Verfassungsnovellierung: Verfassungsgericht spricht Empfehlungen aus
Das rumänische Grundgesetz ist 2003 in Kraft getreten und kann nun abgeändert werden. Die Novellierungsvorschläge wurden von dem Verfassungsgericht analysiert. Einige Artikel und Paragraphe wurden für verfassungswidrig befunden.
Corina Cristea, 17.02.2014, 14:24
Die Richter des Verfassungsgerichtes haben drei Tage lang den Änderungsentwurf des rumänischen Grundgesetzes analysiert und 26 verfassungswidrige Elemente gefunden. Laut Gesetz ist nun das Parlament verpflichtet, das Projekt neu zu analysieren, indem es die Empfehlungen des Verfassungshofes befolgt. Ioan Chelaru, Vizepräsident des Novellierungsausschusses, hat in einem Interview mit Radio Rumänien erklärt:
Wir werden die Textstellen, die als verfassungswidrig erklärt wurden, analysieren, und werden sie so abändern, dass wir den Aufforderungen des Verfassungsgerichtes nachkommen. Es kann sein, dass der Bericht der Venedig-Kommission Ende März finalisiert wird. Nachdem wir die Empfehlungen des Verfassungshofes und der Venedig-Kommission beachten, werden wir dann das Projekt im Plenum des Parlaments vorstellen.“
Ein Artikel, der als verfassungswidrig erklärt wurde, ist der, der die Art und Weise der Ernennung des Premiersminister bestimmt. Der Staatschef muss nur über den Vorschlag der legislativen Mehrheit informiert werden. Ein anderer Artikel, der als verfassungswidrig gilt, ist der, der sich auf den Verlust eines Abgeordeten- oder Senatorensitzes bezieht, wenn der Abgeordnete oder der Senator aus der Partei, mit der er sein Mandat gewonnen hat, zurück tritt. Der Verfassungshof hat ebenfalls die Eliminierung der Kompetenz der Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof, Parlamentarier strafrechtlich zu verfolgen, als verfassungswidrig erklärt. Augustin Zegrean, Vorsitzender des Verfassungsgerichts, hat seine Hoffnung geäußert, dass das Parlament diese Empfehlung in Betracht ziehen werde:
Wir werden das Grundgesetz erneut kontrollieren, nachdem es vom Parlament gebilligt wird. Wir wollen sehen, ob der Beschluss des Hofes respektiert wird. Sonst haben sie die Wahl, ob sie die Empfehlungen einhalten oder nicht.“
Zegrean warnte, wenn der Änderungsausschuss die Empfehlungen nicht beachten wird, riskiere Rumänien eine Verfassung mit Artikeln zu haben, die keine Korrelation zueinander aufweisen. Nachdem der Entwurf vom Parlament gebilligt wird, kommt er wieder auf den Tisch der Richter des Verfassungshofes, die sich in fünf Tagen dazu äußern müssen. Die Novellierung der Verfassung ist endgültig, nachdem sie durch Voksabstimmung bestätigt wird.