Gesetzesentwurf zur Herabsetzung der Mindestbeteiligung am Referendum verabschiedet
Die sozialliberalen Bündnispartner, die die Mehrheit im Parlament bilden, haben ihren Standpunkt angesichts der Änderungen zum Referendumsgesetz durchgesetzt.
Ştefan Stoica, 13.06.2013, 10:12
Die sozialliberalen Bündnispartner, die die Mehrheit im Parlament bilden, haben ihren Standpunkt angesichts der Änderungen zum Referendumsgesetz durchgesetzt. Am Mittwoch verabschiedete die Abgeordnetenkammer den Gesetzesentwurf zur Herabsetzung der Mindestbeteiligung am Referendum von derzeit 50% auf 30%.
Der neue Gesetzesentwurf sieht auch die Einführung der Bedingung einer Für-Stimme von 25% der Wähler vor, die für die Validierung der Ergebnisse bei allen Referendumsarten notwendig sind. Die Wählerlisten werden ferner auch für das vorgeschriebene Quorum ausschlaggebend sein. Die letzten Änderungen zum Referendumsgesetz spalten immer mehr Regierung und Opposition. Die letztere kündigte bereits an, sie werde den besagten Entwurf vor dem Verfassungsgericht anfechten. Grund dafür sei die Eile der Verabschiedung.
Die Sozialliberalen erklären hingegen, die neuen Gesetzesbestimmungen seien eben im Geist der Bemerkungen des Verfasungsgerichtes ausgearbeitet worden. Das Verfassungsgericht habe oftmals auf die Notwendigkeit neuer Bedingungen zur Organisierung und zum Ablauf des Referendums hingewiesen, so die Sozialliberalen. Die erforderlichen Bedingungen für die Validierung eines Referendums waren auch letzten Sommer, anläßlich des Referendums zur Amtsenthebung des Präsidenten, Streitthema.
Der Staatschef Traian Basescu, der vom Parlament suspendiert wurde, blieb jedoch im Amt, weil die erforderliche Mindestbeteiligung von 50% der Wahlberechtigten bei der Volksabstimmung nicht erreicht wurde. Bei der Abstimmung hatten zwar 7,4 Millionen Menschen dafür gestimmt, dass der Präsident abgesetzt wird, da aber nur 47% der stimmberechtigten Bürger daran teilgenommen hatten, erklärte das Verfassungsgericht dennoch die Volksabstimmung für ungültig. Das vorgeschriebene Quorum von 50% wurde verfehlt.
Der Streit zwischen Regierung und Opposition spitzte sich infolge des Urteils des Verfassungsgerichtes deutlich zu. Die Schwelle von 50% zur Validierung einer Volksabstimmung könnte viele Initiativen blockieren, insbesondere weil die wahlberechtigten Bürger sich derzeit sehr schwer zur Urne treiben lassen, erklärten damals Anhänger der Sozialliberalen.
Im Herbst soll ein neues Referendum stattfinden, es handelt sich um die Verfassungsnovellierung. Daher kündigten die Liberaldemokraten, die Populisten und der Ungarnverband aus der Opposition an, sie seien mit den letzten Änderungsvorschlägen zum Referendumsgesetz nicht einverstanden. Wichtige Beschlüsse wie die Verfassungsnovelle oder die Regionalisierung würden dem neuen Referendumsgesetz zufolge auf Basis der Stimme nur eines Viertels der stimmberechtigten Rumänen getroffen, so Oppositionsvertreter.
Die solide Mehrheit galt jedoch für Liberaldemokraten und für den Ungarnverband nicht als Argument, als sie die Regierung bildeten und den Beschluss fassten, dass die Bürgermeister in einem einzigen Wahlgang, unabhängig von der Wahlbeteiligung, bestimmt werden. Die Sozialliberalen erklärten hingegen, dass die Herabsetzung der Mindestbeteiligung am Referendum einer Einschränkung des Wahlrechtes nicht gleichkomme.