Verfassungsericht hat über Quarantäne bei Covid-19-Verdachtsfällen entschieden
Das rumänische Verfassungsgericht bleibt derselbe Schiedsrichter, mit unerbittlichen und zum Teil verhassten Urteilen.
Bogdan Matei, 26.06.2020, 17:08
Am Donnerstag urteilten die Richter des Verfassungsgerichts: Isolation, vierzehntägige Quarantäne und Krankenhauseinweisungen können nicht mehr per Ministerialerlass verhängt werden, selbst wenn die Betroffenen mit dem Coronavirus infiziert sind. Nach Ansicht der Richter verletzen die genannten Verfahren die Rechte und Freiheiten des Menschen. Nur ein Gesetz könnte diese Beschränkungen regeln und solche Maßnahmen auferlegen. Die Entscheidung des Gerichts folgt einem Ersuchen der Volksanwältin, bezüglich bestimmter Artikel des Gesundheitsreformgesetzes aus dem Jahre 2006 und der Dringlichkeitsverordnung der Regierung betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.
Laut dem liberalen Premierminister Ludovic Orban können Menschen, die sich in einer der drei vom Gericht genannten Situationen befinden, bis zur Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt, weder eine Entlassung noch eine Entschädigung verlangen. Er sagt, gegenwärtig ist ein Gesetz rechtswirksam, das es der Regierung erlaubt, den Warnzustand zu verhängen. Und zwar handelt es sich um das Gesetz 55, das vom Parlament verabschiedet wurde und das all diesen Maßnahmen Legitimität verleiht. Er sagte ferner, er habe nicht verstanden, warum das Verfassungsgericht einen Ministerialerlass oder eine zuvor erlassene Notverordnung berücksichtigte, und nicht die gesetzliche Grundlage des Notstands, und zwar den Erlass des Präsidenten und die darauffolgende Abstimmung im Parlament. Wo stünde Rumänien heute, wenn sich die Behörden nicht um die Gesundheit der Bevölkerung gekümmert hätten, als sie beschlossen, Personen zu isolieren, die mit positiv getesteten Personen in Kontakt kamen oder aus Ländern in den roten Zonen nach Rumänien gekommen waren?“, fragte Orban rhetorisch.
Nach Ansicht der PSD, der wichtigsten Oppositionspartei, sollte die Regierung so bald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bedingungen für Isolation, vierzehntägige Quarantäne und Krankenhauseinweisungen regelt. Der amtierende Vorsitzende des Senats, der Sozialdemokrat Robert Cazanciuc, sagte nicht ohne Schadenfreude, eine Zunahme der Klagen gegen diese Maßnahmen voraus. Er behauptete ferner, asymptomatische Menschen würden seit Wochen im Krankenhaus gefoltert, während chronisch Kranken Behandlung entzogen würden. Die zweiwöchige Regelung wurde per Ministerialerlass eingeführt, obwohl die Regierung wusste, dass dies nur per Gesetz möglich gewesen wäre. Die Regierung war von Anfang an dafür verantwortlich und muss daher diesem Missbrauch sofort beseitigen“, forderte er.
Donnerstag entschied das Verfassungsgericht auch einmal zugunsten der Regierung, das sich keiner Abstimmung im Parlament über die Verlängerung des Warnzustands mehr unterziehen muss. Die Legislative habe nicht das Recht, einen Regierungsbeschluss über die Einführung des Warnzustands zu bestätigen oder abzulehnen, erklärten die Richter und wiesen darauf hin, dass andernfalls das Prinzip der Gewaltenteilung untergraben würde.