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Iuliu Hossu: Kirchenmann und Verfechter der Demokratie

Iuliu Hossu war Bischof des griechisch-katholischen Bistums Cluj-Gherla, Kardinal, Senator für Recht im rumänischen Parlament, Ehrenmitglied (seit 1945) der Rumänischen Akademie und politischer Gefangener im kommunistischen Regime nach 1945.

Iuliu Hossu: Kirchenmann und Verfechter der Demokratie
Iuliu Hossu: Kirchenmann und Verfechter der Demokratie

, 03.02.2020, 17:30

Am 1. Dezember 1918 fand die Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien statt; damit wurde der Grundstein für Gro‎ßrumänien gelegt. In der Nationalversammlung in Alba Iulia stimmten Tausende Rumänen der Vereinigung mit dem Königreich Rumänien zu, eine Vereinigung, die die gemeinsamen Bestrebungen der Eliten und der unteren Schichten in Wirklichkeit umsetzte. Einer der Vertreter dieser Eliten war der griechisch-katholische Bischof Iuliu Hossu, ein Märtyrer für den Glauben.



Iuliu Hossu wurde am 30. Januar 1885 in Milaşul Mare, damals Österreich-Ungarn, heute Kreis Cluj (Klausenburg), Rumänien, als Sohn eines griechisch-katholischen Priesters geboren. Er studierte Theologie am römisch-katholischen Gymnasium in Târgu Mureş (Neumarkt), heute in Zentralrumänien, und in Blaj (Blasendorf), im Westen des Landes. Im Jahr 1904 begann er sein theologisches Universitätsstudium am Pontificio Collegio Urbano de Propaganda Fide in Rom. 1906 wurde Iuliu Hossu Doktor der Philosophie und 1910 Doktor der Theologie. Im selben Jahr, 1910, wurde er zum Priester geweiht. Zwischen 1910 und 1918, bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, arbeitete Iuliu Hossu im Bistum Lugoj als Archivar, Bibliothekar, Vikar und Sekretär seines Onkels, Bischof Vasile Hossu. Iuliu Hossu meldete sich freiwillig als Militärpriester für den geistlichen Beistand im Rang eines Leutnants der österreichisch-ungarischen Armee. Im Jahr 1918 wurde er nach dem Tod seines Onkels zum griechisch-katholischen Bischof von Gherla ernannt.



Das Jahr 1918 war für die Siebenbürger Rumänen ein besonderes Jahr. Am Ende des Krieges beschlossen die Rumänen aus Siebenbürgen, sich mit Rumänien zu vereinigen, und Iuliu Hossu war derjenige, der am 1. Dezember 1918 vom Gro‎ßen Rumänischen Nationalrat den Auftrag bekam, an die in Alba Iulia versammelten Massen die Erklärung der Vereinigung Siebenbürgens mit dem Königreich Rumänien zu verlesen. Der griechisch-katholische Bischof Iuliu Hossu, der orthodoxe Bischof Miron Cristea und die siebenbürgischen Politiker Alexandru Vaida-Voevod und Vasile Goldiş brachten die Vereinigungserklärung von Alba Iulia nach Bukarest, um sie König Ferdinand I. von Rumänien zu übergeben. Im Archiv des Zentrums für mündliche Geschichte des Rumänischen Rundfunks befindet sich ein Audiodokument von gro‎ßem Wert, das von dem Enthusiasmus des Neubeginns nach dem gro‎ßen Krieg von 1914–1918 bezeugt. Es ist die Stimme des griechisch-katholischen Bischofs Iuliu Hossu. Die Aufnahme ist äu‎ßerst wichtig, erstens weil sie die Stimme von Iuliu Hossu bewahrt; zweitens fasst das Audiodokument die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und bürgerlichen Bestrebungen der Rumänen jener Zeit zusammen. Die Aufnahme entstand heimlich im Jahr 1969, ein Jahr vor dem Tod Iuliu Hossus, des gro‎ßen Mannes der rumänischen Nation und der griechisch-katholischen Kirche. Die religiöse Dimension war für Bischof Iuliu Hossu der wichtigste Beitrag zur Gro‎ßen Vereinigung von 1918. Aber Iuliu Hossus Worte hatten auch eine realistische Dimension, in Bezug auf die Wünsche all jener, die an die Schaffung Gro‎ßrumäniens glaubten. Iuliu Hossu:



Brüder! Dies ist die Stunde der Fülle der Zeit. Die Stunde, wenn der allmächtige Gott durch Sein treues Volk Seine Gerechtigkeit spricht, nach der uns seit Jahrhunderten dürstet. Durch unseren Willen wird heute das einheitliche, nicht getrennte Gro‎ßrumänien geschaffen, und alle Rumänen in diesem Land sprechen glücklich diese Worte aus: Wir sind für immer mit dem Vaterland Rumänien vereint! Die Nationalversammlung aller Rumänen aus Siebenbürgen, dem Banat und dem ungarischen Land, die am 1. Dezember 1918 durch ihre bevollmächtigten Vertretern in Alba Iulia zusammengekommen ist, beschlie‎ßt die Vereinigung all dieser Rumänen und aller von ihnen bewohnten Gebiete mit Rumänien. Insbesondere verkündet die Nationalversammlung das unveräu‎ßerliche Recht der rumänischen Nation auf das gesamte Banat zwischen den Flüssen Mureş (Marosch), Thei‎ß und Donau. Die Nationalversammlung verleiht den obengenannten Territorien zeitweilige Autonomie, bis zum Einberufen der Verfassunggebenden Versammlung durch Allgemeinwahl. Diesbezüglich verkündet die Nationalversammlung folgende Grundsätze für die Zusammensetzung des neuen rumänischen Staates: Volle nationale Freiheit für alle zusammenlebenden Völker; jedes Volk bekommt Unterricht, Verwaltung und Rechtsprechung in seiner eigenen Sprache, durch seine eigenen Vertreter. Jedes Volk erhält das Recht auf Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Regierung des Landes im Verhältnis zur Anzahl der Personen, aus denen es sich zusammensetzt. Gleiche Rechtfertigung und volle autonome Freiheit für alle Konfessionen. Die perfekte Umsetzung eines sauberen demokratischen Regimes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, die freie Wahl, direkt, gleich, geheim, auf Gemeinden, verhältnismä‎ßig für beide Geschlechter im Alter von mindestens 21 Jahren, für die Vertretung in Gemeinden, Kreisen oder im Parlament. Die vollständige Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die freie Propagierung aller menschlichen Gedanken. Die radikale Agrarreform wird mit der Eintragung aller Güter, insbesondere der gro‎ßen Güter durchgeführt. Es wird den Bauern möglich sein, ein Eigentum zu schaffen, das mindestens so gro‎ß ist, wie der Bauer und seine Familie arbeiten können. Das Leitprinzip dieser Agrarpolitik wird einerseits durch den sozialen Ausgleich und andererseits durch die Produktionssteigerung entstehen. Den Industriearbeitern werden die gleichen Rechte und Leistungen gewährt, die in den fortschrittlichsten Industriestaaten des Westens geregelt sind.“




Als Senator in Gro‎ßrumänien sprach sich Bischof Iuliu Hossu oft gegen den Revisionismus. Als Ungarn im August 1940 Nord-Siebenbürgen annektierte, blieb der Bischof Iuliu Hossu in Cluj (Klausenburg), einer Stadt unter ungarischer Kontrolle, um bei seinen Gläubigen zu sein. Mit der Installierung des kommunistischen Regimes am 6. März 1945 begann die Zerstörung der rumänischen Demokratie. Da Iuliu Hossu sich entschieden gegen Pläne der rumänischen Regierung wehrte, die auf die Auflösung der Griechisch-Katholischen Kirche in Rumänien abzielten, wurde er am 28. Oktober 1948 verhaftet und in der Ortschaft Dragoslavele eingesperrt. Nach der Auflösung der Griechisch-Katholischen Kirche blieb Iuliu Hossu unter Hausarrest im orthodoxen Kloster Căldăruşani im Nordosten von Bukarest.



Nachdem er sich geweigert hatte, zur Orthodoxie überzutreten, wurde Iuliu Hossu 1950 nach Sighet gebracht. Vom 25. Mai 1950 bis zum 4. Januar 1955 war er im berüchtigten Gefängnis Sighet inhaftiert. Danach hatte er wieder Hausarrest im Kloster Căldăruşani, wo er 1970 starb. 1969, ein Jahr vor seinem Tod, ernannte ihn Papst Paul VI. im Konsistorium vom 28. April 1969 in pectore zum Kardinal. Die Verkündigung fand drei Jahre nach Iuliu Hossus Tod im Konsistorium vom 5. März 1973 statt. 2019 wurde Iuliu Hossu zusammen mit sechs anderen griechisch-katholischen Priestern von Papst Franziskus selig gesprochen.

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