Änderungen des Strafgesetzes für verfassungswidrig erklärt
Die vom Parlament vorgenommenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sind verfassungswidrig, haben die Richter des Verfassungsgerichtshofes am Montag einstimmig entschieden.
Daniela Budu, 30.07.2019, 15:44
Das Verfassungsgericht hat seinen Beschluß dadurch begründet, dass das Parlament seiner Verpflichtung, diese Änderungen mit früheren Urteilen des Verfassungsgerichts in Einklang zu bringen, nicht nachgekommen sei. Ein Urteil in diesem Fall hatte das Verfassungsgericht allerdings sieben Mal verschoben. Die fraglichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf eine erhebliche Verkürzung der Verjährungsfristen für als sozial besonders gefährlich eingestuften Straftaten bei gleichzeitiger Verkürzung der Sonderverjährungsfristen auf die Hälfte. Halbiert wurden auch die Strafen für Veruntreuung und Amtsmissbrauch, wenn Täter den Schaden decken, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Was die Strafprozessordnung betrifft, so betrafen die Änderungen unter anderem die Erkenntnisse aus den Haftbefehlen der nationalen Sicherheit, die von den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit auch in Korruptions-, Vergewaltigungs- oder Mordfällen nicht mehr genutzt werden sollten. Weitere Änderungen sollten es den Staatsanwälten verbieten, bei einer Durchsuchung Beweismittel zu sammeln, wenn es sich um eine andere als die Straftat handelt, für die der Durchsuchungsbefehl erlassen wurde. Eine andere Änderung machte Berichte an die Behörden über einen Täter ungültig, wenn die Straftat älter als ein Jahr ist.
Präsident Klaus Iohannis, die National-Liberalen und die Union Rettet Rumänien hatten die besagten Änderungen vor dem Verfassungsgericht angefochten. Durch die von der parlamentarischen Mehrheit aus der sozial-demokratischen Partei PSD und der Allianz der Liberalen und Demokraten ALDE verabschiedeten Gesetze seien mehr als 300 schädliche Änderungen am rumänischen Strafrecht vorgenommen worden, so die Opposition. Klaus Iohannis begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts und forderte das Parlament auf, alle Initiativen zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts abzulehnen und die bereits durchgeführten Änderungen an den Justizgesetzen aufzuheben. Der Vorsitzende der liberalen Partei Ludovic Orban fordert das Parlament wiederum auf, die neuen Strafgesetzbücher als Ganzes abzulehnen und gegebenenfalls nach Anhörung und Debatte der Öffentlichkeit weitere Anpassungen durch einen neuen Gesetzentwurf vorzunehmen. Die Union Rettet Rumänien fordert ihreseits, dass Polizeichefs aufgrund ihrer Verdienste ernannt werden.
Unterdessen kündigte die Regierungskoalition an, dass sie an einer Regierungsnotverordnung zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens arbeiten würde. PSD und ALDE entschieden des Weiteres, eine Sondersitzung des Parlaments einzuberufen. Über das Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts gegen die Änderung des Strafgesetzes haben auch die internationalen Medien berichtet. Die sozialdemokratische Regierung habe seit dem Amtsantritt im Jahr 2016 eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen, die die Unabhängigkeit der Justiz bedrohen und sowohl in Brüssel als auch in Bukarest Besorgnis auslösen, schreibt Reuters. Auch die Venedig-Kommission habe die Aufhebung dieser Änderungen beantragt, erinnert die Presseagentur.