Der Mindestlohn steigt in Rumänien
Der Mindestlohn in Rumänien wird um 10% auf 3300 Lei erhöht.
Ştefan Stoica, 29.09.2023, 13:03
Wie bei der Übernahme der Verantwortung für das Gesetzespaket zum Steuerhaushalt angekündigt, hat die Regierung in Bukarest am Donnerstag beschlossen, den Mindestlohn in der Wirtschaft um 10 Prozent zu erhöhen, von 3000 auf 3300 Lei brutto pro Monat, was umgerechnet 660 Euro entspricht. Davon profitieren mehr als 1,8 Millionen Arbeitnehmer, die vor allem im Transportwesen, im Handel und im Bereich der KMU tätig sind. Die Erhöhung zielt darauf ab, die Einkommen aller Arbeitnehmer zu schützen, die Beschäftigung zu fördern, die Kaufkraft zu erhöhen und die Schwarzarbeit einzudämmen. Sie wird auch anderen sozialen Gruppen zugute kommen, deren Einkommen nach dem Wert des Mindestlohns berechnet wird, wie z.B. den Behinderten und denjenigen, die ihr Geld mit selbständigen Tätigkeiten und mit geistigen Eigentumsrechten verdienen.
Diese Regierung wird die Priorität der Erhöhung des Mindestlohns nicht aufgeben, und wir wollen, dass es 2024 einen weiteren Wachstumsschritt gibt, den wir mit den Sozialpartnern besprechen werden, sagte der Chef der Exekutive, Marcel Ciolacu. Andererseits betonte er, dass der Mindestlohn in Rumänien nach der Umsetzung der Steuer- und Haushaltsreformen, für die die Regierung im Parlament die Verantwortung übernommen hat, nicht sinken dürfe.
Aus diesem Grund hat die Exekutive beschlossen, den Verordnungsentwurf über die Erhöhung des Mindestlohns im Baugewerbe zurückzuziehen, da die Löhne in diesem Bereich nach der Einführung der Gesundheitsbeiträge gesunken wären. Somit bleiben die Beschäftigten im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie bei den gleichen Mindestlöhnen und ohne Krankenversicherungsbeiträge.
Marcel Ciolacu: „Die am Donnerstagmorgen vom Finanzministerium vorgelegten Berechnungen zeigen, dass nach der Einführung der Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer der Mindestnettolohn der Arbeitnehmer im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie hätte sinken können. Wir alle und insbesondere ich haben versprochen, dass dies nicht passieren wird, und ich bin damit nicht einverstanden. Der Nettomindestlohn darf nicht sinken. Daher haben wir beschlossen, diese Verordnung, die auf diese Kategorien abzielt, von der Tagesordnung zu nehmen. Die zuständigen Ministerien werden den Text erneut prüfen. Bis dahin bleiben alle Löhne im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie gleich. Mit anderen Worten, sie bleiben unangetastet, da für sie weiterhin die Sozialbeitrag-Ausnahme gilt“.
Ursprünglich wollte die Regierung den Mindestlohn im Baugewerbe von 4.000 auf 4.500 Bruttolöhne, d.h. etwa 900 Euro, erhöhen. Der Nationale Gewerkschaftsblock schlug der Regierung vor, den Mindestlohn im Baugewerbe auf 4.600 Lei brutto und in der Landwirtschaft auf 3.500 Lei brutto zu erhöhen, wobei beide Maßnahmen durch Dringlichkeitsverordnungen erlassen werden könnten. Die neue Form der Verordnung könnte auf der Tagesordnung der Regierungssitzung in der nächsten Woche stehen, bei der das Finanzministerium die Berechnungen neu durchführt.