Neues Steuergesetz ab 1. Februar in Kraft
Am 1. Februar tritt in Rumänien ein neues Steuergesetz in Kraft, das zu erheblichen Änderungen angesichts der Besteuerung der Kleinunternehmen führt. Wichtige Neuerungen betreffen außerdem auch die Verbrauchssteuer.
Ştefan Stoica, 01.02.2013, 15:48
Am 1. Februar tritt in Rumänien ein neues Steuergesetz in Kraft, das zu erheblichen Änderungen angesichts der Besteuerung der Kleinunternehmen führt. Wichtige Neuerungen betreffen außerdem auch die Verbrauchssteuer.
Dem neuen Steuergesetz zufolge müssen im Fall von Kleinunternehmen 3% der Gesamteinnahmen abgezogen werden, während die zulässige Umsatzsteuergrenze bei Kleinunternehmen von 100.000 auf 65.000 Euro gesenkt wurde. Die Unternehmer fürchten aber um ihr Geschäft. Laut den neuen gesetzlichen Bestimmungen müssen künftig die Kleinunternehmen Gewinnsteuer zahlen, selbst wenn sie im jeweiligen Jahr keinen Gewinn erzielten.
Das neue Steuergesetz sieht außerdem die 50%ige Besteuerung im Fall von Beratungs- und Dienstleistungsveträgen vor, die mit Unternehmen abgeschlossen wurden, die in den sogenannten Fiskalparadies-Ländern registriert werden. Diese Bestimmung betrifft zudem die Länder mit denen Rumänien kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hatte. Diese Maßnahme richtet sich gegen die Unternehmer die ihren in Rumänien erzielten Profit in anderen Ländern offiziell erklären, um hierzulande keine Steuer zahlen zu müssen.
Die Verbrauchssteuer für Bier soll außerdem spürbar steigen, was zu einer Preissteigerung für dieses Produkt um 2% führen wird. Die Kategorie der steuerpflichtigen Einkünfte soll dem neuen Steuergestz zufolge auch die im Bereich der Forstwirtschaft, der Fisch-und Tierzucht und des Verkaufs von Tierprodukten tätigen Betriebe umfassen.
Die Neuerungen des Steuergesetzes betreffen außerdem die absetzbaren Kosten und die Zusatzbesteuerung für Produktions-, Transport- und Verteilungsunternehmen im Energiebereich. Das Absetzen von einkommensteuerabzugsfähigen Kosten im Forschungs-und Entwicklungsbereich ist zudem von 20% auf 50% gestiegen. Gehaltszuschüsse und Sondervergütungen sollen den neuen Gesetzesbestimmungen zufolge im Forchungs-und Entwicklungsbereich gewährt werden. Staatssekräter im Finanzministerium Dan Manolescu ist der Ansicht, dass die Bestimmungen des neuen Steuergesetzes keine erheblichen Auswirkungen für die Steuerzahler haben werden: Meiner Meinung nach sollte sich das neue Steuergesetz auf die üblichen Steuerzahler nicht negativ auswirken. Angesichts der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge haben wir keine Änderung vorgenommen.“
Das Finanzministerium schließt außerdem eine mögliche Reduzierung der Arbeiststeuer nicht aus. Ansonsten weisen Finanzexperten darauf hin, dass in Rumänien die Höhe der Steuereinnahmen bei 80% liege, das heißt, die Rumänen zahlen im Europavergleich weniger Steuern. Sollte diese Ebene auf 90% steigen, würde sich die Manahme auf das Steuerumfeld positiv auswirken.