Verwaltungsreform: Vertrauensfrage für einschlägigen Gesetzesentwurf nicht ausgeschlossen
Die Bukarester Regierung wird die Vertrauensfrage für den Gesetzesentwurf über die Regionalisierung und Dezentralisierung des Landes stellen, wenn die Parlamentsparteien diesbezüglich eine Einigung erreichen.
Roxana Vasile, 29.04.2013, 15:54
Die Bukarester Regierung wird die Vertrauensfrage für den Gesetzesentwurf über die Regionalisierung und Dezentralisierung des Landes stellen, wenn die Parlamentsparteien diesbezüglich eine Einigung erreichen. Dies verkündete Ministerpräsident Victor Ponta nachdem sein Stellvertreter, Liviu Dragnea, die Vertrauensfrage für den Gesetzesentwurf als einzige Möglichkeit bezeichnete, damit das Gesetz bis Ende 2013 verabschiedet und ab Jahresanfang 2014 umgesetzt werden kann.
Sollte hingegen der Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Debatte gestellt werden, sei infolgedessen nicht ausgeschlossen, dass er bis Jahresende nicht verabschiedet und anschließend nächstes Jahr nicht umgesetzt werden kann. Ministerpräsident Victor Ponta erläutert:
„Die Regionalisierung ist nicht weniger wichtig als die Verfassungsnovelle und sie kann nur dann umgesetzt werden, wenn alle Parlamentsparteien, einschließlich Oppositionsparteien, sich darauf einigen. Die regierende Sozialliberale Union (USL) kann ihren eigenen Willen allein nicht durchsetzen, um das Gesetz zu verabschieden. Sollte eine Einigung erreicht werden, so wie sie beim Gesetz zur Rückerstattung der in Kommunismus enteigneten Immoblien zustande kam, dann können wir die Vertrauensfrage im Parlament stellen. Wenn nicht, dann soll der Gesetzesentwurf im Plenum des Parlaments debattiert und Änderungen vorgenommen werden“.
Das Modell Deutschlands, Polens oder Frankreichs könnte Rumänien für seine neue territoriale Gliederung als Vorbild dienen. Kein fremdes Modell könnte jedoch wegen eigener Besonderheiten ganz genau übernommen werden. Die aktuelle Verwaltungsstruktur Rumäniens beruht auf französische Hauptmerkmale, Experten sind dennoch der Meinung, die genaue Übernahme des französischen Verwaltungsmodells würde einen Bürokratieabbau nicht garantieren.
Der französische Botschafter in Bukarest, Philippe Gustin, erklärte diesbezüglich, sein Land könne kein Modell für die administrative Gliederung Rumäniens, sondern lediglich eine Analyse durch frazösische Experten anbieten. Es gibt dennoch höchste Chancen, dass Rumänien das Vorbild der administrativen Gliederung Polens übernimmt.
Dieses hat sich als äußerst wirksam im Kontext der Abschöpfung von EU-Fördergeldern erwiesen, während der deutsche Föderalismus in Rumänien sehr schwer umsetzbar wäre. Dem Plan der rumänischen Behörden zufolge sollte das Regionalisierungsprojekt ab 1. Januar 2014 in Kraft treten. Im Herbst 2013 soll ein Referendum zur Verfassungsnovelle im Hinblick auf die neuen Landesregionen stattfinden.