Kein Kooperations- und Überprüfungsmechanismus bis Jahresende mehr?
Die EU könnte bis Jahresende den Kooperations- und Überprüfungsmechanismus für Rumänien aufheben.
Ştefan Stoica, 19.03.2021, 14:50
Im Jahre 2007 führte die Kommission ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung der Verpflichtungen in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung ein. Der Kommission fiel die Aufgabe zu, solange es erforderlich sein werde regelmäßig Berichte über die Fortschritte in diesen Bereichen zu erstellen. Zentrale Aufgabe des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus ist es Missstände in der Justiz aufzudecken und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Nach vielen Jahren könnte mit dem Kooperations- und Überprüfungsmechanismus bald Schluss sein.
Gute Nachrichten für Rumänien! Die Europäische Kommission spricht sich für die Aufhebung des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus aus!“. Dies teilte Premierminister Florin Cîţu, nach den Gesprächen mit der Vizevorsitzenden der Europäischen Kommission, Vera Jourova über Rechtsstaatlichkeit und den Rumänien-Bericht mit. Florin Cîţu betonte, die rumänische Regierung und die Europäische Kommission sprechen sich für die Streichung und Novellierung der als unglücklich bezeichneten Gesetzesänderungen, die in der Zeitspanne 2017 — 2019, während der sozialdemokratischen Regierung vorgenommen wurde aus. Gemäß dem Ministerpräsidenten, hat die Mitte-Rechts-Koalition, die in ständigem Dialog mit den Vertretern der Richterschaft und der zivilen Gesellschaft steht, das Ziel eine Gesetzgebung auszuarbeiten, welche die Unabhängigkeit der Justiz sicherstellt und gegebenenfalls politischem Druck standhält.
Durch zivilisierten Dialog und Debatten aufgrund von rationalen Argumenten, werden wir einen Konsens im Interesse Rumäniens erreichen, um den Kooperations- und Überprüfungsmechanismus zu beenden, im Sinne eines gefestigten Rechtsstaats“, verspricht der Regierungschef. Den Kooperations- und Überprüfungsmechanismus zu beenden ist eines der wichtigen Ziele der Regierung, bekräftigte auch Vizeministerpräsident Dan Barna. Nach 13 Jahren außerordentlicher Überwachung seitens der Europäischen Kommission, mit beträchtlichen Rückschritten in den Jahren 2018 und 2019, habe ich Vertraue in unsere starken Bemühungen, den Rechtsstaat in Rumänien so umzubauen, dass dieser normal und vorhersehbar funktionieren werde“, sagte Barna.
Die Empfehlungen der Kommission sind die gleiche wie in den Vorjahren: Unabhängigkeit der Justiz (dabei wird die Abschaffung der Sonderabteilung für die Untersuchung der Richter und Staatsanwälte gefordert, die sich negativ aus deren Unabhängigkeit auswirkt), Novellierung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung, Fortsetzung der Korruptionsbekämpfung, Stärkung der Pressefreiheit und des Pluralismus.
Ich vertraue der Regierung und werde diese nach Kräften in ihrem Vorhaben eine Reform der Justiz und des Strafgesetzes durchzusetzen unterstützen“, sagte Vera Jourova, die sich gleichzeitig für einen Konsens im Parlament aussprach. Die Regierungskoalition, gebildet aus der Nationalliberalen Partei, dem Bündnis USR-PLUS und dem Ungarn Verband, leitete bereits einen wichtigen Schritt in Richtung der Abschaffung der Sonderabteilung für die Untersuchung der Richter und Staatsanwälte ein, die allgemein als ein Druckmittel auf die Richter und Staatsanwälte wahrgenommen wird. Die Vorlage der Regierung zur Abschaffung dieser hat bereits grünes Licht vom Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer erhalten, mit der Anmerkung, dass Richter und Staatsanwälte nur mit der Zustimmung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte vor Gericht angeklagt werden können.