Neues Wahlgesetz in Rumänien: Parlamentssitze werden reduziert
2016 wird das rumänische Parlament 134 Senatoren und 308 Abgeordnete zählen. Dazu kommen noch 18 Vertreter nationaler Minderheiten, die nicht der der Ungarn angehören sowie 6 der Auslandrumänen. Außerdem wird die Listenwahl wieder eingeführt.
Ştefan Stoica, 25.06.2015, 16:34
In der Öffentlichkeit wird das Bukarester Parlament als unwirksam und überflüssig wahrgenommen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Tatsache, dass die rumänischen Parlamentarier oftmals ihre Immunität skrupellos ausnutzten. Nicht selten scheiterte der Versuch der Nationalen Antikorruptionsbehörde DNA, gegen Abgeordnete und Senatoren Ermittlungen aufnehmen, sie festzunehmen oder in U-Haft zu bringen, am Parlament. Die Abgeordneten lehnten die Forderung nach der Aufhebung der Immunität ihrer Kollegen ab.
Etwas musste in diesem Kontext getan werden. Die Art und Weise, wie Abgeordnete gewählt werden, wird von nun an von einem neuen Wahlgesetz geregelt. Laut dem neuen Gesetzentwurf, soll auf die Direktwahl verzichtet werden, während die Listenwahl wieder eingeführt wird. Letztere galt bis 2008. Die neuen Bestimmungen garantieren keine qualitative Revolution im rumänischen Parlament, sondern die Reduzierung der Zahl der Parlamentssitze von 588 auf 466. Außerdem soll laut dem neuen Gesetz eine Fünf-Prozent-Hürde beibehalten werden. Das sieht der neue Gesetzentwurf des Wahlgesetzes hauptsächlich vor.
Der Gesetzentwurf erfreute sich der Unterstützung aller Parlamentsparteien. Die sozial-demokratische Abgeordnete Gabriela Podaşcă sagte, dass die Listenwahl durchaus einfach, richtig und repräsentativ sei. Diese soll bei den 2016 Wahlen umgesetzt werden. Gabriela Podaşcă: Die Listenwahl bedeutet, dass die Zahl der Stimmen eigentlich der Zahl der Parlamentssitze gleichkommt, sollte die Hürde erreicht werden. Erstmals werden wir nun auch über die genauen Angaben verfügen, wieviele Rumänen im Ausland leben und wieviele Wahllokale für sie eingerichtet werden müssen.
Die Zahl der Abgeordneten, die die Auslandrumänen vertreten, wird auf 6 begrenzt. Das lieferte allerdings die einzige große Uneinigkeit zwischen der regierenden Linke und der Rechte aus der Opposition. Der Liberale Victor Paul Dobre, dazu: “Wir glauben, dass die Zahl der Mandate, die an den Wahlkreis der Auslandsrumänen zugeteilt werden ungenügend ist, um die Rumänen zu vertreten, die in anderen Ländern, insbesondere in der EU tätig sind.
Dieses Thema löste voriges Jahr bei der Präsidentschaftwahl eine heftige Debatte aus. Viele Rumänen standen in der Schlange vor den Wahllokalen, um ihre Stimme abgeben zu können. Die mangelhafte Organisation der Wahlen im Ausland sorgte für eine riesige Welle der Unzufriedenheit. Der sozial-demokratische Premierminister und Präsidentschaftskandidat Victor Ponta wurde infolgedessen vom Favorit zum Verlierer. Für die Parlamentswahl sollte, laut dem neuen Gesetz, das ständige Wahlbüro zuständig sein. Die Wahlbeteiligung soll ferner durch Computer monitorisiert werden. Somit sollte jeder Wahlbetrug verhindert werden.