Kommunalwahl am 5. Juni findet in einem einzigen Urnengang statt
Die Rumänen bereiten sich auf Kommunalwahlen vor, die am 5. Juni, in einem einzigen Wahlgang stattfinden werden. So hat das Bukarester Verfassungsgericht am Mittwoch entschieden.
Corina Cristea, 05.05.2016, 17:22
Zwei Tage vor Beginn des Wahlkampfes führte das Rumänische Verfassungsgericht Beratungen über die Verfassungsbeschwerden betreffend zwei Artikel des Kommunalwahlgesetzes. Der erste Gesetzesartikel bezieht sich auf das Organisieren der Kommunalwahl in einem einzigen Urnengang, und der zweite auf die notwendige Anzahl der Unterstützungsunterschriften, die ein Kandidat vorlegen muß, um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können. Der Journalist Liviu Avram hatte besagte Verfassungsbeschwerden eingereicht; das Bukarester Verfassungsgericht hat am Mittwoch, den 4. Mai, beide Beschwerden als unbegründet, bzw. nicht annehmbar, abgelehnt. Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtes werden die Kommunalwahlen am 5. Juni in einem einzigen Urnengang stattfinden, erklärte der Verfassungsgerichtsvorsitzende Augustin Zegrean. Auch wenn zu diesem Thema noch einige Beschwerden eingereicht wurden, wird sich die Wahlpraxis in Rumänien nicht von einem Tag auf den anderen ändern, so Augustin Zegrean.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes sorgte für unterschiedliche Reaktionen der rumänischen Politiker. Zum dritten Mal wird im postkommunistischen Rumänien ein Urnengang von einer sogenannten Technokraten-Regierung von Parteilosen organisiert. Zuvor hatten unter dem Kabinett des heutigen Europaabgeordneten Theodor Stolojan 1992 und dem des heutigen Nationalbankchefs Mugur Isărescu Wahlen stattgefunden. Der offizielle Wahlkampf läuft am 6. Mai an und geht am 4. Juni zu Ende, einen Tag vor den Kommunalwahlen. Antreten werden auch diesmal Kandidaten der bewährten Parteien, aber zum ersten Mal auch neu gegründete Parteien.
Die Mitvorsitzende der Nationalliberalen Partei, Alina Gorghiu, bleibt bei ihrer Ansicht, dass die Kommunalwahl in zwei Urnengängen stattfinden sollte, wie es in Rumänien von 1992 bis 2012 der Fall war. Alina Gorghiu hofft, dass nächste Woche, im Rahmen der Entscheidung in der Sache, das Verfassungsgericht sich für das Organisieren der Kommunalwahlen in zwei Urnengängen entscheiden werde. Die zwei Urnengänge seien unbedingt notwendig, um einen wichtigen Grundsatz der Demokratie einzuhalten, nämlich dass der Vertreter einer Gemeinde von der Mehrheit gewählt wird, so Gorghiu.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes über das Organisieren der Kommunalwahl in einem einzigen Urnengang bevorzüge sowohl die Sozialdemokratische Partei als auch die Nationalliberale Partei, meint der sozialdemokratische Vizepräsident des Rechtsausschüsses der Abgeordnetenkammer, Ciprian Nica. Es sei nicht gut, die Regeln während des Spiels zu ändern; aus den Beratungen und Begründungen des Verfassungsgerichtes sollten künftig gewisse Elemente in Betracht gezogen werden, um die Notwendigkeit einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes im nächsten Parlament zu besprechen, so Ciprian Nica.
Auch der Mitvorsitzende der Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE), Călin Popescu Tăriceanu, sagte, es sei nicht angebracht, einen Monat vor den Kommunalwahlen das Wahlsystem zu ändern. Das nächste Parlament, das im Herbst gewählt werde, sollte die Frage der Kommunalwahlen erneut diskutieren, weil das jetzige Wahlgesetz die kleinen Parteien benachteilige, so Tăriceanu. Der Abgeordnete Martin Arpad, vom Ungarnverband, war mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes ebenfalls einverstanden — während des Wahlkampfes dürfe man die Wahlregeln nicht ändern, betonte Arpad.