Sonderausschuss des Parlaments wertet Vorschläge zur Verfassungsnovelle aus
Der Sonderausschuss des Bukarester Parlaments, der die Verfassungsreform vorbereitet, setzt die Auswertung der Vorschläge zur Änderung der Verfassung seitens der Zivillgesellschaft fort.
Valentin Țigău, 13.06.2013, 10:37
Der Sonderausschuss des Bukarester Parlaments, der die Verfassungsreform vorbereitet, setzt die Auswertung der Vorschläge zur Änderung der Verfassung seitens der Zivillgesellschaft fort. In seiner ersten Sitzung hatte der Parlamentsausschuss die Abänderungsanträge abgelehnt, die die Umgestaltung Rumäniens zur parlamentarischen Republik vorsehen.
Der Vorschlag über die Abschaffung des Begriffs „Nationalstaat“, der von Vertretern der ungarischen Minderheit im rumänischen Parlament unterbreitet wurde, wurde ebenfalls von dem Sonderausschuss des Bukarester Parlaments abgelehnt. Am Dienstag beschloss der Ausschuss in seiner zweiten Sitzung die Einführung der Verwaltungseinheit Region“, nebst den Kommunen, der Städte und der Landeskreise. Der Vorschlag über die offizielle Einführung des Wappens auf die rumänische Fahne wurde ebenfalls angenommen, während die Verlegung des Nationalfeiertags vom 1. Dezember (Tag der Vereinigung Siebenbürgens mit dem Altreich Rumänien im Jahr 1918) auf den 10. Mai (Tag der rumänischen Monarchie – 1881) und die Änderung der Nationalhymne hingegen abgelehnt wurden.
Ferner legte der Ausschuss fest, dass die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, des Geschlecht, der Rasse und Volkszugehörigkeit verboten ist. In Bezug auf diesen Verafassungsartikel forderte die Rumänisch-Orthodoxe Patriarchie im Namen von 85,6% der rumänischen Bevölkerung, die zur orthodoxen Konfession gehören, dass die Bestimmungen der zukünftigen Verfassung auf den Schutz der traditionellen rumänischen Familie, deren Basis die Ehe zwischen Mann und Frau darstelle, Rücksicht nehmen.
Das Thema Zugehörigkeit Rumäniens zur Europäischen Union löste heftige Debatten aus. Vertreter der nationalen Minderheiten im Parlament hatten diesbezüglich einen Änderunsgantrag eingebracht, laut dem die EU-Zugehörigkeit des Landes in der Verfassung festgeschrieben werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, da die EU-Zugehörigkeit des Landes durch den EU-Beitritsvertrag bereits geregelt wird. Der Parlamentsausschuss nahm hingegen die Änderung über die Universalität“ in der rumänischen Verfassung an und führte diesbezüglich eine neue Bestimmun ein: „Die Bürger Rumäniens werden frei geboren und sie leben frei“. Die neue Bestimmung soll die aktuelle ersetzen, laut der die Bürger Rumäniens die durch Verfassung und andere Gesetze geregelten Rechte und Freiheiten genießen und dadurch ebenfalls verpflichtet werden“.
Der Verfassungsartikel über das Briefgeheimnis wurde einstimmig angenommen. Angesichts der Entwicklung der Informationstechnik beschloss der Sonderausschuss des Parlaments die Änderung des entsprechenden Artikels und führte ins Gesetzeskorpus neben Briefen, Telegrammen, Telefongesprächen“ auch den Begriff Kommunikations-und Verkehrsdatengeheimnis“ ein.