Rumänien trifft Maßnahmen zur Unterstützung des Geschäftsumfelds
Die rumänischen Abgeordneten haben den Gesetzentwurf über die Verfahren zur Insolvenz und Vorbeugung der Insolvenz der juristischen Personen verabschiedet. Außerdem soll der wiederinvestierte Gewinn ab Juli nicht mehr besteuert werden.
Mihai Pelin, 16.04.2014, 15:15
2013 belegte Rumänien den zweiten Platz in der Rangliste der mitteleuropäischen Länder nach der Zahl der Insolvenzen. Rumänien wurde nur von Serbien überholt. Diese Daten sind einer jungen Marktstudie zu entnehmen. Aus einem Gesamt von 600 Tausend aktiven Gesellschaften, die im Bukarester Handelsregister registriert sind, betrug der Insolvenzsatz letztes Jahr 6,4%. Dieses Phänomen weitete sich in der Nachkrisezeit der letzten fünf Jahren insbesondere lokal aus.
Unter diesen Umständen, verabschiedete die Abgeordnetenkammer neulich den Gesetzentwurf über die Verfahren zur Insolvenz und Vorbeugung der Insolvenz der juristischen Personen. Die Regelungen werden für die Schuldner angwandt, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Diese setzen eine Mindestgrenze von 40 Tausend Lei (ungerechnet 8.800 Euro) für die Schulden fest, für die ein Insolvenzantrag gestellt werden kann.
In der Opposition stimmten die Gruppierungen der National-Liberalen Partei und der Liberal-Demokratischen Partei gegen das Gesetz und kündigten an, sie werden das Verfassungsgericht einschalten. Die Liberalen meinen, das Gesetz sei nicht vollständig und ungerecht. Wenn man das Gesetz verabschiedet, ohne Vorschriften für Privatpersonen aufzunehmen, sagen sie, werden doppelte Standards geschaffen, die zu einer Diskriminierung führen. Alina Gorghiu, liberale Abgeordnete: Rumänien ist das einzige EU-Land, mit Ausnahme Ungarns, wo es keine Insolvenz bei Privatpersonen gibt! Es gibt über eine Million Rumänen, die diesen Neustart benötigen!“
Auf der anderen Seite widersprechen die Regierungvertreter der Opposition. Der sozial-demokratische Abgeordnete Ioan Adam meint, dass das besagte Gesetz die präzise Durchführung der Insolvenzverfahren gewährleistet. Ioan Adam: Durch den Rechtsmechanismus haben wir für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit geschaffen, dieses Verfahren schneller durchführen zu können als bisher. Dadurch kann man Gerichtsverfahren vermeiden, die oft Jahre lang dauerten und mit dem Bankrott der Gesellschaft endeten.“
Anwesend bei den Gesprächen betonte Justizminister Robert Cazanciuc, dass das Insolvenzgesetz als Unterstützung des Geschäftsumfelds kommt. Es soll Mittel für eine effektivere Rückgewinnung der Schulden bereitstellen. Seinerseits meint Ministerpräsident Victor Ponta, dass besagtes Gesetz für die ehrlichen Geschäfsleute äußerst wichtig ist. Außerdem kündigte er an, dass der wiederinvestierte Gewinn ab Juli nicht mehr besteuert werden soll.
Victor Ponta: Es handelt sich um eine ältere Forderung der Geschäftswelt, die wir ab dem 1. Juli umsetzen können. Alle Gesellschaften, die ihren Profit wiederinvestieren, erhalten eine wohlverdiente Unterstützung. Diese wird unvermeidlich zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, zu neuen Steuern und Abgaben, neuen Vorteile für unsere Gesellschaft führen.“
Die Mitteilung des Premierministers erfolgte bei der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Einrichtung einer Beratungsplattform zwischen Regierungsvertretern und den Vertretern der Koalition für die Entwicklung Rumäniens, die 20 Geschäftsverbände vereint. Somit sollen vor jeder Fiskalmaßnahme Beratungen mit den Geschäftsleuten geführt werden.