Staatsbedienstete sollen Feriengutscheine bekommen
Der Bukarester Senat hat die Regierungverordnung über die Gewährung von Feriengutscheinen angenommen. Das Entscheidungsgremium ist in diesem Fall die Abgeordnetenkammer.
Daniela Budu, 17.10.2017, 12:35
Die rumänische Regierung hat eine neue Eilverordnung über die Gewährung von Feriengutscheinen für Staatsbedienstete vorgeschlagen. Vorgesehen wird, dass bis 30.11.2018 jeder Staatsbedienstete einen einzigen Feriengutschein im Wert von 1.450 Lei (umg. etwa 322 Euro) erhält. Dadurch soll eine zusätzliche Haushaltsausgabe von 1,73 Milliarden Lei (umg. etwa 384 Millionen Euro) entstehen.
Der Bukarester Senat hat den Vorschlag der Regierung über die Gewährung von Feriengutscheinen angenommen; in den nächsten Tagen wird die Abgeordnetenkammer, das entscheidende Gremium in diesem Fall, über die geplante Regierungsverordnung debattieren. Bei der Senatsdebatte kritisierte die National-Liberale Partei (von der Opposition) die neue Regierungsverordnung und stimmte dagegen. Der nationalliberale Senator Florin Câţu:
“Beamte und Angestellte, die vom Staat bezahlt werden, haben im Durchschnitt höhere Gehälter als Angestellte im Privatsektor — und nun sollten sie auch noch Feriengutscheine bekommen. Und wer soll nun für diese Feriengutscheine bezahlen? Die Privaten, selbstverständlich. Am Schlimmsten ist aber, dass wir gerade dieses Jahr von Feriengutscheinen sprechen, wenn durch die Haushaltsanpassung 10,6 Milliarden Lei von den Investitionen gestrichen wurden.”
Dazu erwiderte die sozialdemokratische Senatorin Lavinia Craioveanu, die Maßnahme sei im Regierungsprogramm der Sozialdemokraten vorgesehen:
“Die Tatsache, dass viele Rumänen die Möglichkeit erhalten werden, ihren Urlaub im Gebirge, an der Schwarzmeerküste, oder wo auch immer sie möchten, zu verbringen (was unter anderen Umständen nicht möglich gewesen wäre) ist eine Maßnahme, die den Tourismus in Rumänien anspornen wird.”
Die Feriengutscheine im elektronischen Format können nur für touristische Dienstleistungen in den Partnereinrichtungen und nur von den dazu bestimmten Inhabern benutzt werden. Sollte eine andere Person als der Inhaber den Feriengutschein verwenden, so wird das als Gesetzeswidrigkeit bestraft. Verboten wird auch die Kommerzialisierung der Feriengutscheine, sowie die Reduzierung des darauf eingetragenen Wertes. Ferner wird den Reisebüros verboten, dasselbe Dienstleistungspaket, das mit Feriengutscheinen bezahlt werden soll, zu höheren Preisen anzubieten, wenn die Dienstleistungen mit anderen Mitteln bezahlt werden.
Der Arbeitgeberverband der Reisebüros in Rumänien (ANAT) hat neulich bekanntgegeben, der Gesamtwert der Ferienaufenthalte, die mit Feriengutscheinen bezahlt wurden, sei niedriger als erwartet — nur 10,3 Millionen Euro bis Ende Juli 2017, und zwar mit Feriengutscheinen, die dieses Jahr nur im privaten Sektor gewährt wurden. ANAT hätte erwartet, dass dieses Jahr auch die etwa 1,2 Millionen Staatsbediensteten Feriengutscheine bekommen, so dass der Markt von den 2016 erwirtschafteten 10 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 380 Millionen Euro klettert. Die Resiebüros haben aber auch zugegeben, die Feriengutscheine für Privatangestellte hätten doch zu einer Steigerung des Tourismus in Rumänien geführt.