Justiz spricht Urteile in prominenten Verfahren
Gericht verurteilt Ex-Ministerin zu 8 Jahren Haft
Newsroom, 03.03.2021, 20:35
Im Jahr 2009 gewann Traian Băsescu die damaligen Präsidentschaftswahlen und somit eine zweite Amtszeit als Staatsoberhaupt. Aber schon damals wurden Fragen zur Wahlkampffinanzierung laut. Am 2. März 2021 verhängte die rumänische Justiz am Ende einer mehrjährigen Untersuchung schwere Haftstrafen in einem erstinstanzlichen Verfahren zu dieser Frage. Die ehemalige Entwicklungsministerin Elena Udrea, eine enge Mitarbeiterin des ehemaligen Staatschefs und inoffizielle Wahlkampfchefin und Ioana Băsescu, älteste Tochter des Politikers und Notarin, wurden zu 8, bzw. 5 Jahren Gefängnis wegen Geldwäsche und Anstiftung zur Korruption verurteilt. Ermittlungen der Anti-Korruptions-Staatsanwälte deckten Machtmissbrauch, Betrug und die Vergabe von Staatsaufträgen im Austausch gegen Bestechungsgelder auf, um Unterstützung für den Wahlkampf zu erhalten. Beide Frauen wiesen die Vorwürfe konsequent zurück, wobei die ehemalige Ministerin sich tief schockiert über das ihrer Meinung nach ungerechte Urteil zeigte: „Ich habe niemanden getötet, ich habe niemanden vergewaltigt, ich habe kein Geld genommen, um es nach Hause zu bringen!“ empörte sich Elena Udrea. Rechtsmittel gegen das Urteil sind möglich, die endgültige Entscheidung obliegt dem Obersten Kassations- und Justizgerichtshof.
Schockierte Reaktionen gab es auch auf ein anderes Urteil. Am 10. August 2018 in Bukarest kam es bei einem Protest gegen die damalige sozialdemokratische Regierung zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Das Landgericht Bukarest lehnte den Antrag der Staatsanwälte auf eine Wiederaufnahme des bereits eingestellten Strafverfahrens in diesem Fall ab. Die damaligen Gendarmeriechefs können also nicht für das von einigen als unverhältnismäßig empfundene Eingreifen ihrer Truppen gegen die Demonstranten belangt werden. Im Juni 2020 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren geschlossen – eine Einstellung wurde sowohl für die Ermittlungen zum Vorgehen der Gendarmeriechefs als auch für einen mutmaßlichen Putschversuch veranlasst. In der Folge hob der damalige Behördenleiter die Verfügung seines Dezernenten teilweise auf und beschloss, das Verfahren gegen die ehemaligen Gendarmeriechefs wieder aufzunehmen.
Unzufrieden mit der Entscheidung des Bukarester Gerichts vom Dienstag, sagten Vertreter mehrerer Bürgervereinigungen, sie würden eine Beschwerde gegen Rumänien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.
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