Streuner-Gesetz verabschiedet: Einschläferung nur bedingt möglich
Das Bukarester Parlament hat das langerwartete Streuner-Gesetz“ angenommen, in dem festgelegt wird, wie die Kommunalbehörden das Problem der herrenlosen Hunde lösen sollten.
Florentin Căpitănescu, 11.09.2013, 14:17
Ein vierjähriges Kind mußte mit seinem Leben bezahlen, damit das alte, aber leider nie ernstgenommene Problem der herrenlosen Hunde zur Priorität auf der Agenda der rumänischen Behörden wurde. Schon seit der kommunistischen Zeit, als immer mehr streunende Hunde auf den Straßen auftauchten, waren die Behörden entweder nicht gewillt oder nicht fähig, das Problem der herrenlosen Vierbeiner zu lösen. Manche bezeichnen diese Passivität als Nachlässigkeit oder Trägheit; andere wiederum verwenden härtere Worte und sprechen von Gleichgültigkeit und Stumpfsinnigkeit. In einem solchen Kontext, wenn der Druck der öffentlichen Meinung immer schwerer auf die Schulter der Entscheidungsträger wird, hat das Bukarester Parlament beschlossen, ein Gesetz anzunehmen, das die Einschläferung der herrenlosen Hunde erlaubt. Diese Lösung wird auch von der Mehrheit der rumänischen Bevölkerung befürwortet.
Das sogenannte Streuner-Gesetz” sieht vor, daß ein herrenloser Hund, der in ein Tierheim gebracht wurde, binnen 14 Werktagen kostenlos adoptiert werden kann. Nach Ablauf dieser Frist dürfen dann die Kommunalbehörden entscheiden, ob die noch nicht adoptierten Tiere eingeschläfert werden oder weiterhin im Tierheim bleiben können, wenn genügend finanzielle Ressourcen dafür vorhanden sind. Das Einschläfern ist also nicht eine obligatorische Lösung, wie es viele Bürger falsch verstanden haben. Nur die nachweislich aggresiven und die als unheilbar krank erwiesenen Hunde werden sofort eingeschläfert. Die Tierliebhaber, die Hunde aus Tierheimen adoptieren, müssen eine schriftliche Erklärung unterzeichnen, wodurch sie sich verpflichten, die adoptierten Hunde korrekt zu pflegen und zu ernähren und sie nicht wieder auszusetzen, falls sie die Tiere nicht mehr behalten wollen; im letzen Fall müssen sie die Tiere erneut den Behörden übergeben. Das Streuner-Gesetz”, das schon seit 6 Jahren in den staubigen Schubladen des Parlaments steckte und nun angenommen wurde, löste heftige Reaktionen und Proteste bei den Nichtregierungsorganisationen aus, die sich für die Tierrechte und den Tierschutz einsetzen.
Andererseits erwiesen sich die zig Millionen Euro von den europäischen Fonds und von den Budgets der Kommunalbehörden, die auf die Konten dieser NGOs eingezahlt wurden, als vollkommen nutzlos. Die Errichtung von Tierheimen, die Adoptionen, die Sterilisierung der herrenlosen Hunde als Lösungen zur Eingrenzung der unkontrollierten Vermehrung der streunenden Tiere haben sich als nicht produktiv erwiesen. Von einer endgültigen Lösung des Streuner-Problems” kann keine Rede sein — Beweis dafür ist die Situation der rumänischen Hauptstadt Bukarest, wo etwa 65.000 herrenlose Hunde auf den Straßen leben. Das ist eine riesige Zahl, und zwar nicht nur für eine europäische Hauptstadt, sondern auch für jede Großstadt der zivilisierten Welt. Unter diesen Umständen darf man sich nicht wundern, daß die ausländischen Touristen, die die rumänische Hauptstadt besuchen wollen, vor dem Risiko der herrenlosen Hunde in Bukarest gewarnt werden.