Neue Quarantänebestimmungen für Reisende
Rumänien hat die Liste der Länder mit hohem epidemiologischen Risiko aktualisiert, die ab 15. Februar gilt.
Leyla Cheamil, 15.02.2021, 13:33
Die Liste umfasst Länder in der sogenannten „gelben Zone“, darunter Belgien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, die Republik Moldau, Serbien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, sowie Brasilien, die Tschechische Republik, Libanon, Portugal, die Niederlande, Katar, Südafrika, Schweden, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Personen, die aus diesen Ländern einreisen, müssen bei der Ankunft in Rumänien ein negatives PCR-Testergebnis von weniger als 72 Stunden vor der Reise vorlegen und eine 10-tägige Quarantäne an der angegebenen Wohnadresse einhalten. Mitreisende Kinder unter drei Jahren müssen zwar in Quarantäne, brauchen aber keine Testbescheinigung .
Bei Personen ohne ein solches Dokument beträgt die Quarantänezeit 14 Tage. Bei der Einreise nach Rumänien müssen Reisende, die aus dem Vereinigten Königreich kommen, das Testergebnis vorlegen und die vierzehn Tage einhalten. Für grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die in Bulgarien, Ungarn, der Republik Moldau, Serbien und der Ukraine arbeiten und nach Rumänien einreisen, gelten keine solche Beschränkungen. Rumänische Staatsangehörige, die bei Firmen in genannten Ländern arbeiten, sind ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit. Weitere Ausnahmen von diesen Regeln sind rumänische Sportler, die im Ausland ausüben tätig sind und zur Teilnahme an Auswahlverfahren für das jeweilige rumänische Nationalteam berufen werden, sowie Filmteams, die auf dem rumänischen Gebiet auf der Grundlage eines Vertrags oder eines Dokuments arbeiten, das die notwendige Anwesenheit in Rumänien nachweist.
Das Nationale Komitee für Notfallsituationen hat außerdem Verpflichtungen für internationale Flug- und Straßenverkehrsunternehmen eingeführt, die Passagiere aus epidemiologischen Risikogebieten, einschließlich Großbritannien, nach Rumänien befördern. Sie müssen die Beförderung von Personen verweigern, die nicht in der Lage sind, ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests von weniger als 72 Stunden vor der Reise oder eine Bescheinigung über die 2. Dosis der Anti-Covid-19-Impfung mindestens 10 Tage vor dem Reisedatum vorzulegen. Personen, die eine Reise antreten möchten, können außerdem den Nachweis erbringen, dass sie sich innerhalb der letzten 90 Tage mit CA-MRSA-CoV-2 infiziert haben und dass zwischen dem Datum der ANsteckungsbestätigung und dem Datum des Einsteigens mindestens 14 Tage vergangen sind.
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