Kompensationsberufungsgesetz wird aufgehoben
Das Parlament hat das Kompensationsberufungsgesetz aufgehoben, das seit seiner Verabschiedung große Kontroversen ausgelöst hat.
Roxana Vasile, 05.12.2019, 17:01
Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Kompensationsberufungsgesetz wurde am Mittwoch im Parlament einstimmig aufgehoben. Das ursprünglich von Justizminister Raluca Prună entworfene Gesetz wurde 2017 von der sozialdemokratischen Regierungsmacht verabschiedet. Es sollte die harten Sanktionen beseitigen, die Rumänien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für seine unzulässigen Haftanstalten verhängt wurden. Nach Angaben der Nationalen Haftanstaltverwaltung wurden nach dem neuen Gesetz etwa 23.000 Straftäter aus dem Gefängnis entlassen, davon 19.000 auf Bewährung. 2.300 wurden rückfällig und ins Gefängnis zurückgeschickt, einige von ihnen haben kurz nach ihrer Entlassung Straftaten begangen, andere, weil sie zum Zeitpunkt ihrer Entlassung in anderen Strafsachen untersucht wurden. Die regierende Nationalliberale Partei, die in dieser Angelegenheit von der Union Rettet Rumänien unterstützt wird, gibt zu, dass das Gesetz ursprünglich für die Bewältigung der prekären Situation in Gefängnissen konzipiert war, behauptet aber, dass es von den Sozialdemokraten verstümmelt wurde, um als verdeckte Amnestie zu dienen.
Der liberale Abgeordnete Ioan Cupşa: Das Gesetz 169 von 2017 stellte einen offensichtlichen Mangel an Weisheit und gutem Willen dar, im Gegensatz zu allem, was dieses Parlament gesehen hat. Man wusste, welche Auswirkungen es haben würde, aber man hatte einige Kollegen, die früher aus dem Gefängnis entlassen werden sollten, also hast hat man es verabschiedet“.
Die Sozialdemokraten wehren sich und argumentieren, dass jeder, der nach dem Kompensationsberufungsgesetz eine vorzeitige Haftentlassung erhielt, durch Gerichtsbeschluss entlassen wurde. Alfred Simonis, der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion in der Abgeordnetenkammer, der für die Aufhebung gestimmt hat, hat die Mängel des früheren Gesetzes zugegeben und erklärt, dass die Sicherheit der Bürger Vorrang vor allen Sanktionen hat, die Rumänien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für seine unzulässigen Haftanstalten erhalten könnte.
Wir hoffen, dass die neue Regierung alternative Haftmittel sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Sanktionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finden wird. Wir sind uns alle einig, dass es besser ist, Entschädigungen zu zahlen, wenn es darum geht, als Menschen aus den Gefängnissen zu entlassen“.
Noch am selben Tag, an dem das Gesetz aufgehoben wurde, veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzentwurf, wodurch der Staat ein Darlehen von der Entwicklungsbank des Europarates in Höhe von 177 Millionen Euro aufgenommen hat. Mit dem Geld werden zwei Strafvollzugsanstalten gebaut, in denen 1.900 Straftäter nach europäischen Standards beherbergt werden können.