Jugendgerichtsbarkeit in Rumänien: Pilotprojekt nicht weitergeführt
Im Jahr 2004 wurde im südsiebenbürgischen Brașov (Kronstadt) im Rahmen des örtlichen Landgerichts ein Spruchkörper für Minderjährige und Familienrecht gegründet.
Roxana Vasile, 28.09.2022, 16:00
Anders als in Deutschland gibt es in Rumänien keine weitgehend verankerte Jugendgerichtsbarkeit in der Justiz. Die Institution der 2004 als Pilotprojekt gegründeten Jugendkammer sollte ursprünglich bis 2007 auch auf weitere Landgerichte in den größeren Städten ausgeweitet werden. Doch das Projekt blieb auf der Strecke, im Jahr 2022 ist die Jugendkammer in Kronstadt immer noch das einzige Fachgericht dieser Art in ganz Rumänien.
Schon in den ersten Jahren nach der Gründung des Jugendgerichts in Kronstadt wurden Stimmen laut, die seine Auflösung forderten — mit der Begründung, der Aufwand würde sich nicht rechtfertigen, denn die Anzahl der zu behandelnden zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Fälle sei nur gering. Gabriela Chihaia, Richterin und amtierende Präsidentin des genannten Jugendgerichts, hat unlängst im Rahmen einer öffentlichen Debatte auf dem Portal PressHub.ro gegen diese Auffassung argumentiert. Zu den wichtigsten Errungenschaften, die die Kammer für Jugendliche und Familienrecht ermöglichte, gehört die Einrichtung eines speziellen Raumes für die Vernehmung von Kindern und Heranwachsenden. Jugendliche und Heranwachsende, die in Straftaten oder zivilrechtliche Streitigkeiten involviert werden, sind ohnehin traumatisiert. Es sei daher wichtig, dass dieser Raum, der durch Spenden von einem gemeinnützigen Frauenverein eingerichtet wurde, eine freundliche Atmosphäre bietet, die etwa durch farbenfrohe Möbelstücke und eine entspannende Innendekoration erreicht wird. Hören wir die Argumentation der Richterin Gabriela Chihaia:
Ein gewöhnlicher Gerichtssaal ist in der Regel ein karger Raum, in welchem zudem im Rahmen des Verfahrens ein trockenes Zeremoniell über die Bühne läuft — z.B. das verpflichtende Aufstehen der Anwesenden, wenn die Richter den Saal betreten, oder das Aufrufen der Gerichtsparteien oder die Vorführung des Beschuldigten u.a.m. Für Minderjährige als Geschädigte oder Opfer ist die visuelle Konfrontation mit dem Beschuldigten, dem mutmaßlichen Täter oder anderen Beteiligten ohnehin eine Herausforderung und sie kann zu einer erneuten, zusätzlichen Traumatisierung führen, selbst wenn die Konfrontation außerhalb eines Gerichtssaals stattfindet. Daher ist es wichtig, für die Anhörung oder Vernehmung von Minderjährigen einen besonderen Raum zu haben, der ihnen die Aussage erleichtert. Insbesondere bei Kindern haben wir das beobachtet: Nach einem lockeren Anfang, bei dem sie sich zunächst entspannen und sogar spielen dürfen, erzählen sie über die abgefragten Vorgänge oder Sachverhalte viel leichter, als sie es in einem herkömmlichen Gerichtssaal tun würden.“
Dem Einwand, dass Rumänien keine gesonderte Jugendgerichtsbarkeit und mehr Fachgerichte brauche, widerspricht die Richterin Gabriela Chihaia entschieden — ganz im Gegenteil, sagt sie: Die Zahl der Gerichtssachen, in denen Jugendliche und Heranwachsende involviert sind, sei im Wachsen begriffen, und gerade deshalb sei das Jugend- und Familiengericht in Kronstadt ein gutes Beispiel für mehr Zügigkeit in der Lösung der Fälle, verglichen mit ordentlichen Gerichten:
Die Zahl der Gerichtsverfahren im Bereich Jugendgerichtsbarkeit hat zugenommen und befindet sich nach meiner Auffassung immer noch in einem leichten Aufwärtstrend. Ich bin seit 1. Januar 2019 Vorsitzende des Jugend- und Familiengerichts und kann Ihnen bestätigen, dass die Zahl der Strafsachen mit Jugendlichen als Geschädigte oder Opfer — insbesondere Opfer von Sexualdelikten — gestiegen ist. Es ist zwar keine exponentielle Zunahme, wir haben jedoch ständig und regelmäßig mit solchen Straftaten zu tun. Mit einem Fachgericht kann man sich solcher Strafsachen effizienter annehmen; wenn wir es beispielsweise mit Fällen von Handel mit Minderjährigen zu tun haben, bei versuchten oder vollbrachten Tötungsdelikten, in denen Täter wie Opfer minderjährig sind, gilt unser Jugendgericht als erste Instanz, und das ermöglicht uns, die Verfahren mit der gebotenen Zügigkeit abzuwickeln.“
Fachgerichte für Jugend- und Familienrecht ermöglichen auch den Richtern und anderen Justizangestellten, zu Experten auf diesem Teilgebiet des Zivil- und Strafrechts zu werden, führt zum Schluss die Richterin Gabriela Chihaia noch aus, die zugleich Präsidentin des einzigen Jugendgerichts in Rumänien ist:
Zivil- oder strafrechtliche Sachen, in denen Jugendliche oder Familien involviert sind, werden von gewöhnlichen Gerichten zusammen mit anderen Akten derselben Rechtsmaterie behandelt. Es liegt auf der Hand, dass nicht jeder Richter auf allen Teilbereichen des Rechts spezialisiert sein kann. Die in den letzten Jahren viel geforderte Spezialisierung der Spruchkörper kann folglich dem Jugendrecht im Besonderen, der Justiz im Allgemeinen und dadurch der gesamten Gesellschaft nur zuträglich sein.“