Venedig-Kommission übt erneut scharfe Kritik an die Regierung in Bukarest
Die Kritik der europäischen Einrichtung richtet sich vor allem an die Verabschiedung von Eilverordnungen durch das Kabinett in Bukarest
Ştefan Stoica, 25.06.2019, 15:40
Die in der Stellungnahme vom Oktober 2018 als problematisch bezeichneten Elemente der Justizreform vom vorigen Jahr seien unverändert geblieben oder wurden sogar verschärft“, stellt die Venedig-Kommission in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zur rumänischen Justiz fest. Die Kommission übt erneut scharfe Kritik an die rumänische Regierung angesichts der im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderungen des Justizgesetzes und fordert die Behörden in Bukarest auf, die Verabschiedung von Notverordnungen in diesem Bereich drastisch einzuschränken. Das Gesetz durch Eilverordnungen zu ändern, schwäche die externe Kontrolle auf die Regierung, verstöße gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und beeinträchtige die Unabhängigkeit der Justiz”, so das Fazit der Kommission.
Was die jüngst eingerichtete Sonderabteilung für die Ermittlung von Straftaten im Justizwesen betrifft, seien die Gründe für ihre Gründung nach wie vor unklar, erklären Experten der Kommission. Darüber hinaus warnen sie davor, dass dies ein Hindernis im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität darstellen könnte”. In Bukarest betrachten die Opposition und Richterverbände die besagte Abteilung als Mittel zur Einschüchterung von Richtern und Staatsanwälten und vertreten die Ansicht, dass sie abgebaut werden sollte. Wie die Venedig-Kommission im Anschluß feststellt, spielt der Justizminister nach wie vor eine entscheidende Rolle in der Ernennung und Abberufung von Chef-Staatsanwälten. Im Anschluß erklärte die Kommission, sie stehe den rumänischen Behörden und dem Monitorisierungsausschuss im rumänischen Parlament für weitere Unterstützung in dieser Angelegenheit zur Verfügung.
Präsident Klaus Iohannis ist der Ansicht, dass die von der Venedig-Kommission hervorgehobenen Aspekte die Schlussfolgerung bekräftigen, dass die Regierung das Instrument der Notverordnungen missbraucht hat, indem sie sowohl die eigentliche Debatte im Parlament über die Folgen solcher Maßnahmen als auch die vorherigen Beratungen mit Vertretern der Justiz umgeht. Änderungen über Nacht in einem so sensiblen Bereich und der Mangel an einer echten Kontrolle über den verfassungsmäßigen Charakter der Notverordnungen stören nicht nur das gesamte System, sondern betreffen auch das Wesen der Rechtsstaatlichkeit an sich sowie das Prinzip der Gewaltenteilung, wie der Präsident Iohannis im Anschluß betonte. Die Botschaft der Venedig-Kommission sei laut und deutlich: die Regierung muss den Schaden im Justizsystem beheben, indem sie die Empfehlungen der europäischen Einrichtungen so schnell wie möglich und in ihrer Gesamtheit umsetzt.
Der Staatschef Klaus Iohannis ist allerdings der Initiator eines Referendums über rechtsbezogene Themen, das zeitgleich mit den Europawahlen stattfand. Eine überwältigende Mehrheit der rumänischen Wähler äußerte sich dabei für ein Amnestie- und Begnadigungsverbot für Korruptionsdelikte sowie ein Verbot von Dringlichkeitsverordnungen der Regierung im Bereich Verbrechen, Strafen und Justizorganisation.