Arbeitsmarktregelungen in Großbritannien sorgen für Unmut in Osteuropa
Die Wiedereinführung des Visa-Systems in Großbritannien sorgt für Unmut in der Beziehung der EU zum Königreich, denn die Visagebühren sind nicht für alle gleich.
Corina Cristea, 12.03.2021, 17:30
Nach Ablauf der Brexit-Übergangsphase stellte der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag die Beziehungen auf eine neue Grundlage. Neue Regelungen traten in Kraft in Bereichen wie Verkehr, Arbeit, Studium, Handel. Wer seit dem 1. Januar 2021 in Großbritannien arbeiten möchte, muss ein Visum beantragen. Dies gilt für alle EU-Bürger. Das Visum wird gemäß eines punktebasierten Einwanderungssystems gewährt. Dafür muss jeder Bewerber 70 Punkte erreichen, indem er bestimmte Kriterien erfüllt. Das System beinhaltet obligatorische Anforderungen, wie ein Arbeitsplatzangebot von einem in Großbritannien sesshaften Arbeitgeber, Bildungsanforderungen und obligatorische Englisch-Kenntnisse, sowie spezifische Anforderungen, wie ein bestimmtes Mindestgehalt, Arbeitskräftemangel in einem Wirtschaftszweig oder ein Doktortitel in einem genauen Bereich.
Die Wiedereinführung des Visa-Systems in Großbritannien sorgt für Unmut in der Beziehung der EU zum Königreich, denn die Visagebühren sind nicht für alle gleich. So erhalten Bürger aus 25 Staaten, zumeist aus der EU, Visa-Gebührenerlasse im Wert von 55 Pfund. Betroffen davon sind Unternehmer, Angestellte des Gesundheitsbereiches, Forscher und Zeitarbeiter. Gleichzeitig werden die britischen Arbeitgeber durch den Erlass einer Gebühr von 199 Pfund für eine sogenannte Sponsoring-Urkunde gedrängt, bevorzugt Arbeitnehmer aus diesen 25 Staaten einzustellen. Rumänien, Bulgarien, Estland, Litauen und Slowenien gehören nicht dazu. Daraufhin haben sich zahlreiche rumänische Europaabgeordnete gegen diese ungleiche Behandlung der Arbeitskräfte auf dem britischen Arbeitsmarkt bei der Europäischen Kommission beschwert. Der rumänische Europaabgeordnete Eugen Tomac erklärt:
Es gibt bereits erste sehr klare Anzeichen, die belegen, dass die Regierung in London den Status der EU-Bürger in Großbritannien diskriminierend auslegt. Wir stellen fest, dass rumänische Staatsbürger und nicht nur eine zusätzliche Gebühr im Vergleich zu den Bürgern anderer europäischen Staaten entrichten müssen. Wir sind sehr erbost darüber und haben die Kommission aufgefordert, die Regierung in London darauf anzusprechen, damit es diese diskriminierende Maßnahme zurücknimmt. Dieses Thema kocht in Brüssel hoch. Die europäischen Parlamentarier der betroffenen Staaten solidarisieren sich. Wir werden mit dem erforderlichen Nachdruck auf die Kommission einwirken, damit die Verhandlungen mit der Regierung in London zu einem positiven Ergebnis diesbezüglich führen.“
Auch andere Staaten, die sich in der Visa-Frage ungleich behandelt fühlen, haben die Unterstützung der Kommission gefordert. Sie argumentieren, dass Brüssel diese Situation nicht hinnehmen kann, weil es das Prinzip der Nichtdiskriminierung zwischen den Staaten der EU missachtet. Dabei geht es nicht vordergründig um die 55 Pfund, die die Bürger der 5 Staaten zusätzlich gegenüber den anderen EU-Bürgern entrichten müssen, sondern um ungleiche Behandlung, die sich auch in anderen Fällen wiederholen kann. Die Europäische Kommission sollte die ungleiche Behandlung durch London fest und entschlossen anprangern und alle politischen und juristischen Hebel einsetzen, um das Recht auf Arbeit und die daraus hervorgehenden Rechte aller EU-Bürger zu schützen, fordert Eugen Tomac. Dabei kann er auf den Rückhalt zahlreicher Europaabgeordneter zählen.
Die britische Regierung argumentiert diese Maßnahme mit dem Verweis auf die Europäische Sozialcharta — ein vom Europarat 1961 initiiertes völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Darin heißt es unter anderem, dass die Länder verpflichtet sind, die bestehenden Formalitäten zu vereinfachen und die Gebühren zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Laut der britischen Lesart ist Rumänien erst der überarbeiteten Fassung der Charta im Jahre 1996 beigetreten und könne deswegen nicht die Gebührenerlasse beanspruchen.
Auf eine Anfrage einer anderen rumänischen Europaabgeordneten, Corina Creţu, versicherte EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen, dass die Rechte der rumänischen Staatsbürger und ihrer Familien geschützt werden, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Partnerschaftsvertrages der EU mit dem Vereinigten Königreich. In Klartext heißt das, dass die Rumänen, die vor dem Ende der Übergangszeit beziehungsweise bis Anfang dieses Jahres in Großbritannien lebten, dort weiterleben, arbeiten und studieren dărfen. Die Bedingungen ändern sich grundsätzlich für alle rumänischen Bürger, die nicht ihren Wohnsitz dort haben, aber in das Vereinigte Königreich ziehen wollen, erklärte Corina Creţu.