Nach Wahldebakel im Ausland: politischer Wille zur Regelung der Diaspora-Wahl kaum vorhanden
Trotz Ermittlungen der Antikorruptionsbehörde gegen die mutmaßliche Wahlhinderung der Auslandsrumänen bei der Präsidentenwahl ist die Politik in Rumänien kaum gewillt, eine annehmbare Lösung für die bessere Stimmabgabe zu finden.
Corina Cristea, 12.12.2014, 17:58
Bilder mit tausenden Rumänen, die vor den Wahllokalen im Ausland Schlange stehen, um ihren Präsidenten zu wählen, eröffneten Anfang November alle Nachrichtensendungen der rumänischen Fernsehsender. Trotz der lautstarken Unzufriedenheit der rumänischen Gemeinschaften im Ausland wiederholte sich die Situation zwei Wochen später bei der Stichwahl. In dieser Hinsicht trafen die rumänischen Behörden, deren Aufgabe die Organisierung der Wahlen war, Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlvorgangs, die sich aber als ineffizient erwiesen haben. Zwei Außenminister traten vor dem Hintergrund der entstandenen Situation zurück. Der sozial-demokratische Ministerpräsident Victor Ponta musste, seinen eigenen Aussagen zufolge, den politischen Preis dafür zahlen, dadurch dass er die Wahlen zugunsten seines Gegenkandidaten, des Liberalen Klaus Iohannis, verloren hat.
Es gab aber auch ein Nachspiel. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Strafverfolgung wegen Amtsmissbrauchs, Fahrlässigkeit im Dienst und Einschränkung der Wahlrechte aufgrund zahlreicher Klagen der Rumänen eingeleitet, die im Ausland leben und nicht wählen konnten, obwohl sie stundenlang vor den Wahllokalen gewartet haben. Danach wurde die Akte der Wahlen im Ausland von der Nationalen Antikorruptionsbehörde DNA übernommen, denn für einige Taten, gegen die in dieser Akte strafrechtlich ermittelt wird, besteht ein Korruptionsverdacht. Laut dem rumänischen Strafgesetzbuch wird die Einschränkung des Wahlrechts oder des Rechtes, gewählt zu werden, egal durch welche Mittel dies erfolgt, mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft. Ein Ermittlungsthema in dieser Akte handelt von der Möglichkeit, mehr Wahllokale im Ausland zu eröffnen, und von der Frage, und ob es den gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung zusätzlicher Wahllokale zwischen den beiden Wahlrunden gab.
Außer dem rechtlichen Aspekt dieser Angelegenheit führten die festgestellten Engpässe bei der Stimmabgabe zur Wiederaufnahme der Debatte über das rumänische Wahlsystem insgesamt. Die rumänischen Entscheidungsträger suchen seit einiger Zeit nach einer verbesserten Fassung. Radu Carp, Professor an der Fakultät für Politikwissenschaften der Bukarester Universität, erläutert:
Es hat zwei Gesetzentwürfe für die Briefwahl gegeben. Der erste wurde 2011 von der Liberal-Demokratischen Partei (PDL) ins Leben gerufen und vom Senat verabschiedet. Danach wurde er der Abgeordnetenkammer vorgelegt und blieb dort rund 2 Jahre hängen. Der Entwurf wurde schließlich im März 2013 durch die gegenwärtige Regierung der Sozial-Demokratischen Partei (PSD) abgewiesen. Der zweite Entwurf wurde von der Abgeordnetenkammer initiiert. Es handelte sich um einen Gesetzentwurf, der vom Senat am 25. Februar 2014 abgewiesen wurde.“
Ein weiterer Entwurf, der den rumänischen Wählern, die im Ausland wohnhaft oder ansässig sind, die Briefwahl ermöglichen sollte, wurde gerade diese Woche von den Abgeordneten abgewiesen. Eine Diskussion darüber, welche Auswirkungen und Aspekte es diesbezüglich gibt, die aber auch gewährleisten, dass die Briefwahl nicht gefälscht werden kann, hat man nicht geführt. Daher konnte man auch kein Gesetz in diesem Sinne verabschieden, sagte der Europaabgeordnete Victor Boştinaru. Außerdem erinnerte Victor Boştinaru daran, dass sehr viele EU-Staaten diese Art von Wahl nicht unterstützen. Es gibt aber, so Boştinaru, 3-4 Modelle auf Ebene der Europäischen Union, die Rumänien unbedingt analysieren muss, um beschließen zu können was zu tun ist:
Eine neue Formel könnte die Pflichtwahl für alle Bürger beinhalten. Sie müssen sich vorstellen, auch die zahlreichen griechischen Gemeinschaften im Ausland müssen nach Griechenland kommen, um zu wählen. Die Griechen dürfen nur innerhalb Griechenlands wählen. Vielleicht ist das zu restriktiv. Eine zweite Lösung sind Listen der rumänischen Bürger, die in anderen Staaten wohnen. Diese sind rund sechs Wochen vor den Wahlen verpflichtet, sich bei einer diplomatischen Vertretung Rumäniens zu melden, um ihren Wunsch, zu wählen, zu bestätigen. Man muss die Ortschaft angeben, wo man wohnt, und auch das Wahllokal, wo man seine Stimme abgeben möchte.“
Nach der besagten Anmeldung dürfen sie am Tag der Wahlen ohne Beschränkung wählen, das aber nur, wenn man seine Absicht, zu wählen, vorangekündigt hat. Die dritte Möglichkeit sei die der elektronischen Wahl, sagt der rumänische Europaabgeordnete:
Die elektronische Wahl ist eine einfache, kostengünstige Lösung. Diese muss sich aber auf die gemeinsame politische Entscheidung aller Akteure im rumänischen Parlament stützen. Denn nur so wird man sich in Zukunft keinen Vorwürfen mehr aussetzen machen. Außerdem muss man eine technische Lösung gegen Wahlbetrug finden, die von allen angenommen wird. Letztendlich gibt es die Briefwahl als solche, die z.B. in Italien eingesetzt wird. Alle politischen Parteien führten aber diesbezüglich weitgehende Beratungen und kamen zum Entschluss, dass eine bestimmte Formel von keinem politischen Spieler beanstandet wird.“
Rumänien muss eine machbare und keine ideale Lösung finden, denn sonst — fügt Victor Boştinaru hinzu — sei die Einrichtung von Wahllokalen für 3 Millionen Rumänen, die im Ausland leben und wahlberechtigt sind, vorausgesetzt alle würden wählen gehen, praktisch unmöglich.