie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“
Die Tatsachen lassen auf eine vorsätzlich geplante Aktion schließen. Dabei habe man laut den Vermutungen der Staatsanwaltschaft Konfusion in den Reihen des Militärs verbreiten wollen. Die ranghohen Vertreter des Verteidigungsministeriums seien dafür gegeneinander ausgespielt worden, außerdem hätten die Drahtzieher falsche Anordnungen, Berichte und Informationen verbreitet, die Bevölkerung auf die Straße gelockt und mit Waffen ausgestattet, um einen scheinbaren Bürgerkrieg zu schaffen. Darin sollten Einheiten des Verteidigungsministeriums sich untereinander oder Einheiten des Innenministeriums bekämpfen und so die Machtergreifung und die Legitimität der neuen Anführer ermöglichen. Laut einem Arbeitspapier der Militärabteilung der Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof seien 800 von den insgesamt 1200 Opfern der Ereignisse vom Dezember 1989 nach dem 22. Dezember gestorben, also nach dem Sturz des Regimes. Ferner gab es über 5000 Verletzte, einige Tausend Personen wurden illegal ihrer Freiheit beraubt und einer unmenschlichen Behandlung unterzogen. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in der Akte zur Revolution erfolgt einige Monate nachdem der interimistische Oberstaatsanwalt Bogdan Licu dies gefordert hatte. Er sagte, die Einstellung des Verfahrens im Oktober 2015 sei unbegründet und illegal gewesen. Das damals beschlossene Strafmaß sei falsch, sagte Licu ferner. Die Revolutionsakte hatte mehrere Urteile gegen Rumänien am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach sich gezogen.