Neues Schulsemester, neue Regelungen
Laut der neuen Schulregelung, die beim Beginn des neuen Semesters in Kraft tritt, dürfen Schüler und Eltern schlechte Noten anfechten, während Eltern, die gegen die Einschulungspflicht ihrer Kinder verstoßen, mit Geldstrafen geahndet werden können.
Roxana Vasile, 09.02.2015, 15:24
Nach den einwöchigen Semesterferien, hat am Montag in Rumänien ein neues Schulsemester begonnen. Eine neue Schulregelung, die beim Beginn des neuen Semesters in Kraft getreten ist, berechtigt die Eltern dazu, bei Schriftprüfungen die schlechten Noten ihrer Kinder anzufechten. Die Lehrer müssen infolgedessen die Benotung innerhalb von 5 Tagen rechtfertigen. Sollten die Argumente der Lehrkräfte nicht befriedigend sein, dürfen dann die Eltern oder die Schüler beim Schuldirektor um eine Neubewertung ansuchen.
Für die Neubewertung muss der Schuldirektor zwei Fachlehrkräfte aus der besagten Schuleinheit ernennen, die in anderen Klassen unterrichten. Der Durchschnitt der von den beiden Lehrern vergebenen Noten gilt als endgültige Note der Bewertung. Sollte der Unterschied zwischen der ursprünglichen Note und der Durchschnittsnote der Neubewertung unter einem Punkt liegen, dann gilt die Anfechtung als abgelehnt und die ursprüngliche Note kann nachträglich nicht mehr geändert werden.Laut der neuen Schulregelung dürfen die Lehrkräfte persönliche Angaben und Schulergebnisse der Schüler nicht an Dritte weitergeben, sollten die Schüler und ihre Eltern im Vorfeld nicht gefragt werden.
Zudem werden sie dazu berechtigt, angesichts der Schulfächer ihre Optionen zu wählen. Die Eltern, die gegen die Schulpflicht verstoßen und ihre Kinder nicht zur Schule schicken, können von nun an Geldstrafen bekommen. Sie dürfen ihren Kindern für das Fernbleiben vom Unterricht nicht mehr als drei Entschuldigungen pro Semester schreiben, anstatt sieben, wie in der alten Schulregelung vorgesehen. Die neue Schulregelung sieht zudem vor, dass die Schüler 75% Ermäßigungen bei Museen, Theater-, Oper- und Filmaufführungen, Konzerten und weiteren von öffentlichen Institutionen organisierten Sport- und Kulturveranstaltungen sowie 50% Ermäßigungen im öffentlichen Verkehr erhalten.
Des Weiteren erstattet das Bildungsministerium die Monatskarten für öffentlichen Verkehrsmittel im Fall von Schülern zurück, die im Umkreis von 50 Km von ihrem Wohnsitz keine Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen. Dasselbe Recht genießen auch Schüler, die im Internat oder zur Untermiete wohnen. Diese bekommen den Gegenwert von acht Hin- und Rückreisen pro Semester zurückerstattet. Nicht zuletzt werden auch in Rumänien Abiturienten ihr Universitätsstudium von nun an durch Studiumkredite finanzieren können.