10 Jahre Störfangverbot: Donaustörbestände erholen sich nur mühsam
Die untere Donau und das Donaudelta bilden ein bekanntes Naturschutzgebiet, in dem viele Fischarten leben. Die vielleicht bekanntesten sind die Störe, deren Bestände aber in den letzten Jahrzehnten stark gesunken sind.
România Internațional, 09.11.2015, 17:43
Die untere Donau und das Donaudelta bilden ein bekanntes Naturschutzgebiet, in dem viele Fischarten leben. Die vielleicht bekanntesten sind die Störe, deren Bestände aber in den letzten Jahrzehnten stark gesunken sind. Jetzt versucht man die Zahl der Störe anzuheben. Wie? Zum Beispiel wurde der Störfang in diesem Gebiet 10 Jahre lang verboten.
Die Störe sind eine Familie großer bis sehr großer primitiver Knochenfische, die in Europa, Nord- und Zentralasien und Nordamerika leben. Primär sind sie Meeresfische, die als Wanderfische zum Laichen in Süßgewässer aufsteigen. Sie sind als Erzeuger von Kaviar bekannt. In der Donau, im Donaudelta und im Schwarzen Meer leben noch vier Störarten: der Beluga-Stör, der Sternhausen, der russische Stör und der Sterlet. In Rumänien und Bulgarien leben heutzutage die einzigen nachhaltigen Wildstör-Bestände Europas. Es handelt sich dabei um seltene Fischarten, die unter Naturschutz stehen. Nach Russland und dem Iran war Rumänien zu kommunistischen Zeiten einer der wichtigsten Kaviar-Lieferanten für den Westen. Bis im 19. Jahrhundert wanderten riesige Störe die Donau hoch, manche sogar bis nach Wien und stellten eine Einnahme-Quelle für die Fischer-Gemeinden dar. Die Störe waren die wertvollsten Fische auf der unteren Donau, aber nachdem sie jahrelang intensiv gefischt wurden, ist der Bestand stark gesunken. Heute sind vier der sechs Donau-Störarten gefährdet. Zwei weitere Störarten — der Europäische Stör und der Glattdick — sind ausgestorben.
2006 leitete die rumänische Regierung ein Wiederbesiedlungs-Programm ein, etwa 430.000 junge Störe wurden in der Donau freigelassen. Zugleich wurde der Störfang für 10 Jahre verboten. Umweltschutzorganisationen wollen, dass das Störfangverbot auch nach 2015 verlängert wird, aber gleichzeitig fordern sie neue wirtschaftliche Instrumente und Mechanismen, die den Fischern alternative Einnahmequellen bieten sollten. Die Projektmanagerin im Bereich Süßwasser von World Wide Fund for Nature – Rumänien, Cristina Munteanu, spricht über die Resultate des 10 Jahre langen Störfangverbots:
Wir haben noch keine deutlichen Daten. Es gibt lediglich fragmentarische Angaben aus diversen Navigationsprojekten oder Folgeprojekten nach den Wiederbesiedlungs-Programmen, die 2013 und 2015 stattgefunden haben, und auch aus einem kurzen Schwarzmeer-Monitoring von 2013. Leider können wir nicht konkret sagen, ob die Störbevölkerungen höher, niedriger oder gleich wie im Jahr 2006 sind, als das Störfangverbot angeordnet wurde. Laut Angaben von Fischern und Kommunalbehörden hätte man bei einigen Störarten einen Zuwachs vermerkt, und zwar beim Beluga-Stör und beim Sternhausen. Der russische Stör befindet sich dagegen leider in einer dramatischen Lage: Bei all diesen Projekten ist der russische Stör nur mit 3% vertreten. Die Störe brauchen etwa 14 Jahre, um die Geschlechtsreife zu erreichen und sich zu vermehren. Damit die Wiederbesiedlung mit Stören gelingt, benötigt man einen jahrzehntelangen Fangverbot.“
Der Störfang ist auch in den anderen Ländern des Schwarzmeerraumes verboten. Die Türkei hatte schon 1958 den Fang von Stören unter 10 Kilo verboten und seit 1996 gilt in diesem Land totales Störfangverbot. Dasselbe Verbot gilt auch in Georgien (seit 1967), in der Ukraine (seit 1996), in Rumänien (seit 2006) und in Bulgarien (seit 2011). 1985 wurde in Russland der Fang von Beluga-Stören im Asowschen Meer verboten, und seit 2005 gilt in Russland totales Störfangverbot, einschließlich im Schwarzen Meer. Russland beabsichtigt, das Verbot auch über das Kaspische Meer zu erweitern.
Seit 1998 werden alle Störarten durch die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora geschützt. (kurz CITES, deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). CITES ist eine internationale Konvention, die einen nachhaltigen, internationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen gewährleisten soll. In diesem Sinne müssen Störe und Störprodukte im internationalen Handel eine CITES-Dokumentation aufweisen. Ferner müssen alle Kaviardosen ein CITES-Etikett haben.