Verfassungsänderung könnte frühestens nächstes Jahr stattfinden
Die endgültige Fassung des Novellierungsentwurfes des rumänischen Grundgesetzes soll im kommenden Frühling der Venedig-Kommisison übermittelt werden. Ursprünglich für September geplant, wurde der Augenblick aus objektiven Gründen verschoben.