Bei der Parlamentswahl 2016 können die Rumänen auch per Briefwahl abstimmen
Das rumänische Verfassungsgericht hat entschieden: Das Briefwahlgesetz ist verfassungsmäßig und wird zum erstenmal bei der Parlamentswahl 2016 angewandt.
Roxana Vasile, 19.11.2015, 17:12
Das Bukarester Verfassungsgericht hat die Beschwerde über die Verfassungs-widrigkeit des Briefwahlgesetzes abgelehnt und einstimmig entscheiden: Das Briefwahlgesetz ist verfassungsmäßig und kann in Kraft treten. Das Ende Oktober angenommene Briefwahlgesetz bietet eine alternative Wahlmöglichkeit zum Lösen der schweren Organisationsfehler, die bei der Präsidentenwahl von November 2014 zu enormen Schlangen vor den Wahllokalen führten.
Nach stundenlangem Warten in Kälte und Regen konnten damals Tausende im Ausland lebende Rumänen ihr Wahlrecht nicht ausüben. Als die rumänischen Botschaften oder Konsulate ihre Türe regelrecht vor der Nase der wartenden Wähler zugeschlagen hatten, verwandelten sich die Ermüdung und die Frustration der empörten Bürger in spontane Protestdemonstrationen auf den Straßen der europäischen Großstädte. In Paris und Turin mußten die Ordnungskräfte Tränengas einsetzen, um die aufgebrachten Rumänen auseinanderzutreiben und um die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.
In Bukarest mußten nach dem eklatanten Skandal zwei Außenminister zurücktreten, und der damalige Ministerpräsident und Präsidentschaftskandidat Victor Ponta verlor die Präsidentenwahl gegen Klaus Iohannis. Gleich nach seiner Amtsübernahme erklärte Präsident Iohannis, eine Priorität seines Mandats sei die Annahme eines Wahlgesetzes, das den im Ausland lebenden Rumänen ermöglichen sollte, ihr Wahlrecht ohne Probleme auszuüben.
Nach unzähligen Parlamentsdebatten, nach gegenseitigen öffentlichen Anschuldigungen der regierenden Sozialdemokraten und der oppositionellen Nationalliberalen, nach Rücktritten und Hungerstreiks innerhalb des parlamentarischen Wahlausschüsses, der mit dem Erarbeiten eines Gesetzesprojekts beauftragt worden war, wurde endlich das Briefwahlgesetz fertig. In einer ersten Phase wird das Briefwahlgesetz nur bei der Parlamentswahl 2016 angewandt. Wenn alles gut geht, dann wird die Briefwahl auch bei der Präsidentenwahl und bei der Europawahl angewandt.
Die von der Ständigen Wahlbehorde initiierte gesetzliche Norm sieht vor, dass die im Ausland lebenden rumänischen Wähler, die per Briefwahl abstimmen wollen, sich ins Wahlregister eintragen lassen müssen. Die Eintragung ins Wahlregister erfolgt aufgrund eines persönlich eingereichten oder per Post geschickten Antrags an eine diplomatische Mission oder eine Konsularabteilung Rumäniens in dem Land, wo die jeweiligen rumänischen Bürger wohnhaft sind. Die Abgeordnetenkammer des rumänischen Parlaments hat das vom Senat angenommene Gesetzprojekt geändert und die Möglichkeit der online-Eintragung ins Wahlregister gestrichen. Eine weitere Änderung besagt, dass das Verraten des Wahlgeheimnisses und das Ausüben des Wahlrechts im Namen einer anderen Person als Verstösse gegen das Wahlgesetz strafrechtlich verfolgt werden.
Die Ständige Wahlbehörde begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts, wodurch das Briefwahlgesetz für verfassungsmäßig erklärt wurde. Das Anwenden des Briefwahlgesetzes bei der Parlamentswahl 2016 sei ein echter Gewinn für die Demokratie, weil dies Millionen Rumänen, die im Ausland leben und arbeiten, bei der Ausübung ihres Wahlrechts unterstütze, so die Ständige Wahlbehörde Rumäniens.