Ermittlungsbehörden sollen „Mineriade“ aufklären
25 Jahre nach den Ereignissen im Juni 1990 in Bukarest landet die Akte der so genannten Mineriade wieder vor den rumänischen Staatsanwälten.
România Internațional, 23.10.2015, 17:13
Im Mittelpunkt der Affaire stehen prominente Figuren der rumänischen Politik aus den 1990er Jahren — so leitete die Generalstaatsanwaltschaft in Bukarest schon am Mittwoch Strafverfolgung gegen Altpräsident Ion Iliescu unter Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschheit ein. Mitbeschuldigt im Verfahren sind auch mehrere seiner damaligen Vertrauten, darunter Virgil Măgureanu, damals Leiter des Rumänischen Inlandsgeheimdienstes SRI oder Victor Stănculescu, zum Zeitpunkt der Ereignisse Verteidigungsminister, zudem der damalige Regierungschef Petre Roman und der Anführer der Bergleute, Miron Cozma. Gegenstand des Verfahrens sind die Ereignisse im Zeitraum vom 13. zum 15. Juni 1990. Am 13. Juni 1990 setzten Sicherheitskräfte einer Marathonkundgebung gegen die linksorientierte Regierung Romans, die nach dem Fall der kommunistischen Diktatur an die Macht gekommen war, ein gewaltsames Ende. Als die Situation in Straßenkämpfe eskalierte, rief Iliescu die Bergleute aus den Kohlezechen im Jiutal zur Hilfe — obwohl die Armee bereits die Lage entschärft hatte. Unter dem Vorwand eines Putschversuches vermeintlich rechtsextremer Kräfte sollen Iliescu und seine Anhänger die Bergleute dann zur Zerschlagung der Opposition instrumentalisiert haben. Diese randalierten im Gebäude der Universität, zerstörten die Geschäftsstellen der Oppositionsparteien und die Redaktionen mehrerer Zeitungen und misshandelten willkürlich Passanten auf offener Straße. Offiziell wurden vier Tote, hunderte Verletze und Tausend unrechtmäßig verhaftete Personen registriert.
Acht Jahre lang ermittelten Behörden in diesem Verfahren, stellten es aber ohne Anklage ein. Doch drei Opfer der Gewalttaten klagten gegen die Verfahrenseinstellung beim EGMR und erwirkten dort ein Urteil, das den Staat zur Wiederaufnahme des Verfahrens und zur Zahlung von 60.000 Euro Schmerzensgeld zwang. Die Straßburger Richter hielten am 17. September 2014 fest, dass Rumänien durch die fehlerhaften Ermittlungen die Kläger in ihren Menschenrechten — darunter in ihrem Recht auf Leben — verletzt hatte. Gerügt wurde auch die Verletzung von Artikeln in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Folter und unmenschliche Behandlungen verbieten.
Die Wiederaufnahme des Verfahrens so lange nach den Ereignissen wird in der Gesellschaft intensiv und kontrovers diskutiert — doch wird generell erwartet, dass die Ermittler endlich klare Verhältnisse schaffen.