Waldgesetz überarbeitet: Illegal erwirtschaftetes Holz nicht mehr vermarktbar
Innerhalb der EU ist der Vertrieb von Holz aus illegalen Quellen verboten. Wer den Rohstoff oder Holzprodukte erstmals auf den EU-Markt bringt, muss den Nachweis erbringen, dass das Holz nicht aus illegalen Quellen stammt.