Neues Arbeitsgesetzbuch trat am 25. Januar in Kraft
Das neue Arbeitsgesetzbuch ist nach der Erlassung durch den rumänischen Staatspräsidenten Klaus Johannis am 25. Januar in Kraft getreten.
Roxana Vasile, 26.01.2015, 17:08
Laut dem Dokument zählen die Abwesendheiten und der unbezahlte Urlaub nicht mehr für das Dienstalter. Eine Ausnahme ist der unbezahlte Wartestand aus Studiengründen. Der Kranken-, der Mutterschaftsurlaub oder der Urlaub für die Pflege des kranken Kindes bewirken nicht mehr die Kürzung des ordentlichen Urlaubs. Codrin Scutaru, Staatssekretär im rumänischen Arbeitsministerium, erklärte:
“Wenn jemand zwei Monate lang im Krankenurlaub war, verlor er drei Tage von den 21 Tagen des Erholungsurlaubs. Jetzt wird es nicht mehr so sein. Man erfreut sich des vollständigen ordentlichen Urlaubs. ”
Wenn der Angestellte aus schwerwiegenden Gründen den ordentlichen Urlaub nicht durchführen konnte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm die gebliebenen Urlaubstage innerhalb der folgenden 18 Monaten zu gewähren. Der Arbeitnehmer wird also seine freien Tage nicht mehr verlieren. Bedeutend ist, dass der Lohn eines Mitarbeiters mit befristetem Arbeitsvertrag nicht kleiner als der Lohn eines Dauerangestellten sein kann.
Es kann sein, dass das neue Arbeitsgesetzbuch durch eine Bürgerinitiative, die große Chancen hat Gesetz zu werden, wieder verändert wird. Die Initiative hat vergangene Tage die Genehmigung des Verfassungsgerichts bekommen.
Dumitru Costin, Leiter des Nationalen Gewerkschaftsblocks, hat für Radio Rumänien erklärt, die Vorschläge wollen Fehler verbessern und den Jugendlichen helfen, sich Arbeitsplätze zu finden:
“Wir haben ein neues Arbeitsgesetz herausgearbeitet, das das Gleichgewicht und den Respekt in die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bringen soll. Unsere Initiative regelt den Zugang zum Arbeitsmarkt, indem sie mehrere Missbräuche, die jetzt im Gesetzbuch enthalten sind, eliminiert. Diese gehen besonders die junge Generation an. Die Bürgerinitiative regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und führt zur Transparenz auf dem rumänischen Arbeitsmarkt.”
Laut Gesetz muss eine Bürgerinitiative von 100.000 Wahlberechtigten aus wenigstens einem Viertel der Landeskreise und Bukarest unterzeichnet werden. Das Projekt des Nationalen Gewerkschaftsblocks hat 150.000 Unterschriften gesammelt und wurde vom Vorsitzenden des rumänischen Verfassungsgerichts Augustin Zegrean begrüßt. Das Volk war fähig, sich zu organisieren, Unterschriften zu sammeln und eine Initiative von großem Interesse zu fördern.