Österreich: EU-Kommission will Kürzung der Kinderbeihilfe für EU-Ausländer überprüfen
Von der Entscheidung Wiens, ab 1. Januar 2019 das Kindergeld für EU-Ausländer, die in Österreich arbeiten, zu reduzieren, sind auch rumänische Staatsangehörige betroffen. Nicht nur Rumänien reagiert – jetzt hat sich auch die EU-Kommission eingeschaltet.
Corina Cristea, 18.01.2019, 17:30
Zu den Staatsangehörigen, die von der Kürzung des Kindergeldes durch das neulich von Österreich erlassene Gesetz betroffen sind, zählen die Rumänen, die eine Reduzierung auf 0,484 der vorherigen Bezüge in Kauf nehmen müssen — nach einem Koeffizienten berechnet, der die Differenz zwischen dem Preisniveau in beiden Ländern darstellt und auf einen europäischen Indikator Bezug nimmt. Konkret soll die Kinderbeihilfe halbiert werden. Diese Verminderung der Zulagen spiegelt weder den Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung noch die gemeinsamen Werte wider, auf denen die Union beruht, oder den Grundsatz In Vielfalt geeint“, auf dem das europäische Gefüge konsolidiert wurde, erklärte in Bukarest die Ministerin für Auslandsrumänen, Natalia-Elena Intotero.
Das Ministerium gab bekannt, dass es sich mit der Situation der von diesem Gesetz betroffenen Rumänen befasst, ein Gesetz, das die Bürger anderer Staaten der Europäischen Union betrifft und auf europäischer Ebene angegangen werden muss. Aus Sicht Bukarests stünden den Rumänen dieselben Rechte zu, solange sie die gleichen Pflichten haben wie die Bürger der Staaten, in denen sie arbeiten, und Sozialabgaben auf demselben Niveau wie die Bürger der jeweiligen Länder zahlen. Die Verringerung der Vergütungen für in Österreich nicht ansässige Kinder der EU-Ausländer, die in Österreich arbeiten, sei ein eindeutiger Fall von Diskriminierung. Die Regierung erwägt, sich an den Gerichtshof der Europäischen Union zu wenden, erklärte der Chef der rumänischen Diplomatie, Teodor Meleşcanu. In einer Stellungnahme gegenüber Radio Rumänien erklärte Marius Budăi, Minister für Arbeit und soziale Gerechtigkeit, Folgendes:
Die eindeutige Haltung Rumäniens besteht darin, dass die europäischen Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, gleich behandelt werden müssen. Das Recht auf Freizügigkeit ist eine der Grundlagen der EU und des Binnenmarktes. Rumänien lehnt daher jede Initiative ab, die den Grundsatz der Gleichheit in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Rechte aus gleichen eingezahlten Beiträgen rumänischer Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten gefährden würde, und wird Schritte einleiten, um das Problem zu lösen. Darüber hinaus habe ich mich mit Frau Thyssen, EU-Kommissarin für Arbeit, unterhalten, die Rumäniens Standpunkt zu diesem Thema teilt.“
Die Europäische Kommission hat im Übrigen angekündigt, dass sie das österreichische Gesetz aus Sicht seiner Kompatibilität mit dem europäischen Recht näher untersuchen wird. Inzwischen stellte eine Sprecherin der Kommission klar, dass die Brüsseler Stellung bekannt ist — die Anpassung der Familiengelder sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar. In einer ersten Stellungnahme wies der österreichische Minister für Familie die Kritik Bukarest zurück und sagte, dass Rumänien, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft ausübt, eine neutrale Position haben sollte. Das treffe zwar zu, sagt Universitätsprofessor Iulian Chifu, aber am Verhandlungstisch dürfe Rumänien, wie jeder andere EU-Staat auch, seinen eigenen Standpunkt vertreten. Auf der anderen Seite sei die Frage der Sozialleistungen bereits in Großbritannien während der Kampagne für das Referendum über den Brexit diskutiert worden, erinnert sich Professor Chifu:
Es waren damals die UKIP, die Partei für die Unabhängigkeit Großbritanniens, und Leute wie Nigel Farage, die mit derartigen Themen aufkamen. Es kamen dann auch einige Konservative hinzu, wie etwa Boris Johnson — damals Bürgermeister von London –, der später das Thema aufgab und in die Politik ging. Das waren die Leute, die für diesen Schwachsinn argumentiert haben. Und schon damals fand die Debatte bereits auf Ebene der Europäischen Kommission statt. Und das Vereinigte Königreich, ebenso Österreich, und alle anderen Staaten erfuhren, dass die festgelegten Sozialleistungen, Sozialhilfen, Unterstützungen, Steuern und andere Leistungen in dieser Kategorie nicht aufgrund einer Diskriminierung in Bezug auf das Herkunftsland oder aufgrund einer Unterscheidung zwischen Einheimischen und EU-Ausländern mit Aufenthaltsrecht geändert werden können. In der Tat sind die Dinge relativ deutlich, diese Dinge klären sich sehr einfach auf. Wenn ein Gesetz entsteht, das inkonsistent ist, fällt es unter das Vertragsverletzungsverfahren. Demnach: Wenn der Staat nicht die Absicht hat, dieses gegen EU-Recht verstoßende Gesetz innerhalb der Frist zu ändern, die die Europäische Kommission — übrigens Hüterin der Verträge, also der Europäischen Vereinbarungen — in ihrer Warnung vorschreibt, erhebt die Europäische Kommission im nächsten Schritt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen den betreffenden Staat.“
Nach Ansicht von Professor Chifu werden solche Verfahren relativ schnell abgewickelt, wenn es zu einer Angelegenheit kommt, die bereits vor vier Jahren auf EU-Kommissionsebene erörtert wurde und das Dossier praktisch abgeschlossen ist. Somit wird es kaum übermäßige Verzögerungen geben, wenn es darum geht, ein auf europäischer Ebene eindeutig diskriminierendes, völlig antieuropäisches Gesetz zu sanktionieren. Im Grunde laufe das Gerichtsverfahren schnell und in wenigen Monaten bis zu anderthalb Jahren falle meistens eine endgültige Entscheidung. Eine Entscheidung, die der betreffende Staat einhalten muss, indem er seine eigenen Rechtsvorschriften ändert, um sie an die europäischen Regeln anzupassen, die er angenommen hat, als er Mitglied der Europäischen Union wurde.