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Freiberufliche Kulturschaffende: Neues Gesetz soll ihren Status verbessern

Anfang April hat die rumänische Regierung per Dringlichkeitsverordnung ein Gesetz über den Status der professionellen Kulturschaffenden verabschiedet.

Freiberufliche Kulturschaffende: Neues Gesetz soll ihren Status verbessern
Freiberufliche Kulturschaffende: Neues Gesetz soll ihren Status verbessern

, 26.04.2023, 15:12



RadioRomaniaInternational · Freiberufliche Kulturschaffende: Neues Gesetz soll ihren Status verbessern



Dieses Gesetz, an dem etwa zwei Jahre lang gefeilt wurde, zielt darauf ab, die steuerliche und sozialökonomische Situation aller Künstler, Schriftsteller und Schauspieler zu regeln, die kein typisches Arbeitsverhältnis wie herkömmliche Arbeitnehmer eingehen. Mit dem Gesetz soll gleichzeitig das kreative Potenzial von Kulturschaffenden gefördert und ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt gestärkt werden. Delia Bădoi, Rumäniens Vertreterin in der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, die ein europäisches Statut für Künstler erarbeiten soll, war an der Ausarbeitung des rumänischen Gesetzes beteiligt und erläutert im folgenden, unter welchen Bedingungen Kulturschaffende bislang gearbeitet haben:



Die Idee hinter dem Gesetz war, dass in Rumänien, aber auch in anderen Ländern, Kulturschaffende und Künstler bislang nach allgemeinen und ziemlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften arbeiten konnten. Im Grunde gab es eine Reihe von Gesetzen, die auch heute noch bestehen, vom Arbeitsgesetzbuch bis hin zum Urheberrechtsgesetz u.a.m. Dann gibt es natürlich noch die unabhängigen Formen der Arbeitsleistung, z.B. als Selbstständige und Freiberufler; darüber hinaus arbeiten viele Künstler über ihre eigenen Firmen oder Unternehmen, die juristische Personen sind. Unsere Gesetzgebung ist im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen ziemlich zersplittert, d.h., wir haben oder hatten bislang kein einheitliches Gesetz mit all den Bestimmungen, die eine Reihe von wirtschaftlichen Schwachstellen und Anfälligkeiten verhindern könnten, die die Arbeitswelt von Kulturschaffenden prägen. Und jetzt kommt dieses Statut, wie es seit den 1980er Jahren geplant war, als es praktisch eine in Gesetze zu formulierende Richtlinie der UNESCO gab, um die eher unregelmä‎ßige, atypische, ganz spezifische Arbeit im Kulturbereich einheitlich zu regeln. Es bestand ein gro‎ßer Bedarf, eine Reihe von einheitlichen Ma‎ßnahmen zu schaffen, die wir als Leistungen und Rechte bezeichnet haben, um den Arbeitnehmern im Kultursektor eine gewisse Normalität zu ermöglichen.“




Freischaffende Künstler sind besonders vulnerabel in einer freien Marktwirtschaft. Doru Taloș, Schauspieler und Initiator eines unabhängigen Kulturprojekts in Cluj (Klausenburg), kennt aus eigener Erfahrung die Risiken in der Ausübung eines Berufs, der nicht eindeutig anerkannt und steuerlich geregelt ist.



Ich habe in den letzten 9 Jahren in Rumänien manchmal deutlich über die normale Vollzeitbeschäftigung hinaus gearbeitet. In meinem Arbeitsbuch ist jedoch nur ein Zeitraum von eineinhalb Jahren vermerkt. Ich habe also keine Betriebszugehörigkeit, folglich auch kein Dienstalter, und ich habe bisher keine Beiträge zu meiner Rente geleistet, doch diese Bedürfnisse werden mit zunehmendem Alter immer dringender. Bis letztes Jahr war ich auch nicht krankenversichert, weil ich es mir nicht leisten konnte. Und ich hoffe, dass mit der Einführung eines gesetzlichen Rahmens, mit der Einführung von Steuervorteilen oder mit dem Bewusstsein für bestimmte Bedürfnisse in diesem Bereich die Dinge besser werden und wir eine Formel finden, mit der wir auch diese absolut wichtigen Bedürfnisse und Ausgaben decken können.“




Die Verabschiedung eines Statuts der Kulturschaffenden wertet der Schauspieler Doru Taloș daher als ein gutes Omen, als einen ersten Schritt auf dem Weg zur Normalisierung der Situation der selbständigen und freischaffenden Künstler in Rumänien:



Wir Künstler sind äu‎ßerst anfällig und setzen uns Risiken aus, weil wir es oft versäumen, eine Art von Nachhaltigkeit in unseren Einkommensverhältnissen zu erreichen, die uns auch eine Reihe von langfristigen Garantien bieten würde. Ich hoffe, dass diese neue Gesetzgebung zu einer Art Klärung und Ermächtigung der im Bereich der Kultur arbeitenden Menschen führen wird. Mit der Verabschiedung dieses Statuts können Kulturschaffende das Gefühl und die Sicherheit erlangen, dass ihre Arbeit langfristig wertgeschätzt und entsprechend vergütet wird. Im Moment habe ich das Gefühl, dass viele Künstler nur so lange zu arbeiten bereit sind, wie sie eine Reihe von Opfern bringen können, doch oft ist eine gewisse Aufopferung nur in einem bestimmten Lebensabschnitt möglich. Die Bedürfnisse, die ich mit 25 hatte, haben nichts mehr mit den Bedürfnissen zu tun, die ich mit 35 habe. Und daher ist eine gewisse Klarstellung notwendig, damit die Arbeit der Kulturschaffenden eine langfristige Beschäftigung mit einem nachhaltigen Engagement werden kann.“




Doch was beinhaltet konkret das neue Gesetz über den Status der Kulturschaffenden? Das wei‎ß wiederum die Soziologin Delia Bădoi, die an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt war:



Es ist wichtig zu wissen, dass im Rahmen dieses Gesetzes ein Arbeitsvertrag für kulturelle Aktivitäten zur Verfügung gestellt wird. Es wird im Grunde ein Mustervertrag sein, mit dem Kulturschaffende als Arbeitnehmer registriert werden. Die Registrierung wird an zwei Stellen erfolgen. Erstens geben freischaffende Künstler — wie alle anderen Bürger auch — ihre Einkommenserklärung bei den Steuerbehörden ab, indem sie bis zum 25. Mai eines jeden Jahres das bekannte Formular ausfüllen und gleichzeitig eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ihr Einkommen und ihre Tätigkeit unter den Status des Kulturschaffenden fallen. Anschlie‎ßend werden sie beim Kulturministerium in ein Register eingetragen, in dem auch diese praktische Erfassung der Arbeitnehmer im Kulturbereich vorgenommen wird. Wahrscheinlich wird es in den nächsten drei Jahren ein kleines Experiment für alle sein, bei dem wir genau sehen werden, wie gro‎ß das Interesse daran ist, wie gut freischaffende oder freiberufliche Künstler verstanden haben, was sie zu tun haben, in welchem Umfang sie sich diesen Status wünschen und wie wir vorankommen. Doch die weitaus schlechtere Option wäre, kein entsprechendes Gesetz zu haben, denn dieses Statut ist mit der Absicht ausgearbeitet worden, die Arbeit im Kulturbereich zu verbessern. Durch den Mustervertrag für kulturelle Aktivitäten werden zudem viele Grauzonen legal.“




Das Gesetz über den Status der professionellen Kulturschaffenden wird sicherlich nicht alle zufriedenstellen, es soll jedoch vorerst nur ein erster Schritt sein, um einigen freischaffenden Künstlern zu ermöglichen, Unsicherheit zu überwinden und Altersarmut vorzubeugen.

(foto: Anqa / pixabay.com)
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