Rumänien verhängt quasi-totale Ausgangssperre
Rumänen dürfen ab Mittwoch ihre Wohnung oder Haushalte nur bedingt verlassen, das Ausgangsverbot gilt Tag und Nacht.
Roxana Vasile, 25.03.2020, 12:12
Seit Mittwoch Mittag gelten in Rumänien neue Freizügigkeitsbeschränkungen, da die Zahl der Infektionen mit dem neuen Coronavirus zunimmt. Die Maßnahmen sind in der dritten Militärverordnung enthalten, die seit der Ausrufung des Ausnahmezustands im ganzen Land letzte Woche erlassen wurde. Die Verordnung sieht vor, dass die ursprünglich nur während der Nacht auferlegten Beschränkungen nun ganztags gelten.
Innenminister Marcel Vela führte aus:
„Für alle Personen gilt, dass sie ihre Wohnungen nur mit folgenden Ausnahmen verlassen dürfen: wenn sie zur Arbeit müssen oder wenn sie für die Grundbedürfnisse von Menschen und Haustieren oder für die Deckung des beruflichen Bedarfs einkaufen. Gleichzeitig ist es gestattet, die Wohnung zur Sicherstellung medizinischer Versorgungsleistungen zu verlassen, falls die ärztliche Hilfe nicht aufzuschieben und auch nicht aus der Ferne zu leisten ist. Weitere berechtigte Gründe sind die Betreuung von Kindern, Senioren, kranken oder behinderten Menschen, kurze Aufenthalte in der Nähe des Haushalts im Zusammenhang mit der individuellen körperlichen Betätigung der Personen oder Haustiere. Wer Blut spenden geht, zu humanitären oder anderen gemeinnützigen Zwecken unterwegs ist, landwirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht oder Agrar- und Lebensmittelprodukte vermarktet, ist ebenfalls ausgenommen.“
Da bereits bekannt ist, dass ältere Menschen im Prinzip am stärksten von schweren Formen der durch Covid-19 verursachten Krankheit betroffen sind, haben die Behörden beschlossen, dass Menschen im Alter von über 65 Jahren nur zwischen 11:00 und 13:00 ihre Wohnung verlassen dürfen. Auch für sie gelten allerdings die gleichen Ausgangsbeschränkungen und Ausnahmen mit Bezug auf Einkäufe, kurze körperliche Betätigungen, die Ausführung von Haustieren, Arztbesuche oder auch Todesfälle in der Familie. Für Personen im Alter von über 65 Jahren ist das Verlassen des Haushalts auch außerhalb des Zeitraums von 11.00 bis 13.00 Uhr zulässig, wenn dies im beruflichen Interesse oder für die Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten erfolgt. Zur Überprüfung durch die Behörden müssen diejenigen, die das Haus verlassen, entweder den Dienstausweis oder eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung oder eine im Voraus ausgefüllte eidesstattliche Erklärung vorlegen. Die ab Mittwoch geltende Militärverordnung sieht außerdem vor, dass alle Personen, die nach Rumänien einreisen, zu Hause isoliert oder unter Quarantäne gestellt werden.
Um die Einhaltung der Isolation oder Quarantäne zu überprüfen, werden die nationalen Sicherheitsbehörden Kommunikationssysteme und Computeranwendungen entwerfen, die vom Ministerium für Inneres, Gesundheit und lokalen Behörden gebraucht werden. Nicht zuletzt werden alle Flüge von Luftfahrtunternehmen aus und nach Frankreich und Deutschland ausgesetzt. Der Ausfall gilt ab dem 25. März um 23.00 Uhr rumänischer Zeit für einen Zeitraum von 14 Tagen. Da die erfolgreiche Bewäligung dieser Krise von allen abhängt, danken die Behörden in Bukarest den Bürgern, die die auferlegten Regeln eingehalten haben. Menschen, die der Gefahr noch nicht bewusst sind, sollten sich zusammenreißen – niemand dürfe mit der öffentlichen Gesundheit spielen, so die offizielle Botschaft.