UN-Tierschutzkonferenz in Quito: 31 wandernde Tierarten in Artenschutzlisten aufgenommen
Zugvögel, Haie, Eisbären und zentralasiatische Steppentiere gehen als künftig besonders geschützte Gewinner aus der UN-Konferenz über wandernde Tierarten in Quito hervor.
România Internațional, 01.12.2014, 19:59
Mitte November hat eine UN-Konferenz in Ecuadors Hauptstadt Quito den internationalen Schutz für wandernde Tierarten stark erweitert. Insgesamt 31 Arten wurden zum Abschluss der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS) in die Schutzlisten der 120 Mitgliedsländer aufgenommen. Bei der CMS-Konferenz 2011 in Norwegen waren es nur acht Tierarten.
Die 21 aufgelisteten Hai-, Rochen- und Sägefischarten stellen nicht nur in ihrer Anzahl die wichtigste Untergruppe dar. Konferenzteilnehmer unterstrichen die Bedeutung, den zum Teil kommerziell gefangenen Arten bessere Überlebenschancen zu gewähren. Für Mantas und Teufelsrochen wird ein absolutes Fangverbot erlassen. Weitere Nutznießer der Konferenz waren der Schnabelwal, bestimmte Zugvögel und zentralasiatische Steppentiere. Dazu zählen die Saiga Antilope, die mongolische Gazelle und der asiatische Esel. Allein der Antrag zum Schutz des Löwen wurde zurückgenommen, weil kein Konsens unter den afrikanischen Staaten erreicht werden konnte.
Auch der Eisbär soll nicht mehr wie bisher nur von den Arktis-Anrainerstaaten in Schutz genommen werden. Das schmelzende Eis der Arktis hat den Lebensraum des Eisbären stark verringert und zudem auch den Zugang von Touristenschiffen und Erdölbohrungen erleichtert, die eine zusätzliche Gefährdung für den König der Arktis“ darstellen. Die Konferenz beschloss, diese Aktivitäten in internationaler Kooperation zu regeln.
Die genaue Zahl der Eisbären ist nicht bekannt, aber man rechnet mit etwa 20.000 bis 25.000 Exemplaren. Am meisten werden die Eisbären durch die menschlichen Aktivitäten bedroht. Die aggressive Umweltverschmutzung der Arktis führte zur Erkrankung der Eisbären durch gefährliche chemische Stoffe, die die Immunität der Tiere senken und zu Gendefekten bei den neugeborenen Eisbären führen. Eine weitere Gefahr ist die Erdölverschmutzung. Ein Eisbär, der zufällig in einen Erdölfleck gerät, wird erfrieren — das Erdöl zerstört die thermoisolierende Eigenschaft seines Fells. Gefährlich für die Eisbären ist auch die globale Erwärmung, weil die Braunbären ihren Lebensraum weiter nach Norden erstreckt haben. Es kam zu Paarungen zwischen Braun- und Eisbären, und daraus resultierten Mischlinge, welche Eigenschaften beider Spezies besitzen. Diese Bärenart, die Grolar“ (von Grizzly und Polar) genannt wird, trifft man immer öfter in Kanada und Alaska.
Die Großtrappe, ein in Mitteleuropa sehr seltener Brut- und Jahresvogel, steht auch auf der Liste der geschützten Tierarten. Die Großtrappe besiedelt ein großes Areal zwischen Spanien und der Mongolei, sie kommt aber nur inselhaft und sehr lokal vor. In den meisten Ländern ist sie schon ausgerottet. Heute ist die Großtrappe auf der ganzen Welt gefährdet. Zum Bestandsrückgang der Großtrappe hat die zunehmende Fragmentierung der Brutgebiete beigetragen, wobei gleichzeitig die Landwirtschaft intensiviert und mechanisiert wurde, was zu einer zeitlich hohen Dichte an Bearbeitungsvorgängen und damit zu einer Störung der Brutvögel beigetragen hat. Die Bejagung spielte beim Bestandsrückgang der Großtrappe früher ebenfalls eine Rolle. In Spanien wurden bis 1980 jährlich noch bis zu zweitausend Individuen geschossen. Die Jagd auf die Großtrappe ist in Europa mittlerweile verboten. In Rumänien lebte die Großtrappe in der Bărăgan-Ebene (im Südosten des Landes), in der Moldau-Ebene, in der West-Ebene und in der Dobrudscha. Zum letzten Mal wurden Großtrappen in den 1980er Jahren in der Nähe von Călăraşi, im Südosten Rumäniens, gesichtet. Offiziell gilt die Großtrappe in Rumänien als ausgerottet.
Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (englisch Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) wurde am 23. Juni 1979 in Bonn abschließend verhandelt und unterzeichnet und wird daher auch als Bonner Konvention bezeichnet. Das Regelwerk trat am 1. November 1983 in Kraft. Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung. Nach dem ersten südamerikanischen Treffen in Quito wird 2017 die Konvention erstmals in einem ozeanischen Staat tagen. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz soll 2017 auf den Philippinen stattfinden.