Ab 16. Mai beginnt in Rumänien die schrittweise Lockdown-Lockerung
Die Rumänen warten ungeduldig darauf, dass die durch den Notstand verhängten Maßnahmen gelockert werden und dass alle Bürger ihre Rechte und Freiheiten allmählich wie vor der Ausrufung der Covid-19-Pandemie genießen können.
Roxana Vasile, 11.05.2020, 16:15
Die letzten zwei Monate waren untypisch für die Rumänen. Am 16. März wurde infolge der Coronavirus-Epidemie in Rumänien der Notstand ausgerufen, der den Alltag der Bürger stark veränderte. Damit verbunden waren in den letzten Wochen belastende Einschränkungen der Freizügigkeit und anderer Rechte und Freiheiten. Die Kinder gehen nicht mehr zur Schule. Viele Eltern müssen von zu Hause aus arbeiten, wurden von Kurzarbeitmaßnahmen betroffen oder verloren sogar ihren Arbeitsplatz. Theater, Kinos oder Geschäfte sind geschlossen, man darf auch nicht in den Parks spazieren gehen. Senioren über 65 Jahren dürfen nur kurz aus ihren Wohnungen heraus — zweimal am Tag, je drei Stunden, morgens und abends. Wer unbedingt reisen muß, darf dies nur mit einer ernsthaften Begründung tun, zu deren Überprüfung auf Aufforderung der Polizei der Personalausweis, der Dienstausweis, eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine eigenverantwortliche Erklärung vorgelegt werden muß.
Die Leute dürfen zur Zeit keine Kirchen betreten, die Gottesdienste werden ohne Gläubige abgehalten. Deshalb wurde das diesjährige Osterfest nur noch vor Fernsehbildschirmen, Computern oder Smartphones gefeiert, die Ostermesse wurde ausschließlich über die Medien oder online übertragen. Ungewöhnlich für die Rumänen war auch der 1. Mai, ein Feiertag, der in normalen Zeiten mit Familie und Freunden bei Grillpartys im Grünen gefeiert wurde. Nach den zweimonatigen strengen Restriktionen warten alle Leute ungeduldig darauf, in die zweite Phase überzugehen – d.h. in den Warnzustand und damit in die Lockdown-Lockerung.
Mitte Mai läuft der Notstand aus, der in Rumänien am 16. März aufgrund der COVID-19 Epidemie ausgerufen wurde. Schon letzte Woche hatten die Behörden gewarnt, dass eine Aufhebung gewisser Verbote nicht bedeutet, dass die Gesellschaft zum Leben vor der Krise zurückfindet. In dieser Perspektive hat das Nationale Institut für Öffentliche Gesundheit mehrere Vorschläge zur öffentlichen Debatte unterbreitet, auf deren Grundlage Verfahren oder Regeln erlassen werden sollen. So sollten die Hotels Unterbringungsdienste anbieten, aber nur für Geschäftsreisen. Die Salons für Körperpflege (Friseur, Maniküre, Pediküre und Kosmetik) werden wieder eröffnet, wobei eine Mindestfläche von 4 Quadratmetern für jeden Kunden und ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet wird. Auch die Wiedereröffnung von Zahnarztpraxen wird erwogen. Patienten, die älter als 65 Jahre sind oder an einer chronischen Pathologie leiden, werden Termine in den ersten Stunden des Arbeitsprogramms bekommen.
In den Kliniken und Krankenhäusern, die keine Covid-19-Patienten behandeln, sollten Krankenhausaufenthalte so weit wie möglich vermieden werden. Die medizinische Behandlung sollte meistens zu Hause erfolgen. Das Nationale Institut für Öffentliche Gesundheit hat auch Maßnahmen für den Bildungsbereich, im Hinblick auf die Ablegung der Prüfungen von Schülern in den Abschlussklassen der Mittelschule und des Gymnasiums, und für den Personentransport vorgeschlagen.
Die Behörden bestehen aber darauf, dass das Datum des 15. Mai, an dem der Notstand aufgehoben und mit dem Warnzustand ersetzt wird, nur einen administrativen Wert hat. Die durch das Coronavirus (Sars-CoV-2) verursachten Probleme bleiben nach wie vor aktuell.