Die Rumänen im Ausland werden die Möglichkeit der Briefwahl haben
Die im Ausland lebenden Rumänen werden von nun an für die inländischen Wahlen die Briefwahl in Anspruch nehmen.
Bogdan Matei, 29.10.2015, 15:20
Fast ein Jahr nach dem gewaltigen organisatorischen Misserfolg der Präsidentschaftswahlen 2014 in der Diaspora, scheint das Bukarester Parlament die Lösung gefunden zu haben. Dadurch soll man derartige Situationen, die entwürdigend für die Bürger und ein Zeichen der Machlosigkeit der Regierung sind, vermeiden. Tausende im Ausland lebende Rumänen haben damals stundenlang, bei Regen und Wind, in unendlichen Schlangen vor den rumänischen Botschaften und Konsulaten gewartet, ohnedass es ihnen gelungen ist, ihre Stimme abzugeben. Die Schlangen wandelten sich in spontane Protestaktionen um. In Paris und Turin verwendeten die Ordnungshüter sogar Trennengas,l um die aufgeregten Rumänen zu vertreiben.
Die Auswirkung dieser Szenen wurde blitzartig in die Heimat übertragen, wo die Verwandten und Freunde derjenigen, die vor den Wahllokalen entwürdigt wurden, mobil gemacht haben, um die Verantwortlichen zu bestrafen. Nach jeder Wahlrunde mussten die damaligen Außenminister, Titus Corlăţean und Teodor Meleşcanu, mit ihrem Amt bezahlen. Deren Chef, Ministerpräsident und Sozial-Demokraten-Führer Victor Ponta unterlag dem Liberalen Klaus Iohannis kategorisch.
Sowohl letzte Woche im Senat als auch am Mittwoch in der Abgeordnetenkammer, die in diesem Fall entscheidungskräftig war, unterstützten die Sozial-Demokratische Partei und die National-Liberale Partei zugleich den besagten Gesetzentwurf. Laut diesem werden die im Ausland lebenden Rumänen bei den Parlamentswahlen 2016 die Briefwahl in Anspruch nehmen können. Der Führer der Sozial-Demokratischen Partei, Liviu Dragnea kündigte bereits an, dass die Mitglieder des Wahlgesetzausschusses ihre Arbeit gleich nächste Woche fortsetzen werden. Dabei sollen die Regelungen zur Umsetzung derselben Abstimmmöglichkeit auch bei den Europa- und Präsidentschaftswahlen der kommenden Jahre erarbeitet werden.
Die National-Liberale Partei drückte ihre Unzufriedenheit bezüglich der Beschränkung des Gesetzes auf die Wahl für den Senat und die Abgeordnetenkammer aus, stimmte dennoch zugunsten der Gesetzvorlage. Allerdings drückten sich die Vertreter des oppositionellen Ungarnverbandes gegen das Gesetz aus, das sie als verfassungswidrig bewerten. Zuvor hatte Senatspräsident und Kopräsident der mitregierenden ALDE, Călin Popescu-Tăriceanu gesagt, dass Gesetz könne beim Verfassungsgericht angefochten werden.
Die Vorlage wurde von der Ständigen Wahlbehörde ins Leben gerufen und sieht vor, dass sich der im Ausland lebende Wähler sich ins Wahlregister anhand eines Antrags anmelden muss. Verglichen mit der Fassung, die vom Senat angenommen wurde, wurde aus der Fassung der Abgeorndetenkammer die Möglichkeit gestrichen, dass die Anmeldung online erfolgen kann. Außerdem wurde ein Änderungsantrag gebilligt, laut dem die Veröffntlichung des Wahlgeheimnisses oder die Wahl im Namen einer anderen Person strafrechtlich sanktioniert werden.